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Drogenhilfezentrum: Erste Gerichtsentscheidung zugunsten der Stadt

Veröffentlicht am: 04.04.2023

Blick in den Drogenkonsumraum mit Kabinen sowie Einzelplätzen für intravenösen Drogenkonsum. Bild: Stadt Krefeld, Presse und Kommunikation, D. Jochmann
Blick in den Drogenkonsumraum mit Kabinen sowie Einzelplätzen für intravenösen Drogenkonsum. Bild: Stadt Krefeld, Presse und Kommunikation, D. Jochmann

Damit kann der Betrieb des Drogenhilfezentrums regulär weiterlaufen

Die Stadt Krefeld hat die erste Gerichtsentscheidung zum Betrieb des Drogenhilfezentrums an der Schwertstraße gewonnen: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat einen Antrag auf aufschiebende Wirkung der Klage eines Nachbarn gegen die Baugenehmigung der Stadt Krefeld abgelehnt. Das teilte die zuständige Rechtsdezernentin Cigdem Bern mit. Damit kann der Betrieb des Drogenhilfezentrums regulär weiterlaufen. Eine abschließende Entscheidung wird das Verwaltungsgericht nun im Hauptverfahren treffen.

Das Gericht hat in der Begründung seiner Entscheidung auch das öffentliche Interesse an der Drogenhilfe abgewogen

Die Baugenehmigung vom 12. Dezember 2022 sei nach Prüfung im Eilverfahren nicht zu Lasten der Antragstellerin erfolgt und nicht offensichtlich rechtswidrig, so das Gericht in seinem Beschluss. Insbesondere verletze das Vorhaben keine zu ihren Gunsten bestehenden bauplanungsrechtlichen Nachbarrechte. Das Gericht hat in der Begründung seiner Entscheidung auch das öffentliche Interesse an der Drogenhilfe abgewogen, welches den Schutz der Gesundheit der Nutzer des Drogenhilfezentrums sowie die mit dem Betrieb angestrebten positiven ordnungs- und sicherheitspolitischen Auswirkungen umgreife. „Zudem vermögen Drogenhilfezentren einen Beitrag zur Entlastung des öffentlichen Raums vom öffentlich sichtbaren Drogenkonsum zu leisten, eine Verminderung konsumspezifischer Verunreinigungen in der Öffentlichkeit (etwa durch gebrauchte Spritzen) zu bewirken und können dazu beitragen, durch Verlagerung von Szeneansammlungen in die Einrichtung den öffentlichen Raum zu entlasten", so das Gericht in seiner Begründung.

Wir begrüßen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf

„Wir begrüßen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, die aufschiebende Wirkung gegen die Baugenehmigung und Nutzungsänderung nicht anzuordnen. Damit kann die Arbeit des Drogenhilfezentrums, die bereits in den ersten Wochen zu sichtbaren Erfolgen geführt hat, uneingeschränkt weitergehen", kommentiert die städtische Beigeordnete Sabine Lauxen die Entscheidung des Gerichts. Dies sei wichtig für die Klienten, die im DHZ neben dem Drogenkonsumraum auch die Möglichkeit hätten, sich im Cafe Pause aufzuhalten - und dies sieben Tage die Woche, täglich acht Stunden. Und Sabine Lauxen weiter: „Das ist außerdem wichtig im Sinne von Handeln und Helfen, damit wir konsequent an anderer Stelle im öffentlichen Raum durchgreifen können, weil wir den Menschen im Drogenhilfezentrum ein Angebot machen können."

Die rechtliche Grundlage für den Betrieb eines Drogenkonsumraums ist die Verordnung über den Betrieb von Drogenkonsumräumen des Landes NRW

Am 17. November 2022 hatte der Stadtrat die Einrichtung des Drogenhilfezentrums mit zahlreichen Begleitmaßnahmen in den Handlungsfeldern Soziales, Gesundheit sowie Sicherheit und Ordnung sowie Quartiersmanagement beschlossen. Der Rat beschloss dazu auch das Konzept „Suchtvorbeugende Maßnahmen in Schulen, Jugend- und Familienzentren". Die rechtliche Grundlage für den Betrieb eines Drogenkonsumraums ist die Verordnung über den Betrieb von Drogenkonsumräumen des Landes NRW.

Im Café Pause halten sich rund 50 Personen täglich auf

Die Stadtverwaltung und die Caritas sind zufrieden mit dem Start der Drogenhilfezentrum: Obwohl erst seit Mitte März geöffnet, gibt es im Drogenkonsumraum derzeit bereits rund 30 Konsumvorgänge täglich. Diese Personen konsumieren somit in einem geschützten Umfeld, unter hygienisch sauberen Bedingungen. Sie müssen nicht mehr im öffentlichen Raum konsumieren. Im Café Pause halten sich rund 50 Personen täglich auf. Es gilt aber, die Entwicklung der kommenden Wochen zu beobachten. Was die Beschwerden angeht, so versucht die Stadtverwaltung mit Präsenz vor Ort durch die Streetworker und den KOD Hinweise schon frühzeitig aufzunehmen und nach Möglichkeit zeitnah niederschwellig zu lösen.

Auch eine zeitnahe Nutzung war Voraussetzung

Bei der Suche nach einem Standort für das Drogenhilfezentrum Krefeld hatte die Stadt auf erweiterten Bereich rund um die Innenstadt untersucht und auf Basis der festgesetzten Kriterien analysiert. Hilfsangebote müssen dort eingerichtet werden, wo der entsprechende Personenkreis sich aufhält. Folglich muss das DHZ im erweiterten Innenstadtbereich angesiedelt sein. Einige der festgelegten Parameter waren zum Beispiel räumliche Gegebenheiten, vorhandene Größe, Nähe zur Innenstadt, Einbindung in weitere Angebote, Außengelände, zeitliche Verfügbarkeit, Barrierefreiheit, getrennte Ein- und Ausgänge für den Konsumraum und das Café Pause sowie bauliche Möglichkeiten von Luftabzug. Auch eine zeitnahe Nutzung war Voraussetzung. Rund 20 Objekte waren geprüft/begangen worden, darunter auch private Objekte. Unter Berücksichtigung aller Kriterien fiel die Wahl auf den nun ausgewählten Standort Schwertstraße. Es hat dazu einen intensiven Austausch mit zahlreichen Akteuren aus dem Bereich der Suchthilfeprävention gegeben.

Viele Informationen und Antworten auf Fragen rund um das Drogenhilfezentrum sind auf den Internetseiten der Stadt Krefeld in umfangreichen FAQ dargestellt unter: https://www.krefeld.de/de/inhalt/drogenhilfezentrum/.

 

 

 

 

Weitere Informationen zum Drogenhilfezentrum aus dem Pressearchiv:
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