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Kampfmittelbeseitigung

Kaum zu glauben, aber auch sieben Jahrzehnte nach Ende des Zweiten Weltkrieges werden täglich bei Erdarbeiten Kampfmittel aller Art gefunden. Die Beseitigung dieser Kampfmittel gehört mit zu den Aufgaben des Bevölkerungsschutzes.

Was sind Kampfmittel?

Kampfmittel sind Munition oder Munitionsteile (zum Beispiel Patronen, Handgranaten, Artilleriegranaten und Bomben), die durch die Wehrmacht oder die ehemaligen Alliierten im Zuge der Kampfhandlungen hinterlassen wurden. Es kann sich dabei gleichermaßen um sogenannte "Blindgänger" wie um ungebrauchte Kampfmittel handeln. Aber nicht nur Kampfmittel des Zweiten Weltkrieges, sondern auch Munition aus heutiger Produktion werden gefunden.

In allen Fällen von Kampfmittelfunden ist höchste Vorsicht geboten!

Was ist bei Kampfmittelfunden zu tun?
  • Kampfmittel auf gar keinen Fall anfassen.
  • Sofort die Feuerwehr oder die Polizei verständigen.
  • Den Zugang zur Fundstelle sperren.
Kann man vorbeugen?

Das gesamte Stadtgebiet vorsorglich zu untersuchen ist aus verschiedenen Gründen sehr aufwendig bzw. nicht möglich. Eine umfassende Vorbeugung gibt es daher nicht. In konkreten Einzelfällen kann bzw. muss eine Untersuchung stattfinden. Grundstückseigentümer oder-besitzer sind für Gefahren, die vom Grundstück ausgehen, verantwortlich.

Das heißt, dass die Ordnungsbehörde zur Gefahrenabwehr Maßnahmen gegen den Eigentümer/Besitzer zu dessen Lasten veranlassen kann. Das Baurecht in Nordrhein-Westfalen regelt einen konkreten Einzelfall, wonach der Bauherr vor Beginn eines Bauvorhabens die Kampfmittelfreiheit nachweisen muss.

Verfahren Nachweis der Kampfmittelfreiheit

Im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren werden Bauherren vom Bauaufsichtsamt aufgefordert, ihr Baugrundstück auf mögliche Kampfmittel hin überprüfen zu lassen.

Nach § 13 BauO NW müssen Grundstücke für bauliche Anlagen geeignet sein. Dies bedeutet unter anderem, dass sie frei von Kampfmitteln sein müssen. Die Pflicht zur Herstellung der Geeignetheit des Grundstückes ist durch den Bauherren sicherzustellen. Hierzu wenden Sie sich bitte schriftlich an die Feuerwehr Krefeld unter der Postfachanschrift:

Stadtverwaltung Krefeld
Fachbereich 37
47792 Krefeld

Der formlose Antrag kann nach telefonischer Terminvereinbarung unter 0 21 51 / 82 13 0

persönlich in der Hauptfeuer- und Rettungswache, Zur Feuerwache 4 abgegeben werden.

 

Wichtig: Anträge und Anfragen per E-Mail senden Sie bitte ausschließlich an kampfmittel@krefeld.de .

 

Der staatliche Kampfmittelräumdienst der Bezirksregierung Düsseldorf führt dann eine Luftbildauswertung durch.

Die Bearbeitungszeit dort beträgt zur Zeit ca. 4 bis 6 Wochen.

Das Ergebnis wird schriftlich mitgeteilt.

Folgende Angaben, bzw. Unterlagen werden für die Antragsbearbeitung benötigt:

  • Antragsteller mit Anschrift, gegebenenfalls Telefonnummer
  • Anschrift des Baugrundstückes, Flurbezeichnung/ Projektbezeichnung
  • Kurze Beschreibung des Bauvorhabens, insbesondere der Erdarbeiten
  • Geplanter Baubeginn
  • DIN-A4 Kartenausschnitt, 3-fach (maßstabgerechte Kopien genügen), aus der "Amtliche Basiskarte" im Maßstab 1 : 5000, auf dem die zu untersuchende Fläche bzw. das Grundstück möglichst genau in Rot umrahmt ist.

Das Kartenmaterial kann im Fachbereich Vermessung, Kataster und Liegenschaften, Friedrichstraße 25 erworben werden.

Wichtiger Hinweis:

Sollten bei Erdarbeiten verdächtige Gegenstände oder Kampfmittel gefunden werden, sind die Arbeiten sofort zu unterbrechen und die Feuerwehr 112 anzurufen.