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Rechtliches

Einer Aufschaltung wird seitens der Feuerwehr Krefeld zugestimmt, wenn:

a) die Brandmeldeanlage bauaufsichtlich gefordert ist oder

b) die Feuerwehr die Brandmeldeanlage für besonders empfehlenswert hält oder

c) ein ausreichendes öffentliches Schutzinteresse vorliegt

(z.B. ist das nicht der Fall, wenn eine Brandmeldeanlage in einer Privatwohnung zum Schutze einer wertvollen Inneneinrichtung angeschlossen werden soll)

Mit der Stadt Krefeld - Feuerwehr - ist dann ein Anschlussvertrag abzuschließen, in dem alle Rechte und Pflichten der beiden Vertragspartner geregelt sind.

Kontakt

Patrick Neitzel

Telefon: 0 21 51 / 8213-1261

E-Mail: patrick.neitzel@krefeld.de

Zimmer 0066

Anschrift

Feuerwehr und Zivilschutz

Zur Feuerwache 4

47805 Krefeld

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