Inhaltsbereich

Europawahl 2024

Flagge der Europäischen Union

Eingebettetes Youtube-Video

Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments

Am 18. April 2019 endete die achte Wahlperiode des Europäischen Parlaments. In direkter Abstimmung wurden vom 23. bis 26. Mai 2019 in 28 Mitgliedstaaten die Mitglieder des neuen Europäischen Parlaments gewählt.
Insgesamt sind 705 Mitglieder gewählt worden. Die Bundesrepublik Deutschland ist mit 96 Abgeordneten vertreten.

Wahlperiode:

Die Mitglieder des Europäischen Parlaments werden für die Dauer von fünf Jahren gewählt.

Letzter Wahltermin

Sonntag, 26. Mai 2019

Nächster Wahltermin

Sonntag, 09.Juni 2024
Bekanntmachung

Wahlgebietseinteilung

Wahlgebiet ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Das Krefelder Stadtgebiet ist in 196 Wahlbezirke zur Stimmabgabe eingeteilt.

Wahlberechtigte in Krefeld

In der Stadt Krefeld sind rd. 178.000 Wahlberechtigte zur Wahl aufgerufen.

Wahlberechtigt sind deutsche Staatsangehörige und Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates mit Vollendung des 16. Lebensjahres, sofern sie mindestens drei Monate vor der Wahl mit Hauptwohnsitz in Deutschland gemeldet und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch diejenigen Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern sie

  1. nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder

  2. aus anderen Gründen persönliche und unmittelbare Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.

Weitere Informationen dazu gibt der Bundeswahlleiter.

Wahlsystem

Listenwahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl

Stimmabgabe

Jede Wahlberechtigte Person hat eine Stimme, die für eine Liste abgegeben werden kann.

Wählbarkeit

Wählbar ist jede Wahlberechtigte und jeder Wahlberechtigte.

Ermittlung des Wahlergebnisses

Divisionsverfahren mit Standardrundung (Sainte-Laguë/Schepers Verfahren)