Für einen Anwohnerparkausweis, muss der Antragsteller im jeweiligen Gebiet mit Hauptwohnsitz gemeldet sein und dort auch tatsächlich wohnen.
Genhemigung dient zum Halten oder Parken von verkehrsbeschränkten Bereichen sowie für die Einrichtungen von mobilen Halteverboten
Erteilung und Ausgabe für Ärzte und Pflegedienste zum Parken während der Durchführung von Hausbesuchen oder Arztbesuchen.
Ausnahmegenehmigungen in Form einer Parkerleichterung für Handwerker zum Parken während der Durchführung von Reparatur- und Montagearbeiten.
Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen aG (außergewöhnlich Gehbehindert) oder Bl (Blind) können einen Antrag stellen.