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Kommunalwahl -FAQ

Wappen der Stadt Krefeld

Warum gibt es Wahlen?

Die Grundlage für alle Wahlen in Deutschland ergibt sich aus dem Grundgesetz.
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke durch Wahlen und Abstimmungen ... ausgeübt.
Art. 20 des Grundgesetzes (GG)

Was bedeuten die Wahlgrundsätze?

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahlgewählt.
Art. 38 des Grundgesetzes (GG)

  
Allgemeine Wahl:Grundsätzlich darf jeder Bürger und jede Bürgerin, der/die das 18. Lebensjahr vollendet haben, wählen.
Unmittelbare Wahl:Die Wählerinnen und Wähler wählen die Kandidaten direkt. Es gibt in Deutschland keine "Wahlmänner" oder "Wahlfrauen",
auf die man seine Stimme überträgt.
Freie Wahl:Die Wähler/innen sind frei in ihrer Wahlentscheidung. Dazu gehört nicht nur die Entscheidung wie Sie wählen, sondern auch ob Sie wählen. Niemand darf Druck auf Sie ausüben.
Gleiche Wahl:Jede Stimme hat das gleiche Gewicht, unabhängig vom gesellschaftlichen, beruflichen, religiösen oder sozialem Stand.
(One man - one vote)
Geheime Wahl:Die Stimmabgabe ist geheim. Die Stimmabgabe erfolgt in von außen nicht einsehbaren Wahlkabinen. Stimmzettel werden gefalten in eine Wahlurne eingeworfen. Niemand kann von Ihrer Wahlentscheidung Kenntnis erlangen. Auch müssen Sie niemandem erzählen, wie Sie gewählt haben.

Die Wahlgrundsätze gelten bei allen Parlamentswahlen in Deutschland,
auch bei Europawahlen, Landtagswahlen oder Wahlen auf kommunaler Ebene.


Ich habe keine Wahlbenachrichtigung erhalten.

Wählen darf, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Die Wahlbenachrichtigung dient als Hinweis, dass Sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Haben Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten, können Sie das Wählerverzeichnis in der Woche vom 06.09.2021 bis 10.09.2021 einsehen und prüfen, ob Sie eingetragen sind. Am Wahltag benötigen Sie dann lediglich ein Ausweisdokument (z. B. Führerschein, Personalausweis), um sich legitimieren zu können.


Ich habe meine Wahlbenachrichtigung nicht mehr. Kann ich trotzdem wählen?

Wer in einem Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann am Wahltag in dem für sie /ihn zuständigem Wahlraum wählen, sofern im Wählerverzeichnis kein Sperrvermerk (z.B. wegen eines gestellten Briefwahlantrags) eingetragen ist. Sie benötigen dann lediglich ein Ausweisdokument (z. B. Führerschein, Personalausweis), um sich legitimieren zu können.


Kann ich in einem anderen als dem für mich zuständigen Wahlraum wählen?

Grundsätzlich soll in dem auf der Wahlbenachrichtigung genannten Wahlraum gewählt werden. Sollte der Wahlraum nicht barrierefrei sein und Sie in einen anderen, für Sie geeigneten Wahlraum ausweichen wollen, dann können Sie Briefwahl beantragen. Mit dem in den Briefwahlunterlagen enthaltenen Wahlschein können Sie dann unter Vorlage dieses Wahlscheins in einem beliebigen Wahlraum innerhalb ihres Wahlbezirkes wählen.


Was muss ich tun, um an der Briefwahl teilzunehmen?

Eine Wahlberechtigte, ein Wahlberechtigter, die/der in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann das Wahlrecht auch durch Briefwahl ausüben. Der Briefwahlantrag kann schriftlich per Post, als E-Mail oder als Online-Antrag gestellt werden.

Derzeit ist die Antragstellung noch nicht möglich.