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Androhung oder Auferlegung eines Fahrtenbuchs

Verhängung von Auflagen zur Führung eines Fahrtenbuches gegen Fahrzeughalter aufgrund eines erheblichen Verkehrsverstoßes.

Fahrtenbücher können nach einem erheblichem Verkehrsverstoß dem Fahrzeughalter auferlegt werden, nachdem der Halter es versäumt hat oder sich weigert, nach dem Verkehrsverstoß den Benutzer des Fahrzeuges der zuständigen Ermittlungsbehörde mitzuteilen und die örtliche Behörde den tatsächlichen Benutzer des Fahrzeuges nicht ermitteln konnte.

Gebühren

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr: 71,83 Euro bis 200,00 Euro

Kontakt

Susanne Peters

Telefon: 0 21 51 / 86-2164

E-Mail: susanne.peters@krefeld.de

Zimmer 1.08

Anschrift

Fachbereich Sicherheit und Ordnung

Elbestr. 7

47800 Krefeld