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Vereinbarung mit freien Trägern der Jugendhilfe nach § 72 a SGB VIII

Informationen zur Dienstleistung

Der Abschluss einer Vereinbarung nach § 72 a Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) zwischen der Stadt Krefeld und freien Trägern der Jugendhilfe wird aufgrund des zum 1. Januar 2012 in Kraft getretenen Bundeskinderschutzgesetzes erforderlich.

Die erforderlichen Unterlagen für den Abschluss und die Umsetzung der Vereinbarung sind zu Ihrer Verwendung unter "Formulare" eingestellt.

Auf Wunsch sendet Ihnen der Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung vorab zu Ihrer Information das "Handout zur Umsetzung der Vereinbarung nach § 72 a SGB VIII" per Mail zu.

Weitere Informationen

  • Verfügbare Formulare:
  • Vereinbarung Umsetzung Kinderschutz (§ 72 a SGB VIII)
  • Prüfschema zur Notwendigkeit Führungszeugnis
  • Beantragung Einsicht erweitertes Führungszeugnis
  • Einverständnis Dokumentation
  • Selbstverpflichtungserklärung

Rechtliche Grundlagen

Bundeskinderschutzgesetz (BKiSCHG)
Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe