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Luftreinhalteplan Krefeld

Der Luftreinhalteplan Krefeld tritt am 1. Oktober 2010 in Kraft. Gleichzeitig treten der Luftreinhalteplan Krefeld-Hafen vom 7. Oktober 2005 und der Aktionsplan Krefeld-Hafen vom 1. September 2005 außer Kraft.

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat unter Mitwirkung der Stadt Krefeld einen Luftreinhalteplan zur Minderung der Stickstoffdioxid -und Feinstaubbelastung für das Stadtgebiet aufgestellt.

Rechtsgrundlage für die Aufstellung des Luftreinhalteplans ist § 47 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen - 39. BImSchV). Danach müssen die zuständigen Behörden einen Luftreinhalteplan aufstellen, der konkrete Maßnahmen zur Reduzierung von Schadstoffen vorsieht, wenn die durch die Rechtsverordnungfestgelegten Immissionsgrenzwerte einschließlich festgelegter Toleranzmargen überschritten werden.

Nach der 39. BImSchV gilt seit 1. Januar 2005 für Feinstaub (PM10) im Jahresmittel ein Grenzwert von 40 μg/m3; der zulässige Tagesmittelwert von 50 μg/m3 darf darüber hinaus nur an maximal 35 Tagen im Kalenderjahr überschritten werden. Dem bei Stickstoffdioxid (NO2) für das Jahr 2010 verbindlich einzuhaltende Grenzwert von 40 μg/m3 darf bis zum Erreichen dieses Zieljahres noch eine Toleranzmarge zugerechnet werden, die sich jährlich um 2 μg/m3 reduziert. Für das Jahr 2006 ergibt sich dadurch ein noch zulässiger Wert von 48 μg/m3.

Die im Luftreinhalteplan festgelegten Maßnahmen müssen verursachergerecht und verhältnismäßig sein. Sie sind darauf auszulegen, die Luftqualität unterhalb der gesetzlich zulässigen Grenzen zu halten.

Auslöser für die Aufstellung dieses LRP sind qualifizierte Messungen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) sowie ein von der Stadt Krefeld in Auftrag gegebenes „Feinscreening".

Auf Grund der Ergebnisse ist davon auszugehen, dass ohne Schadstoff reduzierende Maßnahmen die gesetzlichen Grenzwerte auch in zukünftigen Jahren nicht eingehalten werden können. Bereits im Bezugsjahr 2008 war der zulässige NO2-Grenzwert (40 μg/m3) einschließlich der erlaubten Toleranzmarge (4 μg/m3) im Bereich der Innenstadt überschritten. Der Grenzwert für PM10 wurde 2008, wie schon in den Vorjahren, im Gebiet des Krefelder Hafens übertroffen. Damit ist die Bezirksregierung gesetzlich verpflichtet, einen Luftreinhalteplan für Krefeld zur Reduzierung der Luftschadstoffbelastung (Feinstaub + Stickstoffdioxid) aufzustellen.

Der LRP Krefeld enthält als wesentliche Maßnahmen die Festlegung einer Umweltzone auf der Grundlage der 35. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung - 35. BImSchV) sowie die Verlegung einer Straßenführung im Hafen. Weitere industriell und verkehrlich wirkende Maßnahmen wirken flankierend. Außerdem sind Maßnahmen der Erneuerung von Fahrzeugflotten der öffentlichen Hand und des Öffentlichen Personennahverkehrs sowie verkehrsplanerische und städteplanerische Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität eingeplant. Die Maßnahmen des Luftreinhalteplans Krefeld-Hafen vom 7. Oktober 2005 und des Aktionsplans Krefeld-Hafen vom 1. September 2005 wurden in den Luftreinhalteplan integriert, so dass der Luftreinhalteplan Krefeld-Hafen und der Aktionsplan Krefeld-Hafen mit Inkraftsetzung des Luftreinhalteplans Krefeld aufgehoben werden. Mit dieser Bekanntmachung wird entsprechend den Anforderungen des § 47 Abs. 5, 5a BImSchG die Öffentlichkeit über das Inkrafttreten und die öffentliche Auslegung des fertig gestellten Luftreinhalteplans Krefeld informiert.

Die Darstellung des Ablaufs des öffentlichen Beteiligungsverfahrens sowie die Gründe und Erwägungen, auf denen die getroffenen Entscheidungen beruhen, ist im Kapitel Nr. 5.2 - Abwägung der Maßnahmen - des Luftreinhalteplans enthalten.

Der Luftreinhalteplan Krefeld tritt am 1. Oktober 2010 in Kraft. Gleichzeitig treten der Luftreinhalteplan Krefeld-Hafen vom 7. Oktober 2005 und der Aktionsplan Krefeld-Hafen vom 1. September 2005 außer Kraft.

Der Luftreinhalteplan Krefeld wurde in der Zeit vom 1. Oktober 2010 bis 15. Oktober 2010 öffentlich ausgelegt beim:

Oberbürgermeister der Stadt Krefeld
Fachbereich Umwelt und Verbraucherservice

und bei der

Bezirksregierung Düsseldorf
Dienstgebäude Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf

Die Endfassung des Luftreinhalteplanes Krefeld steht Ihnen auch im Feld Download auf dieser Seite zur Verfügung!