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Förderprogramm "Klimafreundliches Wohnen in Krefeld"
Bild: Pixabay
Förderprogramm „Klimafreundliches Wohnen in Krefeld"
Das aktuelle Förerpgrogramm
wurde Beschlossen, sodass
in einigen Wochen Gelder zur
Verfügung stehen. Vorab können
Sie sich Angebote zu Ihren
Vorhaben einholen.
Die Stadt Krefeld bietet unterschiedliche Förderprogramme für Krefelderinnen und Krefelder an, die ihre Leben bewusst nachhaltiger gestalten möchten. Zu diesen Förderprogrammen gehört auch das "Klimafreundliche Wohnen in Krefeld". Eigentümerinnen und Eigentümer können hier unkompliziert für unterschiedliche bauliche Maßnahmen Zuschüsse beantragen.
Im ersten Teil dieser Seite beantworten wir Ihnen alle wichtigen Fragen rund um die Inhalte dieses Förderprogrammes. Hier finden Sie alle wichtigen Dokumente. Und die untenstehende FAQ-Seite hilft Ihnen, noch übrige grundsätzliche Fragen zu Beantragungsprozessen zu beantworten.
W-Fragen zum Fördeprogramm "Klimafreundliches Wohnen in Krefeld":
Mit Klick gelangen Sie direkt zur entsprechenden Antwort:
- Was wird gefördert?
- Wer ist zur Antragsstellung berechtigt?
- Was gilt es dringend zu beachten?
- Welches Dokumente müssen eingereicht werden?
- Sie haben weitere Fragen?
Was wird gefördert?
- Photovoltaikanlagen in Bestands- und Neubauten
- Thermische Solaranlagen zur Warmwassererzeugung
- Wärmepumpen
- Dachbegrünung
- Klimafreundliche Sondermaßnahmen
Wer ist zur Antragsstellung berechtigt?
Antragsberechtig sind Eigentümer*innen sowie Personengesellschaften und Wohnungseigentümergemeinschaften im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG). Antragsberechtigt sind ferner alle gemeinnützigen Organisationsformen einschließlich Kirchen in deren Eigentum sich die Gebäude befinden. Der Nachweis der Gemeinnützigkeit ist durch die Bestätigung des Finanzamtes über die Freistellung von der Körperschaftssteuer zu erbringen.
Was gilt es dringend zu beachten?
- Die Förderung kann nur bei Fördermaßnahmen wirksam werden, die noch nicht begonnen wurden. Als Beginn zählt laut Förderrichtlinie die Vergabe von Aufträgen.
- Der Förderantrag muss über das Antragsformular gestellt, was Sie am Ende dieser Seite finden.
- Es werden keine Maßnahmen im Eigenbau gefördert, d.h. es muss eine Rechnung eines Fachbetriebs für die Durchführung der Maßnahme vorliegen. Die Ausnahme hiervon stellt die "Steckerfertige Balkon-Photovoltaik-Anlage" dar, welche in Eigenleistung angeschlossen werden darf.
Welche Dokumente muss ich unterzeichnen?
- Stellung des Förderantrages: Zunächst stellen Sie den Antrag zur Förderung Ihrer Maßnahme, welchen Sie als Formular am Ende der Seite, im Download-Bereich vorfinden. Das Antragsformular wird automatisch an die Stabsstlle übermittelt und ist ohne Unterschrift gültig.
- Stellung des Auszahlungsantrages: Bei erfolgter Förderzusage setzen Sie die Maßnahme um. Im Anschluss reichen Sie den Auszahlungsantrag zum Förderprogramm „klimafreundliches Wohnen in Krefeld" mitsamt den benötigten Anlagen, sowie die Einwilligung zur Datenverarbeitung ein. Im Anschluss wird Ihr Auszahlungsantrag geprüft und Sie erhalten in Folge dessen einen förmlichen Bescheid per Post. Bei positiv erfolgter Prüfung Ihres Auszahlungsantrages werden Ihnen die Fördermittel im Anschluss auf Ihr genanntes Konto ausgezahlt
Ihre Anträge reichen Sie ein unter:
Stadtverwaltung Krefeld
Geschäftsbereich VI - Stabsstelle
Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Von-der-Leyen-Platz 1
47798 Krefeld
Sie haben weitere Fragen?
Genaue Angaben zur Förderung von Lastenrädern können der Richtlinie zur Förderung von Lastenfahrrädern in Krefeld entnommen werden, welche sie im Downloadbereich finden.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gern unter klimafreundlicheswohnen@krefeld.de zur Verfügung. Bei Rückfragen erreichen Sie Marco Gröger unter Telefon 02151 / 86-2366 oder per Mail an marco.groeger@krefeld.de oder Christian Gather unter Telefon 02151 / 86-1065 oder per Mail an christian.gather@krefeld.de.
Nützliche Dokumente zum Download:
- Auszahlungsantrag (PDF-Datei, 102,92 KB)
- EInwilligung zur Datenverarbeitung zum Förderprogramm (PDF-Datei, 37,61 KB)
- Flyer "Klimafreundliches Wohnen" (PDF-Datei, 1,52 MB)
- Förderrichtlinie "Klimafreundliches Wohnen" (PDF-Datei, 80,59 KB)
Meistgestellte Fragen zu den Förderprogrammen im Bereich Klimaschutz
- Welche Förderprogramme im Bereich Klimaschutz gibt es?
- Woher weiß ich, ob es aktuell Fördergelder gibt oder nicht?
- Was wird gefördert und wie hoch ist die Förderung?
- Wie beantrage ich die Förderung?
- Wie beantrage ich die Auszahlung der Fördermittel?
- Warum sind hierfür zwei unterschiedliche Anträge nötig?
- Wieviel Zeit habe ich bis zur Einreichung des Auszahlungsantrages, wenn ich die Zusage der Förderung erhalten habe?
- Was passiert, wenn ich mehr Zeit benötige? Verliere ich dann die Förderung?
- Warum wird ein in Eigenleistung realisiertes Projekt (z.B. selbst montiertes Gründach) nicht gefördert?
- Ich habe den Auftrag bereits an ein Unternehmen vergeben, kann ich die Förderung trotzdem beantragen?
Welche Förderprogramme im Bereich Klimaschutz gibt es?
Neben dem Förderprogramm "Klimafreundliches Wohnen" gibt es auch noch das Förderprogramm "Umweltfreundliches Leben in Krefeld". Das finanziert Lastenräder und Fahrradanhänger.
Woher weiß ich, ob es aktuell Fördergelder gibt oder nicht?
Ob Sie Förderanträge stellen können, zeigen Ihnen die Ampelsymbole auf den Webseiten der Förderprogramme an. In der Presse informiert der Klimastab darüber, wenn neue Gelder genehmigt wurden.
Bitte beachten Sie, dass sich das vorhandene Budget je nach Nachfrage des Förderprogramms sehr schnell ändern kann, so dass innerhalb kurzer Zeit ein Stopp der Antragsmöglichkeit eintritt.
Was wird gefördert und wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung im Programm „Klimafreundliches Wohnen in Krefeld" existiert bisher für:
- Photovoltaik-Anlagen, Förderung 100 € je kWp (Größenangabe der PV-Anlage), Höchstsumme liegt bei 1.000 €
- Batteriespeicher, Förderung 1.000 €, gilt nur in Verbindung mit Beantragung der Förderung einer neuen Photovoltaik-Anlage
- Neuer Zählerschrank, Förderung 1.500 €, gilt nur in Verbindung mit Beantragung der Förderung einer neuen Photovoltaik-Anlage
- „Steckerfertige PV-Anlagen" / „Balkon-PV-Anlagen", Förderung 100 €
- Solarthermie-Anlagen, Förderung 1.000 €
- Solarthermie-Anlagen mit Heizungsanschluss, Förderung 2.000 €
- Wärmepumpen, Förderung 2.000 €
- Dachbegrünung, Förderung 20 € je m²
- Klimafreundliche Sondermaßnahmen: hier kann für Ihr Projekt eine individuelle Förderung beantragt werden, sofern der Punkt von den vorangegangenen Be-standteilen abweicht.
Beschreiben Sie Ihr Projekt oder fügen Sie Angebote von Fachunternehmen ein, die separat geprüft werden.
Wie beantrage ich die Förderung?
Über das Formular „Antragsformular" können Sie eine Förderung beantragen. Da die Fördertöpfe im Moment ausgeschöpft sind, ist dieses Formular nicht verfügbar. Wichtig hierbei ist, dass Ihre Maßnahme noch nicht beauftragt oder bereits begonnen wurde. Zu dem Antragsformular reichen Sie ein Angebot eines Fachunternehmens zur Durchführung der Maßnahme ein, dieses können Sie als PDF-Dokument bei Ihrer Antragstellung hochladen.
Ihre Angaben sowie Ihr eingereichtes Angebot werden daraufhin von den Mitarbeitern des Förderprogramms auf Förderfähigkeit geprüft. Sobald Sie die schriftliche Anerkennung der Förderfähigkeit erhalten haben, dürfen Sie Ihren Auftrag vergeben und mit der Maßnahme beginnen.
Wie beantrage ich die Auszahlung der Fördermittel?
Sobald Ihre Maßnahme abgeschlossen ist und Sie die Schlussrechnung erhalten haben, können Sie einen Auszahlungsantrag stellen. Das Formular können Sie hier herunterladen. Im Auszahlungsantrag sind dann auch die übrigen Unterlagen aufgelistet, die wir für die Prüfung des Antrags benötigen. Anschließend senden Sie uns den unterschriebenen Auszahlungsantrag sowie die übrigen Unterlagen bitte an die im Antrag genannte Adresse oder eingescannt per E-Mail an klima-freundlicheswohnen@krefeld.de .
Warum sind hierfür zwei unterschiedliche Anträge nötig?
Zunächst wird geprüft, ob die geplante Maßnahme gemäß der Förderrichtlinie förderfähig ist. Nach positiver Prüfung bestätigen wir die grundsätzliche Förderfähigkeit der Maßnahme, so dass ein Fachunternehmen mit der Realisierung der Maßnahme beauftragt werden darf.
Sobald die beantragte Maßnahme vollständig abgeschlossen ist und die Schlussrechnung vorliegt, kann die Auszahlung der Fördermittel beantragt werden. Es erfolgt eine abschließende Prüfung der einzureichenden Unterlagen.
Wieviel Zeit habe ich bis zur Einreichung des Auszahlungsantrages, wenn ich die Zusage der Förderung erhalten habe?
Die Abruffrist der Fördermittel beträgt 18 Monate nach Zusage zur Förderfähigkeit.
Was passiert, wenn ich mehr Zeit benötige? Verliere ich dann die Förderung?
Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail an klimafreundlicheswohnen@krefeld.de und beschreiben uns die Umstände der Verzögerung. Wir prüfen, ob eine Fristverlängerung in Ihrem individuellen Fall möglich ist und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung.
Warum wird ein in Eigenleistung realisiertes Projekt (z.B. selbst montiertes Gründach) nicht gefördert?
Der Ausschluss von Eigenleistungen bei der Installation von PV-Anlagen, Solarthermie-Anlagen, Wärmepumpen, Dachbegrünungen und klimafreundlichen Sondermaßnahmen erfolgt auf Grund der Tatsache, dass mit einer Beauftragung eines Fachunternehmers eine Gewährleistung, die Einhaltung gesetzlicher Standards sowie die Qualität der Arbeit sichergestellt ist. Dies jeweils bei Eigenleistung zu prüfen wäre ein zu hoher Aufwand, weshalb wir Eigenleistungen (mit Ausnahme bei einer Balkon-/ bzw. steckerfertigen PV-Anlage) in unserem Förderprogramm ausgeschlossen haben.
Ich habe den Auftrag bereits an ein Unternehmen vergeben, kann ich die Förderung trotzdem beantragen?
Die zur Förderung beantragten Maßnahmen dürfen erst nach Zusage zur Förderfähigkeit beauftragt werden. Maßnahmen, die bereits vor Zusage zur Förderfähigkeit beauftragt wurden, können nicht gefördert werden.
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