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Innenbereichs- und Außenbereichssatzungen

Als Alternative zum Bebauungsplan kommen nur städtebauliche Satzungen in Betracht, die - wie der Bebauungsplan auch - die Bodennutzung regeln. Der Stadt Krefeld stehen dafür folgende Satzungsmöglichkeiten zur Verfügung:

  • Innenbereichsatzung
  • Außenbereichssatzung.

Die Innenbereichssatzung

Was ist ein Innenbereich?

Innerhalb von besiedelten Flächen gibt es im Gemeindegebiet Siedlungsbereiche für die kein Bebauungsplan existiert, obwohl sie ganz oder teilweise bebaut sind. Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich in dem sogenannten „unbeplanten Innenbereich" nach dem Einfügungsgebot im Sinne des § 34 Baugesetzbuch. Für die Beurteilung, ob ein Vorhaben sich in die nähere Umgebung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils einfügt ist folgendes maßgeblich:

  1. Fügt sich das Vorhaben in die Eigenart der Näheren Umgebung ein?
    Hierbei gilt folgender Merksatz: Ist die vorhandene Bebauung einheitlich, ist der vorgegebene Rahmen eng. Je unterschiedlicher hingegen die Baustrukturen sind, desto größer ist der Zulässigkeitsmaßstab.
  2. Lässt sich das Baugebietes in ein durch die Baunutzungsverordnung typisiertes Baugebiet einordnen?

Die konkrete Beurteilung, ob sich ein Vorhaben im Innenbereich befindet und welche Vorhaben zulässig sind, ist die Aufgabe des Fachbereiches 63 - Bauaufsicht. Bei Fragen zu konkreten Vorhaben stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen des Fachbereiches Bauaufsicht zur Verfügung.

Was ist eine Innenbereichssatzung?

Mit einer Innenbereichssatzung erfolgt eine Einordnung des Baulandes als unbeplanter Innenbereich. Der Gemeinde stehen dabei drei verschiedene Innenbereichsatzungen zur Verfügung:

  1. Die Klarstellungssatzung dient der Festlegung der Grenzen zwischen dem beplanten Innenbereich und dem Außenbereich.
  2. Mit einer Entwicklungssatzung kann die Gemeinde bebaute Flächen, die im Außenbereich liegen, als im Zusammenhang bebaute Ortsteile festlegen. Voraussetzung ist, dass der Flächennutzungsplan der Stadt die Flächen im Flächennutzungsplan als Wohnbauflächen darstellt.
  3. Mit einer Ergänzungssatzung können einzelne Außenbereichsflächen in einem Zusammenhang bebauten Ortteil einbezogen werden, wenn die Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereiches geprägt sind.

Gesetzliche Grundlage für diese drei Innenbereichssatzungen bildet § 34 Absatz 4 Nummer 1 bis 3 Baugesetzbuch.

Bei der Stadt Krefeld werden aktuell keine Innenbereichssatzungen erarbeitet.

Die Außenbereichssatzung

Was ist ein Außenbereich?

Zum Außenbereich gehören alle Gebiete einer Gemeinde, für die keine Bebauungspläne existieren und die nicht zum unbeplanten Innenbereich gehören. Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich im Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch. Die konkrete Beurteilung, ob sich ein Vorhaben Außenbereich befindet und welche Vorhaben zulässig sind, ist die Aufgabe des Fachbereiches 63 - Bauaufsicht. Bei Fragen zu konkreten Vorhaben stehen Ihnen die Kollegeninnen und Kollegen des Fachbereiches Bauaufsicht zur Verfügung.

Was ist eine Außenbereichssatzung

Mit einer Außenbereichssatzung hat die Gemeinde die Möglichkeit, neben Wohnnutzungen kleinere Handwerks- und Gewerbebetriebe erleichtert zuzulassen. Voraussetzung für eine solche Satzung ist, dass es sich um einen bebauten Bereich im Außenbereich handelt, der weder ein Ortsteil ist noch von überwiegend landwirtschaftlich geprägt ist, in dem aber Wohnbebauung schon mit einigem Gewicht vorhanden ist.
Weiterhin muss die geordnete städtebauliche Entwicklung mit den innerhalb der Außenbereichssatzung zulässigen Vorhaben vereinbar sein. In einer Außenbereichssatzung kann konkreter festgesetzt werden, welche Vorhaben zulässig sind.

Im Team Bauleitplanung werden derzeit keine Außenbereichssatzungen erarbeitet.

Sonstige Satzungen

Neben der Innenbereichssatzung und der Außenbereichssatzung kann die Gemeinde weitere Satzungen erlassen. Die nachfolgenden Beispiele für Satzungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und die Erarbeitung obliegt nicht nur dem Team Bauleitplanung:

  • Städtebauliche Erhaltungssatzung
  • Gestaltungssatzung
  • Denkmalbereichssatzung
  • Sanierungssatzung
  • Plansichernde Satzungen (zum Beispiel durch den Erlass einer Veränderungssperre)