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Kraftfahreignungsüberprüfung
Die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges im öffentlichen Straßenverkehr, kann auch nach dem Erwerb des Führerscheines einer Überprüfung durch die Fahrerlaubnisbehörde zugeführt werden. Dies kann durch polizeiliche oder gerichtliche Mitteilungen nach dem Bekanntwerden von eignungsausschließenden Mängeln, aber auch durch Hinweise aufgrund besonderer Gegebenheiten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen, geschehen (z.B. altersbedingte Ausfallerscheinungen, Erkrankungen, Alkohol- und Drogenkonsum etc.). Die Überprüfung erfolgt i.d.R. zum Schutze der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr und kann zu verschiedensten Maßnahmenanordnungen führen.
Rechtliche Grundlagen
Straßenverkehrsgesetz (StVG) und Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr - Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Gebühren
25,60 Euro gem. Geb.-Nr. 208 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr, zzgl. 3,45 Euro für die Postzustellungsurkunde
Bearbeitungszeit
Je nach Einzelfall zwischen 2 und 12 Wochen.