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Einbau von Sekundärbaustoffen
Der Einbau von Sekundärbaustoffen, zum Beispiel Recycling-Material oder aufbereiteten Bauschutt, Boden und industriellen Nebenprodukten wie Schlacke, oder Asche als Unterbau- oder Auffüllmaterial gilt gemäß § 9 Absatz 2 Nummer 2 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) als erlaubnispflichtige Gewässerbenutzung.
Für die Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß den §§ 8 bis 11 WHG in Verbindung mit den Technischen Regeln für die Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA M20) ist die Untere Wasserbehörde im Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz zuständig.
Das entsprechende Antragsformular mit Angabe aller erforderlichen Unterlagen und Nachweise erhalten Sie beim Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz.
Die Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Bearbeitungsgebühr richtet sich nach der Fläche. Sie beträgt mindestens 200,00 Euro.
Kontakt
Wichtig: Derzeit die Verwaltung bitte nur nach Terminvereinbarung aufsuchen!
Telefon: 0 21 51 / 86-2401
Anschrift
Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz
Uerdinger Str. 204
47799 Krefeld