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Pflicht zur Anmeldung und zur gesundheitlichen Beratung für Prostituierte
Die Ausübung der Prostitution bleibt für Personen über 18 Jahre nach Inkrafttreten des Prostituiertenschutzgesetzes weiterhin erlaubt. Neu ist ab dem 1. Juli 2017 die Anmeldepflicht für Prostituierte und die Pflicht zur gesundheitlichen Beratung, die vor Anmeldung der Tätigkeit wahrzunehmen ist.
Anmeldepflicht für Prostituierte
Zum Nachweis der Anmeldung stellt die zuständige Behörde eine bundeseinheitliche und fälschungssichere Anmeldebescheinigung aus, die bei der Tätigkeit mitgeführt werden muss.
Auf Wunsch wird zusätzlich eine Aliasbescheinigung ausgestellt. Diese kann an Stelle der Anmeldebescheinigung als Nachweis der Anmeldung mitgeführt werden. Der Aliasname kann von der bzw. dem Prostituierten frei gewählt werden.
Bei der Anmeldung wird ein Informations- und Beratungsgespräch mit der oder dem Prostituierten geführt, das Grundinformationen zu Rechten und Pflichten von Prostituierten, zur Krankenversicherung und zur sozialen Absicherung im Fall einer Beschäftigung, zu gesundheitlichen und sozialen Beratungsangeboten einschließlich Beratungsangeboten zur Schwangerschaft, zur Erreichbarkeit von Hilfe in Notsituationen und über die bestehende Steuerpflicht zum Gegenstand hat.
Prostituierte unter 21 Jahren müssen ihre Anmeldebescheinigung jährlich verlängern lassen, für anmeldepflichtige Personen ab 21 Jahren gilt die Bescheinigung zwei Jahre.
Für den Bereich der Stadt Krefeld erfolgen Anmeldung und Beratung im Fachbereich Ordnung, Am Hauptbahnhof 5, Raum 507, 47798 Krefeld.
Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag: 08.30 - 12.30 Uhr und 14 - 16 Uhr
Donnerstag: 08.30 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Freitag: 08.30 - 12 Uhr
Pflicht zur gesundheitlichen Beratung
Die gesundheitliche Beratung ist vor der Anmeldung der Tätigkeit beim Fachbereich Ordnung wahrzunehmen und erfolgt für den Bereich der Stadt Krefeld im Fachbereich Gesundheit, Gartenstr. 32, 47798 Krefeld.
Die gesundheitliche Beratung ist jährlich, für unter 21-Jährige halbjährlich, zu wiederholen. Die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung muss bei der Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter mitgeführt werden. Auch die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung wird auf Wunsch auf den gewählten Alias ausgestellt.
Kontakt
Anschrift
Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Elbestr. 7
47800 Krefeld