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Rechnungsprüfung und Berichte

Willkommen beim Fachbereich Rechnungsprüfung der Stadt Krefeld

Nach der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen muss es in der kreisfreien Stadt Krefeld eine örtliche Rechnungsprüfung geben, die eigenständig zu organisieren ist. Die besondere Stellung der Rechnungsprüfung ist durch das Gesetz garantiert. Die Leitung und die Prüferinnen und Prüfer werden direkt durch den Rat gewählt. Der örtlichen Rechnungsprüfung sind vor allem durch das Gesetz auch Aufgaben konkret übertragen. Die Rechnungsprüfung ist bei den Prüfungen unabhängig und der Oberbürgermeister übt die Dienstaufsicht über das Personal des Fachbereiches Rechnungsprüfung aus. Die Prüferinnen und Prüfer sind bei den Prüfungen nicht an Weisungen gebunden, sondern bei der Wertung von Sachverhalten unabhängig und nur dem Gesetz und dem Ortsrecht unterworfen. Die Rechnungsprüfung wird manchmal auch als „Amt des Rates" bezeichnet. Die Rechnungsprüfung prüft unter anderem

  • Rechtmäßigkeit
  • Ordnungsmäßigkeit
  • Zweckmäßigkeit und
  • Wirtschaftlichkeit

des Verwaltungshandelns. Zu diesem Zweck erstellt der Fachbereich Rechnungsprüfung Berichte und informiert anschließend den Rechnungsprüfungsausschuss über die Ergebnisse der Prüfungen. Es findet auch eine Beratung von anderen Fachbereichen statt, um das Verwaltungshandeln zu optimieren und nachgehender Kritik vorzubeugen. Eine begleitende Prüfung kommt in Einzelfällen ebenfalls vor. Prüfungsumfeld und Prüfungstechniken befinden sich in einem ständigen Wandel.

Die Rechnungsprüfung der Stadt Krefeld ist als Fachbereich organisatorisch dem Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters zugeordnet. Es handelt sich um einen personell kleinen Fachbereich, dessen Personal jedoch über unterschiedliche Qualifikationen (Verwaltung, Technik und Betriebswirtschaft) verfügt. In der Funktion als Kontrolleinrichtung der Verwaltung im Auftrag des Rates und somit auch im Namen der Bürger nimmt der Fachbereich eine besondere Rolle innerhalb der Verwaltung ein. Es wird eine Verwaltung kontrolliert, die durchaus mit einem Industriekonzern vergleichbar ist. Eine weitere Aufgabe des Fachbereiches besteht in der Korruptionsprävention, darauf wird auf der Seite der Korruptionsprävention näher eingegangen.

Vom Stadtrat eingesetzt - Zur Unabhängigkeit verpflichtet

Die Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung ergeben sich aus der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen, einigen Spezialgesetzen und der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Krefeld.

Die Rechnungsprüfungsordnung hat den Rang einer Satzung, die der Rat der Stadt Krefeld erlassen hat.

Die wichtigsten Aufgaben der Rechnungsprüfung sind:

  • die Prüfung der Jahres- und Gesamtabschlüsse der Stadt Krefeld
  • die Überwachung der Finanzbuchhaltung und Zahlungsabwicklung
  • die Prüfung der informationstechnischen Infrastruktur (auch bei der Einführung neuer Verfahren)
  • die Prüfung von Vergaben (bei Beschaffungen und Baumaßnahmen)
  • die Prüfung der Stadtverwaltung auf Ordnungsmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit
  • die Prüfung der Internen Kontrollsysteme
  • die Prüfung verschiedener Angelegenheiten im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen, der Bundesrepublik Deutschland und der EU (Prüfung von Verwendungsnachweisen)
  • die Prüfung der Verwaltung von Beteiligungen (z. B. Tochtergesellschaften)
  • die Prüfung von Architekten- und Ingenieurverträgen
  • die Prüfung der Kassen und Geldannahmestellen bei der Stadt Krefeld
  • die Prüfung und Aufklärung von Fehlbeständen an Geld oder Sachen der Stadt Krefeld
  • die Durchführung von Sonderprüfungen nach Auftrag durch Oberbürgermeister oder Rechnungsprüfungsausschuss
  • die technisch-wirtschaftliche Prüfung von Bauausführungen, Bauabrechnungen und Erschließungsbeitragsabrechnungen
  • die Prüfung der Gebührenbedarfsberechnungen nach Beauftragung durch den Rechnungsprüfungsausschuss
Wie ein Wirtschaftsunternehmen: Jahresabschluss der Stadt Krefeld

Genau wie Wirtschaftsunternehmen müssen auch die Kommunen seit der Umstellung des öffentlichen Rechnungswesens auf die „doppelte Buchführung" im Jahr 2008 ihr Wirtschaftsjahr nach § 95 Abs. 1 GO NRW eine Bilanz im Rahmen ihres Jahresabschlusses aufstellen. Die örtliche Rechnungsprüfung prüft in Stichproben die Buchhaltungsvorgänge eines laufenden Jahres, die schließlich im Jahresabschluss zusammengefasst werden und zum einen in die Bilanz, zum anderen in die Gewinn- und Verlustrechnung einfließen. Die bisher durchgeführten und durch Berichte dokumentierten Abschlussprüfungen sind als Download (siehe unten) verfügbar.

Da die Stadt Krefeld mit ihren Tochtergesellschaften und Beteiligungen (z. B. SWK STADTWERKE KREFELD AG, Wohnstätte Krefeld Wohnungs-AG) gleichzeitig ein Konzern ist, wird auch der Gesamtabschluss des Konzerns Stadt Krefeld geprüft.

Kontrollorgan Rechnungsprüfungsausschuss

Die Gemeindeordnung schreibt die Bildung eines Rechnungsprüfungsausschusses durch den Stadtrat vor. Der Rechnungsprüfungsausschuss kann Prüfungsaufträge erteilen und berät über die von der Rechnungsprüfung vorgelegten Prüfungsberichte. Die Ausschussarbeit dient der Kontrolle der Verwaltung und auch des Oberbürgermeisters. Der Rechnungsprüfungsausschuss tagt - von Ausnahmen abgesehen - nicht öffentlich. Der Oberbürgermeister nimmt in der Regel an den Beratungen des Rechnungsprüfungsausschusses teil. Die Prüfungsbemerkungen aus Prüfungsberichten werden in Krefeld im Rahmen eines Prüfungscontrollings verfolgt. Durch dieses vom Oberbürgermeister eingeführte Verfahren gewinnen die Prüfungsbemerkungen der Rechnungsprüfung an Bedeutung, da die Abarbeitung/Verwaltung von Beanstandungen nachgehalten wird.