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Tierkörperbeseitigung - Informationen

Die Veterinärfachverwaltung überwacht die Beseitigung von Tierkörpern, Tierkörperteilen und tierischen Erzeugnissen, um die Gefährdung der Gesundheit von Mensch und Tier und die Verbreitung von Erregern übertragbarer Krankheiten und von giftigen Stoffen zu verhindern. Hierzu werden Tierkörperbeseitigungspläne aufgestellt sowie Einzugsbereiche der Tierkörperbeseitigungsanstalten und Sammelstellen bestimmt. Die bei der Tierkörperbeseitigung erzeugten Produkte werden in der Regel vernichtet. Das Verfüttern dieser Produkte ist weitgehend verboten.

Die Veterinärfachverwaltung erfüllt in ihren verschiedenen Bereichen auch spezielle umweltrelevante Aufgaben. Soweit ihr Wirken die Umweltfaktoren Wasser, Boden, Luft, Pflanzen und Tiere beeinflusst, dient sie der Sicherung eines gesundheitlich einwandfreien und biologisch ausgewogenen Zustands der Umwelt.

Beseitigung toter Tiere grundsätzlich in Tierkörperbeseitigungsanstalt

Grundsätzlich sind alle toten Tiere aus seuchenhygienischen Gründen unschädlich in der Tierkörperbeseitigungsanstalt zu beseitigen.

Die Beseitigung von Tierkörpern ist gebührenpflichtig. Die Abholung erfolgt auf Anforderung.

Bitte setzen Sie sich hierzu mit der

Gustav Denzin GmbH Tierkörperverwertung
Hardter Straße 400
41748 Viersen

Telefon: 0 21 62 / 3 00 44

unmittelbar in Verbindung.

Für spezielle Fragestellungen steht Ihnen die Veterinär- und Lebensmittelüberwachung gerne zur Verfügung.

Vergraben toter Heimtiere

Einzelne Körper von toten Heimtieren dürfen auf geeigneten und von der zuständigen Behörde hierfür besonders zugelassenen Plätzen oder auf einem dem Tierhalter gehörenden Gelände, jedoch nicht in Wasserschutzgebieten und nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze vergraben werden. Die Tierkörper dürfen nur so vergraben werden, dass sie mit einer ausreichenden, mindestens 50 Zentimeter starken Erdschicht, gemessen vom Rand der Grube, bedeckt sind.

Ein Vergraben ist nur außerhalb der Wasserschutzzonen zulässig. Auskunft zu den aktuellen Grenzen der Wasserschutzzonen erteilt Ihnen gerne der Fachbereich Umwelt.

Wenn Sie über kein geeignetes eigenes Gelände verfügen, ist die Beisetzung auf einem Tierfriedhof oder das Verbrennen in einem Tierkrematorium möglich.

In Krefeld ist hierfür der

Tierfriedhof Kamps
Vulkanstraße 191
47807 Krefeld

Telefon: 0 21 51 / 30 36 29
Mobil: 0170 / 3 81 31 45
Telefax: 0 21 51 / 93 82 84

zugelassen.

Daneben gibt es außerhalb von Krefeld auch zahlreiche andere Tierfriedhöfe oder Tierkrematorien.