Inhaltsbereich

Bußgeldbescheid mit Fahrverbot

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben und ein Fahrverbot angeordnet wurde, hängt der weitere Verfahrensablauf davon ab, welche Bußgeldstelle den Bußgeldbescheid erlassen hat.Unterschieden wird zwischen Bußgeldbescheiden des Fachbereiches Ordnung in Krefeld und Bußgeldbescheiden von Bußgeldbehörden ausserhalb.

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben und ein Fahrverbot angeordnet wurde, hängt der weitere Verfahrensablauf davon ab, welche Bußgeldstelle den Bußgeldbescheid erlassen hat.

Unterschieden wird zwischen Bußgeldbescheiden des Fachbereiches Ordnung in Krefeld und Bußgeldbescheiden von Bußgeldbehörden außerhalb Krefelds.

Bußgeldbescheid des Fachbereiches Ordnung in Krefeld

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid der Stadtverwaltung Krefeld erhalten haben und Ihren Führerschein in amtliche Verwahrung geben müssen, beachten Sie bitte zunächst die Hinweise auf der Rückseite des Bußgeldbescheides.

Übersendung mit der Post

Sie können Ihren Führerschein mit der Post an den Fachbereich Ordnung senden. Allerdings beginnt die Frist des Fahrverbotes erst mit dem Tag des Posteinganges bei der Stadtverwaltung. Eine Anrechung der Postlaufzeit erfolgt nicht.

Bitte nennen Sie bei der Übersendung des Führerscheines auch das Aktenzeichen des Bußgeldbescheides.

Den Führerschein senden Sie bitte an die Postanschrift

Stadt Krefeld
Fachbereich Ordnung
Bußgeldangelegenheiten
47792 Krefeld

Der Führerschein wird Ihnen mit Ablauf des Fahrverbotes zurückgesandt.

Persönliche Abgabe im Fachbereich Ordnung

Den Führerschein können Sie auch persönlich beim Fachbereich Ordnung abgeben. Bringen Sie hierzu bitte den Bußgeldbescheid mit.

Die Frist des Fahrverbotes beginnt dann am Tag der Abgabe. Ein Kraftfahrzeug dürfen Sie unmittelbar danach bis zum Ende der Fahrverbotsfrist nicht mehr führen.

Beispiel:

Sie müssen Ihren Führerschein für einen Monat in amtliche Verwahrung geben, den Führerschein geben Sie beispielsweise am 5.Mai in Verwahrung, der letzte Tag des Fahrverbotes wäre demnach der 4. Juni, am 5. Juni dürften Sie wieder fahren.

Bußgeldbescheid einer anderen Bußgeldbehörde

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid von einer Bußgeldbehörde außerhalb Krefelds erhalten haben und Ihren Führerschein in amtliche Verwahrung geben müssen, können Sie dies auch beim Fachbereich Ordnung in Krefeld tun.

Dazu können Sie den Führerschein persönlich beim Fachbereich Ordnung in Krefeld abgeben. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall der Bußgeldbescheid der ausstellenden Bußgeldbehörde mitzubringen ist.

Vorherige Kontaktaufnahme empfohlen

Um mögliche Fragen im Vorfeld klären zu können, wird empfohlen, dass Sie sich vor Aufsuchen des Fachbereichs Ordnung mit dem zuständigen Sachbearbeiter in Verbindung setzen:

Telefon: 0 21 51 / 86 - 2340, -2298

Besucheranschrift

Fachbereich Ordnung
Bußgeldangelegenheiten
Elbestr. 7
47800 Krefeld

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Montag: 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr