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Kommunalwahl
Kommunalwahl 2025
Die nächste Wahl findet am 14. September 2025 statt. Bei der Kommunalwahl werden der*die Oberbürgermeister*in, der Rat der Stadt und die Bezirksvertretungen gewählt.
Wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger, die:
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- die deutsche oder eine EU-Staatsangehörigkeit besitzen,
- seit mindestens 16 Tagen in Krefeld wohnen und
- nicht vom Wahlreicht ausgeschlossen sind.
Versendung von Wahlbenachrichtigungen
Sofern Sie bis zum 24. August 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, haben Sie die Möglichkeit, das Wählerverzeichnis einzusehen und zu überprüfen, ob Sie als wahlberechtigte Person eingetragen sind. Das Wählerverzeichnis kann im Zeitraum vom 25. August bis 29. August im Wahlamt (Seidenweberhaus, Theaterplatz 1, 47798 Krefeld) eingesehen werden.
Wählen ohne Wahlbenachrichtigung: Personen, die im Wählervverzeichnis eingetragen sind, können auch ohne Wahlbenachrichtigung am Wahlsonntag in dem für sie zuständigen Wahlraum wählen. Sie benötigen dann lediglich ein Ausweisdokument (z.B. Personalausweis, Reisepass, Führerschein), um sich legitimieren zu können.