Für die Ausübung der Jagd ist ein behördlicher Jagdschein erforderlich, welcher grundsätzlich erst nach Ablage der staatlichen Jägerprüfung vor dem Prüfungsausschuss erteilt werden kann.
Vor Erteilung eines behördlichen Jagdscheines ist die Ablage der staatlichen Jägerprüfung vor dem Prüfungsausschuss der Unteren Jagdbehörde obligatorisch.