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Kommunalwahl 2025 - Briefwahlantrag
Briefwahl zur Kommunalwahl 2025 in Krefeld
Auch zur Kommunalwahl am 14. September 2025 bieten wir wieder die Möglichkeit der Direktwahl an. Diese findet erneut im Seidenweberhaus, Theaterplatz 1, 47798 Krefeld, statt.
Eröffnung des Briefwahlbüros
Ab dem 11. August 2025 ist das Briefwahlbüro geöffnet. Die Öffnungszeiten sind:
- Montag bis Mittwoch: 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
- Donnerstag: 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
- Freitag: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Beantragung der Briefwahlunterlagen
- Wir empfehlen, die Briefwahlunterlagen bevorzugt über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung zu beantragen
- über das Formular auf der Wahlbenachrichtigung
- per E-Mail an Briefwahl@krefeld.de
Bitte beachten Sie: Die E-Mail muss folgende Angaben enthalten:
- Vor- und Nachname
- Geburtsdatum
- Wohnanschrift
Wichtige Information: Die E-Mail-Adresse Briefwahl@krefeld.de ist neu. Bitte nutzen Sie ausschließlich diese Adresse für die Beantragung per E-Mail.
Alle Wahlberechtigten, die Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahl am 14. September 2025 beantragen, erhalten (voraussichtlich ab dem 18. September) automatisch auch die Unterlagen für eine mögliche Stichwahl am 28. September 2025. Eine erneute Beantragung ist nicht erforderlich.
Inhalt der Briefwahlunterlagen
Die Briefwahlunterlagen bestehen aus:
- einem Wahlschein
- jeweils einem Stimmzettel für die Wahl des Oberbürgermeisters, des Rates und der Bezirksvertretung
- einem Stimmzettelumschlag (weiß)
- einem Wahlbriefumschlag (rosa)
- einem Merkblatt für die Briefwahl
Sie brauchen die Briefwahlunterlagen nur noch auszufüllen und zurückzusenden. Innerhalb des Bundesgebietes ist die Rücksendung portofrei.
Rücksendung der Wahlunterlagen
Bitte beachten Sie, dass Sie den Wahlbriefumschlag so rechtzeitig zurücksenden oder im Rathaus, Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld, in den Nachtbriefkasten einwerfen, dass der Wahlbrief bis spätestens am Wahlsonntag, 16:00 Uhr, vorliegt. Verspätet eingehende Briefwahlunterlagen können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Transportgefahr für den rechtzeitigen Rücklauf von Wahlbriefen tragen die Wahlberechtigten.
Verlust / Nichterhalt von Briefwahlunterlagen
Nach Beantragung der Briefwahlunterlagen wird im Wählerverzeichnis ein sogennater W-Vermerk eingetragen. Mit diesem W-Vermerk ist eine Stimmabgabe am Wahlsonntag im Wahllokal nicht mehr möglich. Sollten Sie Ihre Briefwahlunterlagen nicht erhalten haben oder diese verloren gegangen sein, setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit uns in Verbindung.
Bitte beachten Sie: Die Ausstellung von Ersatzunterlagen ist nur persönlich bis spätestens Samstag, den 13. September 2025, 12:00 Uhr im Briefwahlbüro (Seidenweberhaus, Theaterplatz 1, 47798 Krefeld) möglich. Die Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments ist erforderlich.