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Anmietung von Schulräumen
Vereinen und Verbänden können auf Antrag Schulräume für schulfremde Veranstaltungen gegen Entgelt zur Verfügung gestellt werden, soweit diese Organisationen
- kulturell
- nachbarschaftlich
- stadtteilorientiert
- gemeinnützig oder
- sportlich
tätig sind.
Anträge auf Überlassung von Schulräumen können auch an die betreffende Schule gerichtet werden. Sie bedürfen der Schriftform und sind mindestens 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn einzureichen. Ein Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Räumlichkeiten besteht nicht.
Auskünfte sowie den vollständigen Wortlaut der Entgeltordnung erhalten Sie von der unten aufgeführten Kontaktperson.
Bitte beachten Sie:
Besteht die Befürchtung, dass durch eine Veranstaltung die Belange bzw die Interessen einer Schule beeinträchtigt werden, können Schulräume oder Schulgrundstücke nicht überlassen werden. Dies gilt auch dann, wenn durch die Veranstaltung besondere Belastungen für das Umfeld der betroffenen Schule (z.B. Lärmbelästigung, Fahrzeugverkehr) zu befürchten sind.
Schulräume werden nicht für private Feierlichkeiten zur Verfügung gestellt.
Die Mietpreise sind in der Entgeltordnung ausgewiesen.
Kontakt
Anschrift
Schule, Pädagogischer und Psychologischer Dienst
Petersstr. 118 (C)
47798 Krefeld