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Politische Ereignisse

Plan aus einem Buch von 1609 über den Krieg der Niederländer gegen Spanien

Die Eroberung der Burg Krakau 1605

Im Freiheitskampf der Niederländer gegen die Spanier wurde 1605 die Burg Krakau erobert, die etwa 800 Meter östlich der Stadt lag. Reste der Burg sind heute in der Straße Am Hohen Haus noch zu sehen. Der spanische Oberbefehlshaber Spinola wollte seine Taten ins rechte Licht setzen und 1609 wurde in Antwerpen ein Buch gedruckt und herausgegeben, in dem der Feldzug geschildert wurde, ergänzt durch 29 sehr detaillierte, meist militärische Lagepläne, zu denen auch diese Abbildung gehört.

Am rechten unteren Rand abgebildet ist die kleine Stadt Krefeld. Mauern, Türme und Tore, sogar die Knickpunkte in der Stadtmauer sind sehr sorgfältig und lagerichtig dargestellt. Krefeld war zu diesem Zeitpunkt noch ein Trümmerhaufen, in dem sich die Bevölkerung nach der Zerstörung von 1584 erst langsam wieder einrichtete. Für die Zurschaustellung der eigenen Taten machte sich aber sicherlich eine Stadt mit einer derartigen Befestigung viel besser. Auf diese Weise ist aber durch eine eigennützige Selbstdarstellung die älteste und sehr genaue Darstellung der äußeren Befestigung der Stadt Krefeld und ihr Grundriss erhalten geblieben.

Kupferstich der Schlacht, entstanden Anfang des 17. Jahrhunderts

Ansicht von W. Benjamin

Kurze Zeit später entstand der Kupferstich von W. Benjamin, der die gleiche Eroberung zeigt. Auch bei Benjamin ist unten rechts Krefeld dargestellt. Auch zeigt er eine ausgebrannte Kirche ohne Dach, aber der Zeichner dieses Bildes besaß wohl nur eine ungenaue Schilderung der Lage. Die Burg Krakau hat bei ihm mehr Türme und Bastionen, als sie je gehabt hat. Es kam ihm wohl mehr auf ein dramatische Darstellung der Eroberung an und weniger auf ein richtiges Abbild.

Abbildungen

Oben: Ambrosio Spinola: Eroberung der Burg Krakau 1605, in: Die Heimat, 1964, Jahrgang 35, Seite 43 und Stadtarchiv Krefeld, 70/813

Unten: W. Benjamin in: Die Heimat, 1964, Jahrgang 35, Seite 45 und Stadtarchiv Krefeld, 70/G.33