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Technisches

Die Alarmübertragungsanlage (AÜA) besteht im Wesentlichen aus den Übertragungseinrichtungen (ÜE) als Schnittstelle zu den privaten Brandmeldeanlagen (BMA), den Übertragungswegen zur Feuerwache und der Empfangszentrale in der Leitstelle der Feuerwehr.

Zunächst noch über feuerwehreigene Fernmeldeerdkabel mit der Leitstelle der Feuerwehr Krefeld verbunden, erfolgte der Anschluss der BMA später über sogenannte Festverbindungen (Standleitungen) der Deutschen Telekom AG (Analog G/Zweidraht). Seit Januar 2007 wurden neu errichtete BMA ausschließlich über ISDN-Leitungen in Verbindung mit einer GSM-Mobilfunkanlage an die Leitstelle angebunden. Bereits vorher bestehende Anlagen wurden nach und nach entsprechend umgerüstet.

Nachdem sich die ISDN Technik in der Alarmübertragung etabliert hat, wurde ein erneuter Technikwechsel durch die Deutsche Telekom angekündigt. Das Telefonnetz soll bis Ende 2018 bundesweit komplett auf IP-basierte Anschlüsse umgestellt werden. Die Umrüstung der ÜE für die neuen IP-Anschlüsse durch die Feuerwehr Krefeld ist derzeit laufend.

Als Übertragungstechnik (ÜE und Empfangszentrale) wird das UGM-System der Firma Bosch Sicherheitssysteme GmbH eingesetzt; seit Januar 2007 in Ergänzung noch das Bosch-TSN-System.

Hierbei werden alle Meldungen aus einer BMA zunächst zur Bosch-Clearingstelle in Magdeburg übertragen, wo diese dann automatisch über ein Rechnersystem nach Art der einlaufenden Meldung gefiltert werden. Brandmeldungen und alle Meldungen aus der Schlüssel-Depotanlage werden sofort zur Feuerwehrleitstelle weitergeleitet, um die anderen (z.B. Störungsmeldungen) kümmert sich die Bosch-Clearingstelle.

Im Oktober 2014 ist die letzte verbliebenen BMA mit Laufwerksmelder, die über ein feuerwehreigenes Fernmeldeerdkabel angeschlossen war, auf die aktuelle Übertragungstechnik umgestellt worden. Somit ist das feuerwehreigene Kabelnetz in Krefeld Geschichte geworden.

Technische Voraussetzungen

Wird der Aufschaltung aufgrund einer der vorstehend genannten Voraussetzungen grundsätzlich zugestimmt, so muss ferner die Brandmeldeanlage nachweislich gewissen technischen Vorschriften (VDE- und DIN-Bestimmungen) entsprechend ausgeführt worden sein. Insbesondere müssen die speziellen Technischen Anschlussbedingungen der Feuerwehr Krefeld (TAB) in der jeweils geltenden Fassung beachtet werden!

Gebäudefunkanlagen

Die Gebäudefunkanlage ist zur Einsatzunterstützung der Feuerwehr (Feuerwehr-Gebäudefunk) erforderlich. Sie ermöglicht eine Verständigung der Einsatzkräfte innerhalb von Gebäuden und im Außenbereich von ca. 50 Meter um das Gebäude bzw. die Liegenschaft herum. Auch muss die Möglichkeit gegeben sein, einen direkten Funkverkehr digitaler Handfunksprechgeräte von außen nach innen und umgekehrt zu gewährleisten.

Der Funkverkehr erfolgt auf zwei digitalen DMO Gruppen. Eine digitale Funkgruppe steht der Einsatzleitung zur Verfügung. Auf einer zweiten digitalen Funkgruppe verständigen sich die Einsatzkräfte der Feuerwehr.

Um die Sicherheit in Gebäude mit analoger Funktechnik weiterhin gewährleisten zu können, weisen wir auf die gesetzliche Anpassungspflicht auf Grundlage des § 29, Abs. 2 Punkt 4 des Gesetzes zur Neuregelung des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes hin. Dies bedeutet, dass eine analoge Gebäudefunkanlage auf eine digitale Gebäudefunkanlage umgerüstet werden muss.

Gebäudefunkanlagen können vom Vorbeugenden Brandschutz gefordert werden und sind Bestandteil der Baugenehmigung oder einer Nutzungsänderung. Sie ergeben sich insbesondere aus der SBauVO § 26 und der Industriebaurichtlinie 5.14.6.

Kontakt

Patrick Neitzel

Telefon: 0 21 51 / 8213-1261

E-Mail: patrick.neitzel@krefeld.de

Zimmer 0066

Anschrift

Feuerwehr und Zivilschutz

Zur Feuerwache 4

47805 Krefeld