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Bodenschutz

Die Rahmenanforderungen sind im Bundes-Bodenschutzgesetzund in der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung ausgeführt. In NRW ist ergänzend ein Landes-Bodenschutzgesetz verabschiedet worden.

Zweck der gesetzlichen Regelungen ist es, die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, bereits eingetretene Bodenverunreinigungen und Altlasten sowie hierdurch verursachte Grundwasserkontaminationen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen.

Die Umsetzung bzw. Überwachung der gesetzlichen Bestimmungen wird vom Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz wahrgenommen.

Anfragen und Meldungen zum Thema Bodenschutz senden Sie bitte per E-Mail an:

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