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Förderprogramm "Umweltfreundliches Leben in Krefeld"

Auf dem Bild ist ein Cargo Bike als Symbolbild für das Förderprogramm "Umweltfreundliches Leben in Krefeld" zu sehen
Bild: Pixabay

Förderprogramm „Umweltfreundliches Leben in Krefeld"

Eine rote Ampel als Grafik wird gezeigt.
Für dieses Förderprogramm
sind aktuell leider keine Zuschüsse
verfügbar.

Die Stadt Krefeld bietet unterschiedliche Förderprogramme für Krefelderinnen und Krefelder an, die ihre Leben bewusst nachhaltiger gestalten möchten. Zu diesen Förderprogrammen gehört auch das "Umweltfreundliches Leben in Krefeld". Bislang können über dieses Förderprogramm Zuschüsse für Lastenfahrräder und Fahrradanhänger beantragt werden.

Im ersten Teil dieser Seite beantworten wir Ihnen alle wichtigen Fragen rund um die Inhalte dieses Förderprogrammes. Hier finden Sie alle wichtigen Dokumente. Und die untenstehende FAQ-Seite hilft Ihnen, noch übrige grundsätzliche Fragen zu Beantragungsprozessen zu beantworten.

 

W-Fragen zum Fördeprogramm "Umweltfreundliches Leben in Krefeld":

Mit Klick gelangen Sie direkt zur entsprechenden Antwort:

 

Was wird gefördert?

Es werden Lastenräder (konventionell und elektrisch) sowie Fahrradanhänger mit bis zu 40% des Einkaufspreises bis maximal 2500€ gefördert.

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Wer ist zur Antragsstellung berechtigt?

Antragsberechtigt sind geschäftsfähige Bürger*innen sowie Personengesellschaften und Wohnungseigentümergemeinschaften im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) mit Erstwohnsitz in Krefeld. Antragsberechtigt sind ferner alle gemeinnützigen Organisationsformen einschließlich Kirchen sowie eingetragene Vereine. Der Nachweis der Gemeinnützigkeit ist durch die Bestätigung des Finanzamtes über die Freistellung von der Körperschaftssteuer zu erbringen. Anträge von Familien mit Kindern und Anträge aus verdichteten Quartieren werden bei der Bearbeitung vorgezogen.

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Was gilt es dringend zu beachten?

Neben dem Förderantrag benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

  • Die Rechnung über die Anschaffung
  • Den Nachweis über die Rechnungbegleichung (z.B. Kontoauszug, Überweisungausdruck o.ä.)
  • Die Einwilligung zur Datenverarbeitung
  • Das Datenblatt des Lastenrades/ Fahrradanhängers (Prospekt, Screeshot o.ä. mit technischen Daten)
  • Die Angabe, ob weitere Fördermittel in Anspruch genommen wurden

 

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Welche Dokumente muss ich unterzeichnen?
  1. Reichen Sie direkt den Antrag zur Auszahlung von Fördermitteln, welchen Sie hier vorfinden, mitsamt der benötigten Anlagen ein. Das können Sie per Post machen oder per Mail an klimafreundlicheswohnen@krefeld.de. Im Anschluss wird Ihr Auszahlungsantrag geprüft und Sie erhalten in Folge dessen einen förmlichen Bescheid per Post. Bei positiv erfolgter Prüfung Ihres Auszahlungsantrages werden Ihnen die Fördermittel im Anschluss auf Ihr genanntes Konto ausgezahlt. Da alle Fördertöpfe im Moment ausgereizt sind, steht dieses Dokument leider zurzeit nicht zur Verfügung.

Ihre Anträge reichen Sie ein unter:

Stadtverwaltung Krefeld
Geschäftsbereich VI - Stabsstelle
Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Von-der-Leyen-Platz 1
47798 Krefeld

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Sie haben weitere Fragen?

Genaue Angaben zur Förderung von Lastenrädern können der Richtlinie zur Förderung von Lastenfahrrädern in Krefeld entnommen werden, welche sie im Downloadbereich finden.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gern unter klimafreundlicheswohnen@krefeld.de zur Verfügung. Bei Rückfragen erreichen Sie Marco Gröger unter Telefon 02151 / 86-2366 oder per Mail an marco.groeger@krefeld.de oder Christian Gather unter Telefon 02151 / 86-1065 oder per Mail an christian.gather@krefeld.de.

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Nützliche Dokumente zum Download:

Grafik: Stadt Krefeld, Presse und Kommunikation

Meistgestellte Fragen zu den Förderprogrammen im Bereich Klimaschutz

 

Welche Förderprogramme im Bereich Klimaschutz gibt es?

Neben dem Förderprogramm "Umweltfreundliches Leben in Krefeld" gibt es auch noch das Förderprogramm "Klimafreundliches Wohnen in Krefeld". Das finanziert bauliche Maßnahmen für Eigentümerinnen und Eigentümer, zum Beispiel gibt es Zuschüsse zu PV-Anlagen, Wärmepumpen oder Balkon-Kraftwerken.

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Woher weiß ich, ob es aktuell Fördergelder gibt oder nicht?

Ob Sie Förderanträge stellen können, zeigen Ihnen die Ampelsymbole auf den Webseiten der Förderprogramme an. In der Presse informiert der Klimastab darüber, wenn neue Gelder genehmigt wurden.

Bitte beachten Sie, dass sich das vorhandene Budget je nach Nachfrage des Förderprogramms sehr schnell ändern kann, so dass innerhalb kurzer Zeit ein Stopp der Antragsmöglichkeit eintritt.

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Was wird gefördert und wie hoch ist die Förderung?

Es werden Lastenräder (konventionell und elektrisch) sowie Fahrradanhänger mit bis zu 40% des Einkaufspreises bis maximal 2500€ gefördert.

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Wie beantrage ich die Förderung?

Über das Formular „Antragsformular" können Sie eine Förderung beantragen. Da die Fördertöpfe im Moment ausgeschöpft sind, ist dieses Formular nicht verfügbar. Wichtig hierbei ist, dass Ihre Maßnahme noch nicht beauftragt oder bereits begonnen wurde. Zu dem Antragsformular reichen Sie ein Angebot eines Fachunternehmens zur Durchführung der Maßnahme ein, dieses können Sie als PDF-Dokument bei Ihrer Antragstellung hochladen.

Ihre Angaben sowie Ihr eingereichtes Angebot werden daraufhin von den Mitarbeitern des Förderprogramms auf Förderfähigkeit geprüft. Sobald Sie die schriftliche Anerkennung der Förderfähigkeit erhalten haben, dürfen Sie Ihren Auftrag vergeben und mit der Maßnahme beginnen.

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Wie beantrage ich die Auszahlung der Fördermittel?

Sobald Ihre Maßnahme abgeschlossen ist und Sie die Schlussrechnung erhalten haben, können Sie einen Auszahlungsantrag stellen. .Im Auszahlungsantrag sind dann auch die übrigen Unterlagen aufgelistet, die wir für die Prüfung des Antrags benötigen. Anschließend senden Sie uns den unterschriebenen Auszahlungsantrag sowie die übrigen Unterlagen bitte an die im Antrag genannte Adresse oder eingescannt per E-Mail an klima-freundlicheswohnen@krefeld.de .

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Warum sind hierfür zwei unterschiedliche Anträge nötig?

Zunächst wird geprüft, ob die geplante Maßnahme gemäß der Förderrichtlinie förderfähig ist. Nach positiver Prüfung bestätigen wir die grundsätzliche Förderfähigkeit der Maßnahme, so dass ein Fachunternehmen mit der Realisierung der Maßnahme beauftragt werden darf.

Sobald die beantragte Maßnahme vollständig abgeschlossen ist und die Schlussrechnung vorliegt, kann die Auszahlung der Fördermittel beantragt werden. Es erfolgt eine abschließende Prüfung der einzureichenden Unterlagen.

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Wieviel Zeit habe ich bis zur Einreichung des Auszahlungsantrages, wenn ich die Zusage der Förderung erhalten habe?

Die Abruffrist der Fördermittel beträgt 18 Monate nach Zusage zur Förderfähigkeit.

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Was passiert, wenn ich mehr Zeit benötige? Verliere ich dann die Förderung?

Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail an klimafreundlicheswohnen@krefeld.de und beschreiben uns die Umstände der Verzögerung. Wir prüfen, ob eine Fristverlängerung in Ihrem individuellen Fall möglich ist und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung.

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Ich habe den Auftrag bereits ein Lastenrad oder einen Fahrradanhänger bestellt, kann ich die Förderung trotzdem beantragen?

Ja, die Rechnung ist beizulegen.

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Marco Groeger

Telefon: 0 21 51 / 86-2366

E-Mail: marco.groeger@krefeld.de

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