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Förderprogramm "Umweltfreundliches Leben in Krefeld"

Auf dem Bild ist ein Cargo Bike als Symbolbild für das Förderprogramm "Umweltfreundliches Leben in Krefeld" zu sehen
Bild: Pixabay

Förderprogramm „Umweltfreundliches Leben in Krefeld"

Eine rote Ampel als Grafik wird gezeigt.
Für dieses Förderprogramm
sind aktuell leider keine
Zuschüsse mehr verfügbar.


Das städtische Förderprogramm „Umweltfreundliches Leben in Krefeld" für Lastenfahrräder und Fahrradanhänger ist bereits überzeichnet. Es sind schon kurz nach Veröffentlichung mehr Förderanträge eingegangen als Budget zur Verfügung steht. Eine Antragsstellung ist ab sofort nicht mehr möglich. Die Anträge werden nun in chronologischer Reihenfolge des Eingangs geprüft. Den Antragsstellern wird dann das Prüfergebnis mitgeteilt. Erst nach Erhalt eines positiven Prüfergebnisses darf die Bestellung oder der Kauf des Lastenrades beziehungsweise Lastenanhängers vorgenommen werden. Die Stabsstelle Klimaschutz und Nachhaltigkeit macht darauf aufmerksam, dass sich aus einem übermittelten Online-Formular noch kein Anspruch auf Berücksichtigung im Budget ableitet

Die Stadt Krefeld bietet unterschiedliche Förderprogramme für Krefelderinnen und Krefelder an, die ihre Leben bewusst nachhaltiger gestalten möchten. Zu diesen Förderprogrammen gehört auch das "Umweltfreundliches Leben in Krefeld". Bislang können über dieses Förderprogramm Zuschüsse für Lastenfahrräder und Fahrradanhänger beantragt werden.

Im ersten Teil dieser Seite beantworten wir Ihnen alle wichtigen Fragen rund um die Inhalte dieses Förderprogrammes. Hier finden Sie alle wichtigen Dokumente. Und die untenstehende FAQ-Seite hilft Ihnen, noch übrige grundsätzliche Fragen zu Beantragungsprozessen zu beantworten.

W-Fragen zum Fördeprogramm "Umweltfreundliches Leben in Krefeld":

Mit Klick gelangen Sie direkt zur entsprechenden Antwort:

Was wird gefördert?

Es werden Lastenräder (konventionell und elektrisch) sowie Fahrradanhänger mit bis zu 40 % des Einkaufspreises bis maximal 2000 € gefördert.

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Wer ist zur Antragsstellung berechtigt?

Antragsberechtigt sind geschäftsfähige Bürger*innen sowie Personengesellschaften und Wohnungseigentümergemeinschaften im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) mit Erstwohnsitz, bzw. Unternehmenssitz in Krefeld. Antragsberechtigt sind ferner alle gemeinnützigen Organisationsformen einschließlich Kirchen sowie eingetragene Vereine. Der Nachweis der Gemeinnützigkeit ist durch die Bestätigung des Finanzamtes über die Freistellung von der Körperschaftssteuer zu erbringen. Anträge von Familien mit Kindern und Anträge aus verdichteten Quartieren werden bei der Bearbeitung vorgezogen.

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Was gilt es dringend zu beachten?
  • Das zu fördernde Lastenfahrrad, bzw. der Fahrradanhänger darf erst nach erteilter Zusage zur Förderfähigkeit bestellt oder gekauft werden.
  • Der Förderantrag wird über ein Online-Antragsformular übermittelt, welches erst ab Beginn des Förderprogrammes (voraussichtlich ab dem 08.05.2023) auf dieser Seite freigeschaltet wird.
  • Im Zuge der Antragstellung ist ein Angebot hochzuladen. Es erleichtert und beschleunigt die Antragsbearbeitung, wenn aus diesem Angebot das zulässige Gesamtgewicht des Lastenfahrrads hervorgeht (bei Anträgen zu Fahrradanhängern nicht relevant).

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Wie ist der Ablauf des Förderprogramms - von Antragstellung bis zur Auszahlung?

1. Stellung des Förderantrags

Zunächst stellen Sie den Antrag zur Förderung Ihrer Maßnahme über das Online-Antragsformular auf dieser Seite. Dieses Antragsformular wird erst ab Beginn des Förderprogramms freigeschaltet und nach voraussichtlicher Überzeichnung des Budgets wieder deaktiviert. Für die Antragstellung benötigen Sie ein Angebot über den zu fördernden Gegenstand und ggf. eine Vollmacht, falls Sie den Förderantrag nicht für sich selbst stellen. Das Angebot können Sie jetzt bereits einholen.

Aus der erfolgreichen Übermittlung eines Online-Antrags oder auf dem Postweg lässt sich noch kein Anspruch auf Berücksichtigung im Budget ableiten, da erst nach Sichtung der eingegangenen Anträge in chronologischer Reihenfolge eine Budgetierung vorgenommen werden kann.

2. Feststellung der Förderfähigkeit

Nach Eingang der vollständigen Unterlagen (Förderantrag, Angebot über beantragten Gegenstand und ggf. Vollmacht) wird der Antrag auf seine Förderfähigkeit geprüft. Das Prüfergebnis wird dem/der Antragsteller*in schriftlich mitgeteilt. Je nach Antrags- und Anfrageaufkommen kann die Bearbeitung etwa eine bis 4 Wochen beanspruchen.

3. Bestellung, bzw. Kauf des Fördergegenstands

Das zu fördernde Lastenfahrrad, bzw. der Fahrradanhänger darf erst nach erteilter Zusage zur Förderfähigkeit bestellt oder gekauft werden.

4. Stellung des Auszahlungsantrags nach Abschluss des Kaufs

Sobald der Fördergegenstand gekauft und bezahlt ist, können Sie die Auszahlung der Fördermittel beantragen. Dazu reichen Sie bitte das Auszahlungsformular und das Formular „Einwilligung zur Datenverarbeitung zum Förderprogramm" ein. Diese finden Sie im Downloadbereich (weiter unten). Im Auszahlungsantrag werden alle weiteren Unterlagen aufgeführt, die wir ebenfalls zur Prüfung des Antrags benötigen. Die Unterlagen können Sie uns unterschrieben und eingescannt per E-Mail an umweltfreundlichesleben@krefeld.de oder per Post an folgende Adresse zusenden:

Stadtverwaltung Krefeld
Geschäftsbereich VI - Stabsstelle
Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Von-der-Leyen-Platz 1
47798 Krefeld

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Sie haben weitere Fragen?

Genaue Angaben zum Förderprogramm können der Förderrichtlinie "Umweltfreundliches Leben in Krefeld" entnommen werden, welche sie im Downloadbereich finden.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gern unter umweltfreundlichesleben@krefeld.de zur Verfügung. Wir bitten, nach Möglichkeit, von einer telefonischen Kontaktaufnahme abzusehen, da unsere personellen Ressourcen zur Bearbeitung der Anfragen begrenzt sind.

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Nützliche Dokumente zum Download:

Grafik: Stadt Krefeld, Presse und Kommunikation

Meistgestellte Fragen zu den Förderprogrammen im Bereich Klimaschutz

 

Welche Förderprogramme im Bereich Klimaschutz gibt es?

Neben dem Förderprogramm "Umweltfreundliches Leben in Krefeld" gibt es auch noch das Förderprogramm "Klimafreundliches Wohnen in Krefeld".
Dieses Programm fördert Maßnahmen im Wohnungsbereich für mehr Klimaschutz in Krefeld. Förderfähig sind z.B. Photovoltaik-Anlagen, Steckerfertige Photovoltaik-Anlagen (sog. Balkonkraftwerke), Dachbegrünungen, Wärmepumpen und vieles mehr.

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Woher weiß ich, ob es aktuell Fördergelder gibt oder nicht?

Ob Sie Förderanträge stellen können, zeigen Ihnen die Ampelsymbole auf den Webseiten der Förderprogramme an. In der Presse informiert der Klimastab darüber, wenn neue Gelder genehmigt wurden.

Bitte beachten Sie, dass das vorhandene Budget je nach Nachfrage des Förderprogramms schnell ausgeschöpft sein kann, so dass die Möglichkeit der Antragstellung nach kurzer Zeit deaktiviert werden kann. Insbesondere leitet sich aus einer online oder auf anderem Wege übermittelten Antragstellung kein Anspruch auf eine Förderung ab, da erst nach Sichtung und Prüfung der eingegangenen Anträge festgestellt werden kann, ob für den jeweiligen Antrag noch genug Budget verfügbar ist.

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Was wird gefördert und wie hoch ist die Förderung?

Es werden Lastenräder (konventionell und elektrisch) sowie Fahrradanhänger mit bis zu 40% des Einkaufspreises bis maximal 2000€ gefördert.

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Wie beantrage ich die Förderung?

Zunächst stellen Sie den Antrag zur Förderung Ihrer Maßnahme über das Online-Antragsformular auf dieser Seite. Dieses Antragsformular wird erst ab Beginn des Förderprogramms freigeschaltet und nach voraussichtlicher Überzeichnung des Budgets wieder deaktiviert. Für die Antragstellung benötigen Sie ein Angebot über den zu fördernden Gegenstand und ggf. eine Vollmacht, falls Sie den Förderantrag nicht für sich selbst stellen. Das Angebot können Sie jetzt bereits einholen.

Aus der erfolgreichen Übermittlung eines Online-Antrags oder auf dem Postweg lässt sich noch kein Anspruch auf Berücksichtigung im Budget ableiten, da erst nach Sichtung der eingegangenen Anträge in chronologischer Reihenfolge eine Budgetierung vorgenommen werden kann.

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Wie beantrage ich die Auszahlung der Fördermittel?

Sobald der Fördergegenstand gekauft und bezahlt ist, können Sie die Auszahlung der Fördermittel beantragen. Dazu reichen Sie bitte das Auszahlungsformular und das Formular „Einwilligung zur Datenverarbeitung zum Förderprogramm" ein. Diese finden Sie im Downloadbereich (weiter unten). Im Auszahlungsantrag werden alle weiteren Unterlagen aufgeführt, die wir ebenfalls zur Prüfung des Antrags benötigen. Die Unterlagen können Sie uns unterschrieben und eingescannt per E-Mail an umweltfreundlichesleben@krefeld.de oder per Post an folgende Adresse zusenden:

Stadtverwaltung Krefeld
Geschäftsbereich VI - Stabsstelle
Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Von-der-Leyen-Platz 1
47798 Krefeld

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Warum sind hierfür zwei unterschiedliche Anträge nötig?

Zunächst wird geprüft, ob die geplante Maßnahme gemäß der Förderrichtlinie förderfähig ist. Nach positiver Prüfung bestätigen wir die grundsätzliche Förderfähigkeit der Maßnahme, so dass die Bestellung, bzw. der Kauf getätigt werden darf. Sobald der Kauf des Fördergegenstandes abgeschlossen ist, kann die Auszahlung der Fördermittel beantragt werden. Es erfolgt eine abschließende Prüfung der einzureichenden Unterlagen.

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Wieviel Zeit habe ich bis zur Einreichung des Auszahlungsantrages, wenn ich die Zusage der Förderung erhalten habe?

Die Abruffrist der Fördermittel beträgt 12 Monate nach Zusage zur Förderfähigkeit.

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Was passiert, wenn ich mehr Zeit benötige? Verliere ich dann die Förderung?

Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail an umweltfreundlichesleben@krefeld.de und beschreiben uns die Umstände der Verzögerung. Wir prüfen, ob eine Fristverlängerung in Ihrem individuellen Fall möglich ist und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung.

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Ich habe bereits ein Lastenrad oder einen Fahrradanhänger bestellt, kann ich die Förderung trotzdem beantragen?

Nein. Das zu fördernde Lastenfahrrad, bzw. der Fahrradanhänger darf erst nach erteilter Zusage zur Förderfähigkeit bestellt oder gekauft werden. Wenn die Bestellung oder der Kauf bereits vor diesem Zeitpunkt getätigt wurde, ist eine Förderung ausgeschlossen und der Antrag wird abgelehnt.

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Hier gelangen Sie zum Webauftritt der Stabsstelle Klimaschutz und Nachhaltigkeit

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Geschäftsbereich VI

Von-der-Leyen-Platz 1

47798 Krefeld