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Trinkwasserüberwachung

Die Anforderungen an das Wasser, welches zum Trinken oder zum Zubereiten von Speisen verwendet wird, ist in der Trinkwasserverordnung geregelt. In dieser Verordnung werden neben den Grenzwerten und technischen Anforderungen an die Wasserversorgungsanlage, Überwachungszuständigkeiten und ordnungsrechtliche Maßnahmen festgelegt und definiert. Zentrales Ziel dieser Verordnung ist die Sicherung der Qualität des Trinkwassers.
Diese umfasst neben den bakteriologischen und chemischen Wasseruntersuchungen, auch regelmäßige Überprüfungen der Wasserfassungen bzw. der Aufbereitungsanlagen.

Rechtliche Grundlagen

§18 Trinkwasserverordnung 2001

Unterlagen

Fallbezogene Unterlagen erforderlich wie z.B. Hygienepläne, Infektionsstatistiken, Untersuchungsbefunde, Bau- und Anlagenpläne...

Gebühren

Fallbezogen: Je nach Aufwand gemäß AVwGebO

Bearbeitungszeit

Fallbezogen: Von ca. 20 Minuten bis hin zu mehreren Stunden.

Kontakt

Martin Hoymann

Telefon: 0 21 51 / 86-3519

E-Mail: martin.hoymann@krefeld.de

Zimmer 2.09

Anschrift

Fachbereich Gesundheit

Gartenstraße 32

47798 Krefeld