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Trinkwasserüberwachung
Die Anforderungen an das Wasser, welches zum Trinken oder zum Zubereiten von Speisen verwendet wird, ist in der Trinkwasserverordnung geregelt. In dieser Verordnung werden neben den Grenzwerten und technischen Anforderungen an die Wasserversorgungsanlage, Überwachungszuständigkeiten und ordnungsrechtliche Maßnahmen festgelegt und definiert. Zentrales Ziel dieser Verordnung ist die Sicherung der Qualität des Trinkwassers.
Diese umfasst neben den bakteriologischen und chemischen Wasseruntersuchungen, auch regelmäßige Überprüfungen der Wasserfassungen bzw. der Aufbereitungsanlagen.
Rechtliche Grundlagen
§18 Trinkwasserverordnung 2001
Unterlagen
Fallbezogene Unterlagen erforderlich wie z.B. Hygienepläne, Infektionsstatistiken, Untersuchungsbefunde, Bau- und Anlagenpläne...
Gebühren
Fallbezogen: Je nach Aufwand gemäß AVwGebO
Bearbeitungszeit
Fallbezogen: Von ca. 20 Minuten bis hin zu mehreren Stunden.
Kontakt
Anschrift
Fachbereich Gesundheit
Gartenstraße 32
47798 Krefeld