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EU-Freizügigkeit
Informationen zu Einreise- und Aufenthaltsmodalitäten von EU/EWR-Staatsbürgern
Staatsangehörige der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR: Island, Norwegen, Liechtenstein) sowie ihre Familienangehörigen genießen in Deutschland unbeschränkte Freizügigkeit. Das heißt, sie haben das Recht, nach Deutschland einzureisen und sich dort aufzuhalten. Die bis dahin übliche Bescheinigung über das Freizügigkeitsrecht wurde im Jahr 2013 abgeschafft.
Die Einreise und der Aufenthalt von Unionsbürgern unterliegen für eine Dauer von bis zu drei Monaten keinen Bedingungen oder Voraussetzungen. Der Unionsbürger muss lediglich im Besitz eines gültigen Ausweisdokuments sein. Auch für den Arbeitsmarkt müssen EU- und EWR- Bürger keine besonderen formellen Voraussetzungen erfüllen. Sie haben das Recht, sich in jedem anderen Mitgliedstaat unter den gleichen Voraussetzungen wie Inländer wirtschaftlich zu betätigen, also selbständig oder unselbständig zu arbeiten sowie Dienstleistungen anzubieten oder zu empfangen.
Grundsätzlich haben Sie das Recht zum Aufenthalt von mehr als drei Monaten, wenn Sie
- in Deutschland einer Beschäftigung nachgehen oder selbständig sind (auch Arbeitssuchende genießen für sechs Monate nach Einreise Freizügigkeit),
- über ausreichende eigene Existenzmittel und Krankenversicherungsschutz verfügen,
- daueraufenthaltsberechtigt sind (nach einem rechtmäßigen Aufenthalt von fünf Jahren) oder
- Familienangehöriger eines freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgers sind.
Idealerweise sind Sie als Unionsbürger für einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten in der Lage, sich und Ihre Familienangehörigen wirtschaftlich zu unterhalten. Bitte beachten Sie: Bei Wegfall der Voraussetzungen, kann der Verlust Ihrer Freizügigkeit nach Ablauf der vorgeschriebenen drei Monate festgestellt werden.
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Interessantes und Wissenswertes, vor allem für junge Europäer lesen Sie außerdem in der Broschüren Ausbildung und Studium in Deutschland sowie das deutsche Bildungssystem.
Ihren Wohnsitz können Sie in einem der Krefelder Bürgerbüros anmelden. Familienmitglieder aus Nicht-EU- oder EWR-Staaten melden ihren Wohnsitz bitte gesondert an.
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Fachbereich Migration und Integration
Am Hauptbahnhof 5
47798 Krefeld