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Regionalplan
Der Regionalplan ist ein regionaler Entwicklungsplan, der von der Bezirksplanungsbehörde bei der Bezirksregierung erarbeitet und vom Regionalrat beschlossen wird.
Der derzeit gültige Regionalplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf (RPD) wurde vom damaligen Bezirksplanungsrat als Gebietsentwicklungsplan (GEP) aufgestellt und ist seit 1999 rechtskräftig. Zurzeit wird der Regionalplan überarbeitet.
Auf Grundlage des Landesentwicklungsplans, der sich ebenfalls in der Neuaufstellung befindet, konkretisiert der Regionalplan die Ziele der Raumordnung für alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen im Plangebiet.
Insbesondere stellt er die Abgrenzung von Siedlungs- und Freiraum dar und gibt damit den Rahmen der Siedlungsentwicklung vor.
Bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen ist der Plan von allen Bundes- und Landesbehörden und öffentlichen Planungsträgern zu beachten.
Die kommunale Bauleitplanung muss sich bei der Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen den Zielen der Landesplanung anpassen.
Der Regionalplan kann zu jeder Zeit teilweise oder ganz geändert werden. Er soll spätestens 10 Jahre nach seiner Genehmigung überprüft und - sofern erforderlich - geändert werden, was derzeit der Fall ist.
Der Regionalplan besteht aus den textlichen Darstellungen mit den Zielen und den Erläuterungen einschließlich ergänzender Karten sowie den zeichnerischen Darstellungen im Maßstab 1: 50 000 . Diese rechtlich verbindlichen zeichnerischen und textlich dargestellten Ziele werden durch die Erläuterungen begründet und beschrieben.
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