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Schulbücher

Zu Beginn eines jeden Schuljahres teilt die Schule mit, welche Schulbücher im Unterricht eingesetzt werden. Ein Teil der Schulbücher werden von der Stadt Krefeld beschafft und den Schülern und Schülerinnen leihweise zur Verfügung gestellt.

Auch die Eltern bzw. volljährigen Schülern und Schülerinnen müssen sich an der Schulbeschaffung beteiligen. Die Höhe des Eigenanteils, den die Eltern für den Kauf der Schulbücher in einem Schuljahr aufwenden müssen, ist im Schulgesetz festgelegt.

Der Eigenanteil beträgt je nach Schulform:

  • in der Grundschule: 12,00 Euro
  • in den Klassen 5 bis 10 der Haupt-, Real- und Gesamtschulen sowie in den Gymnasien: 26,00 Euro
  • in den Klassen 11 bis 13 (gymnasiale Oberstufe) der Gesamtschulen und der Gymnasien: 23,67 Euro
  • in den Förderschulen (je nach Art der Förderschule): zwischen 12,00 Euro und 26,00 Euro
  • in den Berufskollegs je nach Art und Dauer der Schulform und des gewählten Ausbildungsganges zwischen 26,00 Euro und 114,34 Euro

Allerdings gilt die Lernmittelfreiheit für Schüler und Schülerinnen der Berufskollegs nur eingeschränkt:

Schülerinnen und Schüler des Berufskollegs, die Arbeitsentgelt, eine Ausbildungsvergütung oder Leistungen zur Beschaffung von Lernmitteln nach dem Arbeitsförderungsgesetz (AFG), dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder vergleichbarer Vorschriften erhalten, sind von der Lernmittelfreiheit ausgeschlossen. Sie sind verpflichtet, die notwendigen Lernmittel (Schulbücher) auf eigene Kosten zu beschaffen.

Selbstverständlich können die Schulbücher auch gebraucht von anderen Schülern und Schülerinnen erworben werden.

Auskünfte zur Schulbuchbeschaffung erhalten Sie auch in der jeweiligen Schule.

Kontakt

Barbara Albrecht

Telefon: 0 21 51 / 86-2503

E-Mail: barbara.albrecht@krefeld.de

Zimmer C 316

Anschrift

Schule, Pädagogischer und Psychologischer Dienst

Petersstr. 118 (C)

47798 Krefeld