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Grundsteuer - Antrag auf Änderung der Fälligkeit

Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer, das heißt, dass sie jeweils für ein Kalenderjahr erhoben wird.

Maßgeblich sind die Verhältnisse zum Beginn eines Jahres (= 1. Januar).

Die Grundsteuer ist in der Regel zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.

Auf Antrag kann die Grundsteuer abweichend am 1. Juli eines jeden Jahres bezahlt werden.

Der Antrag hierfür muss bis spätestens 30. September des vorhergehenden Jahres gestellt werden.

Weiter unten auf dieser Seite steht Ihnen der Antrag zur Änderung der Fälligkeit zur Zahlung der Grundsteuer zur Verfügung.

Das Formular kann am PC vollständig ausgefüllt werden, es ist jedoch vor dem Versand per Post an die untenstehende Adresse oder E-Mail an grundsteuer@krefeld.de handschriftlich zu unterschreiben. Die Faxnummer lautet 0 21 51 / 86 - 1740.