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Gewerbesteuer

Inhalt

Allgemeines/Rechtsgrundlagen
Anmeldung eines Gewerbes
Berechnungsgrundlagen
Wiedereinführung des Widerspruchverfahrens ab dem 01.01.2016
Gewerbesteuerhebesatz
Gewerbesteuervorauszahlungen
Erstmalige Festsetzung von Gewerbesteuervorauszahlungen
Änderung von Gewerbesteuervorauszahlungen
Rückständige Gewerbesteuerbeträge
Sprechzeiten und Ansprechpartner
Vollverzinsung
SEPA-Lastschriftverfahren
Konten der Finanzbuchhaltung

Allgemeines/Rechtsgrundlagen

Die Gewerbesteuer ist eine Steuer, die als Gewerbeertragsteuer auf die objektive Ertragskraft eines Gewerbebetriebes von den Gemeinden auf der Rechtsgrundlage des Gewerbesteuergesetzes, der Gewerbesteuerdurchführungsverordnung und den Gewerbesteuerrichtlinien erhoben wird. Die Rechtsvorschriften in der zur Zeit gültigen Fassung stehen Ihnen weiter unten auf dieser Seite als Download zur Verfügung.

Anmeldung eines Gewerbes

Informationen zur Gewerbean-, ab- oder ummeldung erhalten Sie im Fachbereich 32 - Ordnung.

Berechnungsgrundlagen

Die Besteuerungsgrundlagen werden auf Basis von Steuererklärungen der Steuerpflichtigen durch das zuständige Finanzamt festgestellt. Die Gewerbesteuer wird aufgrund des Steuermessbetrages mit dem Hebesatz der Gemeinde festgesetzt und erhoben. Weiteres Wissenswertes zur Gewerbesteuer können einem Informationsblatt der Industrie- und Handelskammern entnommen werden. Es ist ebenfalls weiter unten als Download abrufbar.

Wiedereinführung des Widerspruchsverfahrens zum 01.01.2016

Zum 01.01.2016 wurde das Widerspruchsverfahren für kommunale Steuern und Abgaben wieder eingeführt. Dies bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt gegen einen Bescheid innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Fachbereich 21 als Steuerbehörde der Stadt Krefeld Widerspruch erhoben werden kann.

Wichtig: Die Durchführung eines Widerspruchsverfahrens ist also ab dem 01.01.2016 wieder Voraussetzung für die Erhebung einer eventuellen Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage beim Erlass oder der Ablehnung von Verwaltungsakten (Bescheiden).

Gewerbesteuerhebesatz

Der örtliche Hebesatz ist durch die Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Stadt Krefeld für das Haushaltsjahr 2015 bestimmt, die durch den Rat der Stadt Krefeld beschlossen wurde. Der Gewerbesteuerhebesatz der Stadt Krefeld beträgt zur Zeit

  • 480 %

Die Entwicklung des Gewerbesteuerhebesatzes für die Stadt Krefeld seit 1980 entnehmen Sie bitte der Tabelle, welche Ihnen ebenfalls weiter unten als Download zur Verfügung steht.

Gewerbesteuervorauszahlungen

Die Zahlungen zur Gewerbesteuer werden durch einen Steuerbescheid der Stadt angefordert. Da die endgültige Festsetzung, der für das Kalenderjahr zu zahlenden Gewerbesteuer wegen der Abhängigkeit der Steuerbemessungsgrundlagen vom einkommensteuerpflichtigen Gewinn, erst nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres stattfindet, sind die Gewerbetreibenden verpflichtet Zahlungen für Vorauszahlungszwecke zu leisten.

Die Vorauszahlungen werden je zu einem Viertel am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. des Kalenderjahres fällig.

Der Gewerbesteuervorauszahlungsbescheid hat Dauerwirkung, dass heißt die Festsetzung der Vorauszahlungen, insbesondere für kommende Jahre, gilt bis zur Bekanntgabe einer geänderten Festsetzung / eines geänderten Gewerbesteuerbescheides.

Erstmalige Festsetzung von Gewerbesteuervorauszahlungen

Gleichzeitig mit der Gewerbeanmeldung ist zu überprüfen, ob Gewerbesteuer-Vorauszahlungen zu entrichten sind. Eine Hilfestellung liefert ein Fragebogen zur erstmaligen Festsetzung von Gewerbesteuer-Vorauszahlungen. Dieser Fragebogen steht Ihnen ebenfalls weiter unten als Download zur Verfügung.

Änderung von Gewerbesteuervorauszahlungen

Sobald zu erkennen ist, dass sich für das laufende Jahr voraussichtlich ein höherer Gewinn ergibt, wird in Ihrem eigenen Interesse empfohlen, die Vorauszahlung entsprechend anzupassen, um Nachzahlungen in den Folgejahren zu vermeiden.

Die Anträge auf Änderung der Vorauszahlungen der Einkommensteuer und Kapitalertragssteuer sind beim Finanzamt schriftlich zu stellen.

Es ist ratsam, mit gleichem Schreiben einen Antrag auf Erlass bzw. Änderung des Gewerbesteuermessbetrages für Vorauszahlungszwecke zu beantragen.

Das Finanzamt kann für Zwecke der Gewerbesteuervorauszahlungen daraufhin den einheitlichen Steuermessbetrag festsetzen, der sich voraussichtlich für den laufenden oder vorangegangenen Erhebungszeitraum ergeben wird.

An diesen Grundlagenbescheid ist die Stadt Krefeld bei der Festsetzung der Gewerbesteuervorauszahlungen gebunden.

Anpassungen von Vorauszahlungen, die auf Grund eines vom Finanzamt erlassenen Gewerbesteuermessbescheides für Vorauszahlungszwecke festgesetzt wurden, können durch die Stadt Krefeld erst nach Erlass eines geänderten Bescheides des Finanzamtes erfolgen, da sie an den Grundlagenbescheid gebunden ist.

Rückständige Gewerbesteuerbeträge

Aufgrund eines Beschlusses des Unterausschusses für Steuerfragen des Stadtrates aus dem Jahre 2011 wird die Verwaltung bei rückständiger Gewerbesteuer die Prüfungen auf Einleitung von Gewerbeuntersagungsverfahren intensivieren.
Steuerpflichtigen mit bereits bestehenden oder drohenden Rückständen wird angeraten, sich frühzeitig mit dem Fachbereich 21 in Verbindung zu setzen.

Sprechzeiten und Ansprechpersonen

Eine Auflistung Ihrer Ansprechpersonen zum Thema Gewerbesteuer steht Ihnen am Ende dieser Seite zum Herunterladen zur Verfügung.

Für Vertretungsfälle steht Ihnen ebenfalls weiter unten ein Formular zur Erteilung einer Vollmacht zur Verfügung.

Vollverzinsung

Wird eine Gewerbesteuerveranlagung später als 15 Monate nach Ende des Erhebungszeitraumes durchgeführt - gleichgültig aus welchem Grund - wird der Unterschiedsbetrag verzinst.

Die Festsetzung der Zinsen erfolgt nach den Vorschriften der Paragraphen 233 a fortfolgende der Abgabenordnung. Hiernach werden die zu verzinsenden Beträge zuvor auf den nächsten durch 50,00 Euro teilbaren Betrag abgerundet. Verzinst werden nur volle Monate. Der Zinslauf beginnt jeweils 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist.

SEPA-Lastschriftverfahren

Die Finanzbuchhaltung der Stadt Krefeld bietet Ihnen zur Abwicklung Ihrer Zahlungen die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren an. Näheres hierzu finden Sie auf der weiteren Informationsseite SEPA-Lastschriftverfahren.

Konten der Finanzbuchhaltung:

Gläubiger-Identifikationsnummer: DE50ZZZ00000162611

Sparkasse Krefeld
IBAN: DE83 3205 0000 0000 301291
BIC: SPKRDE33XXX

Sparkasse Krefeld
IBAN: DE84 3205 0000 0000 310003
BIC: SPKRDE33XXX

Volksbank Krefeld eG
IBAN: DE48 3206 0362 0000 002151
BIC: GENODED1HTK