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21 - Steuern und Abgaben - Datenschutzerklärung nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung

Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben des Artikels 13 der Datenschutz-Grundverordnung im Fachbereich 21 - Abteilung Steuern und Abgaben - der Stadt Krefeld

Vorwort

Viele Bürgerinnen und Bürger treten mit dem Fachbereich 21 - Abteilung Steuern und Abgaben - in Kontakt, weil sie z.B. ein Grundstück besitzen, einen Hund halten oder als Unternehmer Steuern zahlen müssen. Hierbei müssen jeweils „personenbezogene" Daten verarbeitet werden.

Die nachfolgenden Informationen betreffen die Verarbeitung dieser Daten zu steuerlichen Zwecken, soweit die Abgabenordnung unmittelbar oder mittelbar anzuwenden ist. Die Rechtsgrundlage der Verarbeitung im Besteuerungsverfahren bildet Artikel 6 I lit. c) der Datenschutz-Grundverordnung. Im Besteuerungsverfahren sind Daten personenbezogen, wenn sie einer natürlichen Person, einer Körperschaft (z.B. Verein, Kapitalgesellschaft), einer Personengesellschaft oder einer Vermögensmasse zugeordnet werden können. Keine personenbezogenen Daten sind anonymisierte oder pseudonymisierte Daten.

Wenn der Fachbereich 21 - Abteilung Steuern und Abgaben - personenbezogene Daten verarbeitet, bedeutet das, dass er diese Daten z.B. erhebt, speichert, verwendet, übermittelt oder löscht.

Im Folgenden werden Sie darüber informiert, welche personenbezogenen Daten erhoben werden, bei wem sie erhoben werden und was mit diesen Daten gemacht wird. Außerdem informieren werden Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen und an wen Sie sich diesbezüglich werden können, informiert.

Inhaltsverzeichnis

1. Der Fachbereich 21 - Abteilung Steuern und Abgaben
2. Wer sind Ihre Ansprechpartner?
3. Zu welchem Zweck werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet?
4. Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?
5. Wie werden diese Daten verarbeitet?
6. Unter welchen Voraussetzungen dürfen Ihre Daten an Dritte weitergeben werden?
7. Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?
8. Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie?

1. Der Fachbereich 21 - Abteilung Steuern und Abgaben

Der Fachbereich 21 - Abteilung Steuern und Abgaben - der Stadt Krefeld ist für die Verwaltung der Gemeindesteuern und damit für die Verarbeitung personenbezogener Daten zu steuerlichen Zwecken verantwortlich. Als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gilt somit Artikel 6 I lit. c) der Datenschutz-Grundverordnung.

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2. Wer sind Ihre Ansprechpartner?

Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung, sonstiger in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Datenschutzgesetze und anderer Bestimmungen mit datenschutzrechtlichem Charakter ist:

Stadt Krefeld
Der Oberbürgermeister
Fachbereich Finanzservice
Petersstraße 9
47798 Krefeld
E-Mail: fb21@krefeld.de
Telefon: 0 21 51 / 86 - 1701
Fax: 0 21 51 / 86 - 1740

Die rechtlichen Grundlagen bzw. Voraussetzungen werden durch die oder den Datenschutzbeauftragte(n) der Stadt Krefeld geprüft und überwacht. Die oder der Datenschutzbeauftragte ist wie folgt erreichbar:

Stadt Krefeld
Datenschutz
Von-der-Leyen-Platz 1
47798 Krefeld
E-Mail: datenschutz@krefeld.de
Telefon: 0 21 51 / 86-1997
Fax: 0 21 51 / 86-2110

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3. Zu welchem Zweck werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet?

Zur Aufgabenerfüllung, die Steuern nach den Vorschriften der Abgabenordnung und der Steuergesetze gleichmäßig festzusetzen und zu erheben, werden personenbezogene Daten benötigt (§ 85 der Abgabenordnung).

Ihre personenbezogenen Daten werden in dem steuerlichen Verfahren verarbeitet, für das sie erhoben wurden (§ 29b der Abgabenordnung). Nur in den gesetzlich ausdrücklich zugelassenen Fällen dürfen die zur Durchführung eines steuerlichen Verfahrens erhobenen personenbezogenen Daten auch für andere steuerliche oder nichtsteuerliche Zwecke verarbeitet werden (Weiterverarbeitung nach § 29c der Abgabenordnung).

Beispiel zur Verarbeitung:
Die mit der Anmeldung eines Hundes erhobenen Daten werden bei der Festsetzung der Hundesteuer verarbeitet.

Beispiel zur Weiterverarbeitung:

Während einer Hundehaltung wird ein Bußgeldverfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit durchgeführt. Dabei werden die Daten aus dem Anmeldeverfahren verwendet.

Die Stadt Krefeld verwaltet folgende Gemeindesteuern:

Gewerbesteuer
Grundsteuer
Hundesteuer
Vergnügungssteuer
Wettbürosteuer
Zweitwohnungssteuer

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4. Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?

Es werden insbesondere folgende personenbezogene Daten verarbeitet:

Persönliche Identifikations- und Kontaktangaben,
z.B. Vor- und Nachname, Adresse, Geburtsdatum und -ort, Steuernummer, E-Mail-Adresse, Telefonnummer

Die personenbezogenen Daten werden in erster Linie bei Ihnen selbst erhoben, z.B. durch Ihre Steuererklärungen, Mitteilungen und Anträge.
Darüber hinaus werden die für die Festsetzung und Erhebung der Steuern erforderlichen Informationen bei Dritten erhoben, soweit diese gesetzlich zur Mitteilung an uns verpflichtet sind,
z.B. Grundlagendaten der Finanzämter zur Grund- und Gewerbesteuer, Auskunftsersuchen an Hauseigentümer

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5. Wie werden diese Daten verarbeitet?

Ihre personenbezogenen (Stamm-)Daten werden in einem weitgehend automatisierten steuerlichen Veranlagungsverfahren für die Steuerfestsetzung und -erhebung verarbeitet. Hierbei werden technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen eingesetzt, um Ihre personenbezogenen Daten gegen unbefugte Offenlegung oder unbefugten Zugang zu schützen.

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6. Unter welchen Voraussetzungen dürfen Ihre Daten an Dritte weitergegeben werden?

Alle personenbezogenen Daten, die in einem steuerlichen Verfahren bekannt geworden sind, dürfen nur dann an andere Personen oder Stellen weitergeben werden, wenn Sie dem zugestimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist.

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7. Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?

Personenbezogene Daten müssen solange gespeichert werden, wie sie für das Besteuerungsverfahren erforderlich sind. Maßstab hierfür sind die steuerlichen Verjährungsfristen (§§ 169 bis 171 der Abgabenordnung sowie §§ 228 bis 232 der Abgabenordnung).

Personenbezogene Daten dürfen auch gespeichert werden, um diese für künftige steuerliche Verfahren zu verarbeiten (§ 88a der Abgabenordnung).

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8. Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie?

Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragung, Widerspruch und Beschwerde bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlage hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der EU-Datenschutzgrundverordnung sowie die §§ 49 und 50 Landesdatenschutzgesetz NRW.

Beschwerden über das Vorgehen der Stadt Krefeld in dieser datenschutzrechtlichen Angelegenheit richten Sie bitte an die

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen.
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
Telefon: 02 11 / 38 42 40

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Kontakt

Anschrift

Fachbereich Finanzservice

Petersstr. 9

47798 Krefeld