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Stellplatzanbindung oder Garagenanbindung

Gemäß § 48 BauO NRW 2018 sind notwendige Stellplätze und Garagen auf dem Baugrundstück oder in der näheren Umgebung davon auf einem geeigneten Grundstück herzustellen, dessen Benutzung für diesen Zweck öffentlich-rechtlich gesichert ist.

Die Verpflichtung, einen notwendigen Stellplatz auf einem anderen als dem eigenen Baugrundstück herzustellen, wird durch Eintragung einer Baulast öffentlich-rechtlich gesichert..

Näheres wird durch die nachfolgende Skizze dargestellt:

Darstellung einer Baulast zur Sicherung der notwendigen Stellplätze für Kraftfahrzeuge auf einem anderen Grundstück

Hinweis: Diese Informationen können nur einen groben Überblick über die Merkmale einer Baulast geben. Über weitere Details - insbesondere auch zu Formvorschriften - beraten wir Sie gerne.

Kontakt

Saskia Tebarth

Sachgebietsleiterin Baulasten

Telefon: 0 21 51 / 86-3930

E-Mail: saskia.tebarth@krefeld.de

Zimmer 227

Joshua Wellmann

Telefon: 0 21 51 / 86-3924

E-Mail: joshua.wellmann@krefeld.de

Zimmer 235

Anschrift

Bauaufsicht (ZUFAHRT über Kimplerstraße)

Oberschlesienstraße 16

47807 Krefeld