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Stellplatzanbindung oder Garagenanbindung
Gemäß § 48 BauO NRW 2018 sind notwendige Stellplätze und Garagen auf dem Baugrundstück oder in der näheren Umgebung davon auf einem geeigneten Grundstück herzustellen, dessen Benutzung für diesen Zweck öffentlich-rechtlich gesichert ist.
Die Verpflichtung, einen notwendigen Stellplatz auf einem anderen als dem eigenen Baugrundstück herzustellen, wird durch Eintragung einer Baulast öffentlich-rechtlich gesichert..
Näheres wird durch die nachfolgende Skizze dargestellt:
Hinweis: Diese Informationen können nur einen groben Überblick über die Merkmale einer Baulast geben. Über weitere Details - insbesondere auch zu Formvorschriften - beraten wir Sie gerne.
Kontakt
Sachgebietsleiterin Baulasten
Telefon: 0 21 51 / 86-3930
E-Mail: saskia.tebarth@krefeld.de
Zimmer 227
Anschrift
Bauaufsicht
Oberschlesienstraße 16
47807 Krefeld