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Straßenbaubeiträge

Straßenbaubeiträge

Die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze, über die ein Grundstück erschlossen wird, halten nicht ewig.

Werden solche schon erstmalig hergestellte und nach Erschließungsbeitragsrecht abgerechnete Straßen oder Teile von ihnen (z.B. die Fahrbahn, der Gehweg, der Parkstreifen, der Radweg, die Beleuchtung) erneuert, verbessert oder umgebaut, beeinflusst dies die bestehende Erschließungssituation in positiver Weise. Die Stadt Krefeld ist nach dem Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW) verpflichtet, hierfür Straßenbaubeiträge zu erheben.

Was ist darunter zu verstehen?

Eine Erneuerung bedeutet den Ersatz einer abgenutzten und verschlissenen Straße oder eines Teils von ihr, zum Beispiel rissiger und abgesackter Fahrbahnen, unebener Gehwege oder korrodierter Leuchten.

Reparaturen und Unterhaltungsmaßnahmen fallen nicht darunter.

Eine Verbesserung liegt vor, wenn zum Beispiel die Ausleuchtung der Straße durch eine moderne Beleuchtungseinrichtung verbessert wird, ein Gehweg einen frostsicheren Oberbau erhält oder wenn die Straße in ihrer Aufteilung positiv verändert wird, wie zum Beispiel durch separate Parkstreifen oder durch zusätzliche Radwege.

Ein Umbau einer Straße mit mehreren sogenannten Teileinrichtungen (Fahrbahn, Gehwege, Radwege etc.) in einen verkehrsberuhigten Bereich oder in eine Fußgängerstraße ist ebenfalls beitragsfähig.

Wie wird der Beitrag berechnet?

Die Berechnung des Beitrages erfolgt für alle vor dem 01.01.2017 abgeschlossenen straßenbaulichen Maßnahmen nach der halben Grundstücksfläche und der grundstücksbezogenen Geschossfläche (maßgebend hierfür: Straßenbaubeitragssatzung 1990.

Für alle ab dem 01.01.2017 abgeschlossenen straßenbaulichen Maßnahmen wird der Beitrag nach der Grundstücksfläche und der Zahl der Vollgeschosse ermittelt (maßgebend hierfür: Straßenbaubeitragssatzung 2017).

Der von den Beitragspflichtigen zu zahlende Anteil variiert nach der Straßenart (z.B. Hauptverkehrsstraße, Anliegerstraße, verkehrsberuhigter Bereich) und des durch die straßenbauliche Maßnahme ausgebauten Teils der Straße (Fahrbahn, Gehweg, Beleuchtung). Er ist in der Satzung festgelegt. Den verbleibenden Anteil trägt die Stadt Krefeld.

Für welche Maßnahmen werden in absehbarer Zeit Beitragsbescheide versandt?

Hierzu finden Sie eine Aufstellung im Bereich Downloads.

Wer ist beitragspflichtig?

Beitragspflichtig ist derjenige, der im Zeitpunkt der Zustellung des Bescheides Eigentümer des von der Straße erschlossenen Grundstückes ist. Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, dann ist anstelle des Eigentümers der Erbbauberechtigte beitragspflichtig.

Wann ist der Beitrag zu zahlen?

Der Straßenbaubeitrag ist innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides fällig.

Der Beitrag kann auf Antrag des Beitragspflichtigen gegen Zahlung von Zinsen gestundet oder in Raten gezahlt werden, wenn die Zahlung des Beitrages zum Fälligkeitstermin eine erhebliche Härte für den Beitragspflichtigen bedeuten würde. Dies ist in jedem Einzelfall nachzuweisen und zu prüfen.

 

Kontakt

Matthias Eschbach

Straßenbaubeiträge

Telefon: 0 21 51 / 86-4211

E-Mail: matthias.eschbach@krefeld.de

Zimmer 22

Andreas Gareissen

Erneuerungsprogramm Straßenbeleuchtung

Telefon: 0 21 51 / 86-4213

E-Mail: andreas.gareissen@krefeld.de

Zimmer 23

Marion Storm

Telefon: 0 21 51 / 86-4210

E-Mail: Marion.Storm@krefeld.de

Zimmer 22

Anschrift

Stadt- und Verkehrsplanung

Parkstraße 10

47829 Krefeld

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