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Landwirtschaft - Landwirtschaftsförderung

In welchem Umfang besitzt die Stadt Krefeld landwirtschaftlich nutzbare Flächen?

Die Stadt Krefeld ist Eigentümerin von zirka 440 Hektar landwirtschaftlich nutzbarer Fläche, die vom Fachbereich Vermessung, Kataster und Liegenschaften verwaltet werden. Die Landwirtschaftsfläche wird in vollem Umfange an Dritte (landwirtschaftliche Betriebe) verpachtet. Die Pachtpreisgestaltung für Ackerflächen hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 18.10.2011 geregelt. Der entsprechende Beschluss steht Ihnen als Download unten auf dieser Seite zur Verfügung.

Welche Landwirtschaft wird in Krefeld betrieben?

Die natürlichen Voraussetzungen für die Landwirtschaft sind in Krefeld sehr günstig. Durch die weit verbreiteten fruchtbaren Böden ist der Ackerbau besonders ertragreich. Das feucht-milde Klima begünstigt den Anbau. Rund 60 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche werden deshalb ackerbaulich genutzt. Dazu zählen unter anderem der Getreide-, Rüben- und Feldgemüseanbau. Die Viehhaltung kommt an zweiter Stelle.

 
Landwirtschaft in der Stadt Krefeld:
Landwirtschaftliche Betriebe insgesamt79
Landwirtschaftlich genutzte Fläche3.886 Hektar
Haupterwerbsbetriebe62
Rindviehhalter10
Rindvieh1.435
Milcherzeuger9
Milchkühe729
Schweine4.607
Sauen611
(Quelle: IT NRW, Landwirtschaftszählung 2010 und 2016)

Weitere wichtige und interessante Informationen über die Struktur der Ackerflächen in Krefeld können einer Verwaltungsvorlage für die Sitzung des Ausschusses für Landwirtschaft und Liegenschaften am 19.11.2013 entnommen werden, die weiter unten auf dieser Seite zum Herunterladen zur Verfügung steht.

Welchen Wert hat die Landwirtschaft für die Stadt?

Die Landwirtschaft ist unverzichtbar für die Sicherung und Erhaltung von Freiflächen und für die Erholungslandschaft in der Stadt. Die nicht versiegelten Flächen haben außerdem einen großen ökologischen Wert für die Stadt. Sie dienen als Kaltluftentstehungsgebiete und verbessern damit das Stadtklima. Die Landwirtschaft leistet einen entscheidenden Beitrag zum Erhalt der Kulturlandschaft in der Stadt.

Ist die Stadt Krefeld Eigentümer von landwirtschaftlichen Anwesen (Bauernhöfen)?

Die Stadt Krefeld ist aktuell Eigentümer von einem landwirtschaftlichen Anwesen, dem Objekt Großhüttenhof, Hüttenallee 235, 47800 Krefeld.

Landwirtschaftliche Fläche

Unterstützt die Stadt Krefeld das Verbot des Einsatzes von gentechnisch verändertem Saatgut?

Am 01.12.2011 hat der Stadtrat nach Vorberatung im Landwirtschafts- und Liegenschaftsausschuss beschlossen, dass bei neu abgeschlossenen Landpachtverträgen für städtische Ackerflächen das Verbot von gentechnisch verändertem Saatgut mit in den Vertrag aufgenommen wird. Bei bestehenden Pachtverträgen solle die Verwaltung mit den Pächtern bezüglich einer entsprechen Vertragsergänzung Verhandlungen aufnehmen. Die Umsetzung dieses Beschlusses gestaltete sich bislang problemlos. Der Ratsbeschluss vom 01.12.2011 steht Ihnen ebenfalls weiter unten auf dieser Seite als Download zur Verfügung.

Entscheidungsbefugnisse in liegenschaftlichen Angelegenheiten

Die Entscheidung über die jeweilige vertragliche Grundstücksangelegenheit ist nach der Kommunalverfassung NRW im Regelfall einem demokratisch legitimierten Gremium des Rates der Stadt Krefeld vorbehalten. Dies sind - je nach Geschäftswert - entweder der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften oder - bei übersteigenden Werten - der Haupt- und Beschwerdeausschuss. Hierzu wird auf die §§ 3 und 4 der weiter unten auf dieser Seite als Link hinterlegten Zuständigkeitsordnung (ZO) in der Neufassung vom 23.07.2018 verwiesen.

Die Gremien beraten Grundstücksangelegenheiten nach § 3 Abs. 8 lit. a) der ebenfalls weiter unten auf dieser Seite als Link hinterlegten Geschäftsordnung für den Rat, die Bezirksvertretungen und die Ausschüsse der Stadt Krefeld in nicht-öffentlicher Sitzung.

Lediglich bei einer Unterschreitung der im § 3 ZO genannten Geschäftswerte erfolgt eine Entscheidung im Zuständigkeitsbereich des Oberbürgermeisters als Organ der Stadt Krefeld (§ 18 ZO).