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Baulasten - Welche Unterlagen sind erforderlich?

Antragsformular

Zur Beantragung einer Baulasteintragung ist ein entsprechendes Antragsformular (Antrag auf Eintragung einer Baulast) vorzulegen.

Lageplan oder Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Flurkarte)

Das Erfordernis der Vorlage eines Lageplanes, der von einer Katasterbehörde oder einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur angefertigt und mit öffentlichem Glauben beurkundet wurde (Amtlicher Lageplan), ergibt sich aus der Vorschrift des § 85 BauO NRW 2018 in Verbindung mit der Ziffer 83.41 der Verwaltungsvorschrift zur Landesbauordnung - VV BauO NRW - und aus der Vorschrift des § 18 und des § 3 der Verordnung über bautechnische Prüfungen - BauPrüfVO NRW.

Falls der einzutragende Baulasttatbestand das gesamte Grundstück, das heißt nicht nur Teile des Grundstückes, betrifft, reicht im Regelfall auch die Vorlage eines

Auszuges aus dem Liegenschaftskataster (Flurkarte)
(gemäß § 4 der Verordnung über bautechnische Prüfungen - BauPrüfVO NRW -)

Der Auszug aus der Liegenschaftskarte darf nicht älter als sechs Monate sein.
Er ist erhältlich im Fachbereich Vermessung, Kataster und Liegenschaften.

 

Kontakt

Saskia Tebarth

Sachgebietsleiterin Baulasten

Telefon: 0 21 51 / 86-3930

E-Mail: saskia.tebarth@krefeld.de

Zimmer 227

Joshua Wellmann

Telefon: 0 21 51 / 86-3924

E-Mail: joshua.wellmann@krefeld.de

Zimmer 235

Anschrift

Bauaufsicht (ZUFAHRT über Kimplerstraße)

Oberschlesienstraße 16

47807 Krefeld