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Aufgaben des Oberbürgermeisters
Oberbürgermeister Frank Meyer ist Vorsitzender des Stadtrats, der von den Krefelderinnen und Krefeldern gewählt wurde. Er vertritt die Stadt nach außen sowie gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern und leitet die Verwaltung mit ihren rund 4.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Funktion, rechtliche Stellung sowie Aufgaben der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters ergeben sich aus der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.
Die Leitung der Stadtverwaltung ist ein wesentlicher Aufgabenbereich der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters. Hierzu gehören die Verteilung der Verwaltungsgeschäfte, die Organisation des Verwaltungsaufbaus und der verwaltungsinternen Abläufe. Sie/Er kann sich jederzeit die Bearbeitung einzelner Aufgaben selbst vorbehalten.
Ein weiterer zentraler Aufgabenbereich ist die Vorbereitung der Sitzungen und der Beschlüsse des Stadtrates, der Fachausschüsse des Stadtrates sowie der Bezirksvertretungen. Sie/Er ist verantwortlich dafür, dass die Stadtverwaltung diese Beschlüsse und Entscheidungen ausführt. Zusätzlich können ihr/ihm Angelegenheiten, vom Stadtrat, einem Fachausschuss oder unmittelbar per Gesetz zur Entscheidung übertragen werden.
Die nordrhein-westfälische Gemeindeordnung von 1994 sieht in kreisfreien Städten eine hauptamtliche Oberbürgermeisterin / einen hauptamtlichen Oberbürgermeister in den Funktionen Leitung der Stadtverwaltung, Vorsitz des Stadtrates und gleichzeitig oberste/oberster Repräsentant der Stadt vor. In Krefeld wurde der Oberbürgermeister zum ersten Mal 1999 von den Krefelderinnen und Krefeldern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Für das Amt der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters kann kandidieren, wer am Wahltag Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist oder wer die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzt und in der Bundesrepublik Deutschland wohnt; weitere Voraussetzungen sind die Vollendung des 23. Lebensjahres, es darf kein Ausschluss vom Wahlrecht vorliegen und man muss die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten.
In Krefeld hat Oberbürgermeister Frank Meyer drei ehrenamtliche Stellvertreter, die ihn bei der Leitung der Ratssitzungen und in Repräsentationsangelegenheiten vertreten. Für diese Ämter hat der Stadtrat aus seinen Reihen Frau Bürgermeisterin Kerstin Jensen, Frau Bürgermeisterin Gisela Klaer sowie Herrn Bürgermeister Karsten Ludwig gewählt.
Stadtdirektor Markus Schön vertritt den Oberbürgermeister in der Leitung der Stadtverwaltung. Stadtkämmerer Ulrich Cyprian und die Beigeordneten Çigdem Bern, Marcus Beyer und Sabine Lauxen vertreten den Oberbürgermeister in ihren Geschäftsbereichen. Stadtdirektor, Stadtkämmerer und die Beigeordneten werden vom Stadtrat für acht Jahre gewählt. Gemeinsam mit dem Oberbürgermeister nehmen sie an den Sitzungen des Stadtrates teil.
Oberbürgermeister, Stadtdirektor, Stadtkämmerer und die Beigeordneten bilden den Verwaltungsvorstand. Der Verwaltungsvorstand berät beispielsweise die Grundsätze der Verwaltungsführung, der Verwaltungsorganisation sowie der Verwaltungsaufgaben von besonderer Bedeutung, auch an der Aufstellung des städtischen Haushaltes wirkt der Verwaltungsvorstand maßgeblich mit.
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Von-der-Leyen-Platz 1
47798 Krefeld