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Umweltinspektionen

Die europäische Union hat mit der Richtlinie zur integrierten Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung erstmalig auf europäischer Ebene verbindliche Anforderungen hinsichtlich der Durchführung von Umweltinspektionen in Industrieanlagen, sogenannte IED-Anlagen (z. B. Stahlwerke, Chemieanlagen, Deponien, Abwasserbehandlungsanlagen), vorgeschrieben.

Auf Grundlage dieser Richtlinie erfolgt eine risikobasierte Bewertung aller Anlagen und darauf aufbauend eine Planung für die medienübergreifenden Umweltinspektionen. Wichtiger Bestandteil ist eine Vor-Ort-Besichtigung zur Überwachung der Umweltauswirkungen auf die Umweltmedien Luft, Wasser und Boden. Dabei werden in NRW neben den Anlagen gem. IED alle umweltrelevanten Anlagen erfasst.
Anhand der systematischen Bewertung der Umweltrisiken werden Anlagen, die der IED unterliegen, im Turnus von ein bis drei Jahren inspiziert.
Umweltrelevante Anlagen, die nicht unter die Richtlinie fallen, werden in einem Turnus von ein bis fünf Jahren inspiziert.

Im Rahmen der Umweltinspektionen wird die Einhaltung der in Rechtsvorschriften und Genehmigungen festgelegten Umweltanforderungen überprüft.

Über das Ergebnis der Inspektion vor Ort wird ein Bericht mit den relevanten Feststellungen und Schlussfolgerungen erstellt, dem Betreiber übermittelt und auf der Internetseite der Stadt Krefeld veröffentlicht.

Die Stadt Krefeld hat ein Konzept zur Planung der medienübergreifenden Umweltüberwachung von Anlagen aufgestellt.
Planmäßige medienübergreifende Umweltinspektionen werden in genehmigungsbedürftigen Anlagen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie in nichtgenehmigungsbedürftigen umweltrelevanten Anlagen durchgeführt.

Unterlagen

Genehmigungsunterlagen und die in der Genehmigung sowie gesetzlich festgeschriebenen Dokumentationen und Nachweise

Gebühren

Nach aktueller Verwaltungsgebührenordnung NRW

Umweltinspektionsberichte

In der nachfolgenden Auflistung finden Sie zu den einzelnen Unternehmen den aktuellen Inspektionsbericht, d. h. den Bericht der zuletzt durchgeführten medienübergreifenden Umweltinspektion.