Inhaltsbereich
Prostituierte - Gesundheitsberatung
Zuletzt geändert: 09.05.2023 13:08:18 CEDT
Pflicht zur gesundheitlichen Beratung
Die gesundheitliche Beratung ist vor der Anmeldung der Tätigkeit beim Fachbereich Ordnung wahrzunehmen und erfolgt für den Bereich der Stadt Krefeld im Fachbereich Gesundheit.
Die gesundheitliche Beratung ist jährlich, für unter 21-Jährige halbjährlich, zu wiederholen. Die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung muss bei der Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter mitgeführt werden. Auch die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung wird auf Wunsch auf den gewählten Alias ausgestellt.
Rechtliche Grundlagen
Gesundheitliche Beratung nach § 10 ProstSchG
Hinweise
Sprechzeiten:
Montags von 10.00 bis 13.00 Uhr oder nach vorheriger Vereinbarung, entweder telefonisch oder per E-Mail unter den unten genannten Kontaktdaten.
Leikanummer
99003005000000
Kontakt
Anschrift
Fachbereich Gesundheit
Gartenstraße 32
47798 Krefeld