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Bebauungsplan 821 - Bunker Friedrich-Ebert-Straße / Schönwasserstraße -; frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Bebauungsplan 821 in der Stadtkarte

Plangebiet

Plangebiet des Bebauungsplanes 821

Das Plangebiet liegt zentral im Stadtteil Bockum. Im Süden verläuft die Plangebietsgrenze entlang der Friedrich-Ebert-Straße. Die westliche Grenze bildet das Gemeindegelände Herz Jesu der Pfarrei St. Christophorus mit Gemeindekirche und Kindertagesstätte. Im Norden sind zwei private Wohnbaugrundstücke einer Reihenhausgruppe plangebietsbegrenzend. Die Schönwasserstraße bildet im Osten den Abschluss des Plangebietes. Das Plangebiet hat eine Größe von rund 0,3 ha.

Anlass und Ziele der Planung

Mit der Wiedernutzbarmachung des weitgehend leerstehenden Bunkers soll dieser einer sinnvollen Folgenutzung zugeführt werden. Ein Abriss des Bunkers ist aufgrund seiner bestimmungsgemäß widerstandsfähigen Bausubstanz unwahrscheinlich.

Nachdem der Rat der Stadt Krefeld am 18.09.2018 den Einleitenden Beschluss für die Aufstellung des Bebauungsplanes 821 zur Revitalisierung des Bunkerareals gefasst hatte, gab es vielfältige Ansätze für eine Folgenutzung. Nunmehr hat ein neuer Investor sein Interesse bekundet.Dieser ist mit dem Ankauf des Grundstückes und der Dachsanierung des Hochbunkers bereits investiv tätig geworden. Der Projektentwickler will im Hochbunker 14 Wohnungen anbieten. Auch Gemeinschaftsräume mit einem Gastronomiebetrieb soll es geben. Das Wohnkonzept umschreibt der Investor folglich als „we house". Der Standort der Krefelder Tafel wird langfristig gesichert und im Flachbunker zentriert.

Bebauungs- und Nutzungskonzept

Das Plangebiet ist durch das vorgesehene Nutzungsspektrum zweigeteilt. Der Hochbunker ist für das Wohnprojekt reserviert, der Flachbunker wird als Standort der Krefelder Tafel gesichert und ausgebaut. Der Flachbunker ist das logistische Zentrum der Krefelder Tafel. Durch seine zentrale Lage im Stadtgebiet bildet er die Basis für die Warenverteilung. Mit der Konzentration der logistischen Aktivitäten im Flachbunker kann das Erdgeschoss im Hochbunker freigezogen werden und für das Wohnprojekt genutzt werden. Bislang war die Anlieferung mittig zwischen beiden Bunkerteilen organisiert. Der Zugang soll zukünftig exklusiv als Eingang für das we-house genutzt werden. Die Anlieferung für die Krefelder Tafel an der Schönwasserstraße wird nach Norden verschoben.

In den 7 Obergeschossen des Hochbunkers sind individuelle Wohnungen geplant, die im Erdgeschoss durch Gemeinschaftsräume ergänzt werden. Der Keller übernimmt mit einer Indoor-Farm einen Teil der Lebensmittelversorgung des Wohnprojektes. Auf dem Dach des Flachbunkers entsteht ein direkt vom Treppenhaus erschlossener Dachgarten mit intensiver Begrünung. Weiterhin werden nördlich des Flachbunkers Teile eines ehemaligen Mietergartens für die Bewohner des we-house als Gemeinschaftsgarten herge-richtet und zugänglich gemacht. An der Schönwasserstraße soll im Kreuzungsbereich mit der Friedrich-Ebert-Straße ein Freisitz mit Pergolaüberdachung entstehen, der mit einer Gemeinschaftsküche im Bunkerinneren verbunden ist.

Zur Nutzung des Bauwerks werden Öffnungen in der Fassade und den Decken hergestellt. Um zumindest in den Wohn- und Essbereichen ausreichende Höhen zu gewährleisten, müssen an diesen Stellen die Geschossdecken rückgebaut und an höherer Stelle neue Decken eingezogen werden. Dadurch ergeben sich Split-Level Grundrisse für die neuen Wohnungen mit großzügigen Fensteröffnungen und luftigen Wohnräumen bis zu 4,30 m. Je Geschoss werden zwei Wohneinheiten ausgewiesen. Diese sind zwischen 90 und 135 groß. Neue über die Außenfassade hinauskragende Balkone sollen den Wohnbereichen nach Süden und Westen vorgelagert werden.

Erschließungs- und Verkehrskonzept

Der Bunker ist derzeit von der Schönwasserstraße und von einer von der Friedrich-Ebert-Straße abgehenden Stichstraße über mehrere Eingänge zugänglich. Der Zugang zum we-house soll auf einen Eingang an der Schönwasserstrasse an der Schnittstelle zwischen Hochbunker und Anbau konzentriert werden.

Stellplätze für die Bewohner des we-house entstehen im nördlichen Bereich des Grundstückes sowie neben dem Haupteingang. Insgesamt können voraussichtlich neun Stellplätze nachgewiesen werden. Für die Stellplätze am Haupteingang kann die bestehende Zufahrt mit Aufstellflächen und abgesenktem Bordstein zur Schönwasserstraße genutzt werden. Die übrigen sieben Stellplätze werden im ehemaligen Mietergarten angelegt und diesen zwangsläufig verkleinern. Auch Teile des Baumbestandes müssen weichen. Drei Stellplätze sollen über die geplante Anlieferzone der Krefelder Tafel erschlossen werden, für vier Stellplätze ist eine Andienung über die rückwärtige Stichstraße geplant. Das Wohnprojekt we-house initiiert eine Reihe von Maßnahmen mit denen der Kfz-Verkehr verringert bzw. die Anzahl der notwendigen Pkw-Stellplätze reduziert werden kann. Durch ein Mobilitätskonzept mit zwei elektrischen Carsharing-Autos, Mitfahr-App, vergünstigten ÖPNV-Tickets etc. brauchen weniger Stellplätze nachgewiesen werden. Zudem sollen notwendige Kfz-Stellplätze durch die Schaffung von zusätzlichen Fahrradabstellplätzen ersetzt werden.

Grün- und Freiraumkonzept

Durch die Wiedernutzung der hochverdichteten Bunkeranlage und dem Bau von ergänzenden Nutzungen (z. B. Stellplätzen) ist der Grünflächenanteil im Plangebiet zwangsläufig gering. Umso mehr gilt es die Potentiale für eine Begrünung konsequent zu nutzen und bestehende Vegetationsstrukturen zu bewahren. Durch die Herstellung des neuen Anlieferbereiches für die Krefelder Tafel und der Anlage von neun Stellplätzen auf bislang begrünten und baumbestandenen Flächen, sind die verbleibenden Freiflächen durch eine ansprechende Grüngestaltung aufzuwerten und kompensatorisch neue Grünstrukturen aufzubauen. Der Vorgartenbereich an der Friedrich-Ebert- Straße soll reaktiviert und begrünt werden. Der zu erhaltene Teil des ehemaligen Mietergartens wird für die Bewohner des we-house als Gemeinschaftsgarten hergerichtet und zugänglich gemacht.

Auch die neuen Stellplatzflächen werden an den Außenkanten begrünt, um den technischen Charakter der Stellplatzanlagen zu mindern. Als Potentialflächen für eine Begrünung sind im Plangebiet aufgrund der weitgehenden Überbauung insbesondere die Dach- und Fassadenflächen des Bunkers zu nennen. Auf dem Dach des Flachbunkers entsteht ein direkt vom Treppenhaus erschlossener Dachgarten mit intensiver Begrünung für die Bewohner des Bunkers. Auch die weiteren Dachflächen sollen zumindest extensiv begrünt werden. Für Teile der Außenwände des Bunkers ist eine Fassadenbegrünung als boden- oder wandgebundene Begrünung geplant. Gebäudebegrünungen wirken sich vielfältig positiv aus. Sie werden auch als adaptive Maßnahme an den Klimawandel (Hitze-/Überflutungsvorsorge) verstanden.

Energiekonzept

Der Bunker ist als ein sich selbst versorgendes, autarkes System geplant. Eine auf dem Dach des Hochbunkers installierte Photovoltaikanlage sichert große Teile der hausinternen Stromversorgung. Ergänzend wird die Abwärme aus der Lebensmittelkühlung der Krefelder Tafel sowie der Mobilfunkantennen genutzt. Eine 100%ige Abdeckung mit Ökostrom kann durch ergänzenden Windstrombezug erreicht werden. Als Energiestandard wird der KfW Standard Effizienzhaus 55 angestrebt.

Für die Bunkeranlage ist eine umfassende Gebäudebegrünung durch Fassaden-/Dachbegrünung vorgesehen. Die Begrünung wirkt sich positiv auf das thermische und energetische Potential eines Gebäudes aus (Wärmedämmleistung im Winter und Hitzeschild im Sommer). Die PV-Anlage auf dem Dach des Hochbunkers wird mit einer extensiven Dachbegrünung ergänzt. Durch eine Dachbegrünung wird der Wirkungsgrad einer Photovoltaikanlage erhöht, denn die Leistung der Module verringert sich um ca. 0,5 % pro Grad Celsius Aufheizung.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch in der zurzeit gültigen Fassung ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Die Unterrichtung und Erörterung erfolgt in der Zeit

vom 29. November 2021 bis einschließlich 10. Dezember 2021

montag- bis freitagvormittags von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
montag- bis mittwochnachmittags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
donnerstagnachmittags von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr

beim
Oberbürgermeister der Stadt Krefeld
Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung
Parkstraße 10
Zimmer 330

in der Stadtkarte

Der Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung ist durch den Regionalexpress RE 42 und die Regionalbahnen RB 33 / 35 (Haltestelle Krefeld-Uerdingen Bahnhof), die Straßenbahnlinie 043 und die Buslinien 054, 058, 831, 927 und 941 (Haltestelle Uerdingen Bahnhof sowie die Buslinien 058 und 059 (Haltestelle Querstraße) erreichbar.

Äußerungen zur Planung können auch nach dem vorgenannten Anhörungszeitraum innerhalb einer Woche beim Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung, Parkstraße 10, 47829 Krefeld, Zimmer 330, vorgebracht werden.

Bei gleichlautenden Eingaben (Unterschriftenlisten, vervielfältigte gleichlautende Texte, etc.) wird um die Benennung desjenigen gebeten, der die gemeinschaftlichen Interessen vertritt.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage von § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Hinweise nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für Bauleitplanverfahren der Stadt Krefeld".

Details zu diesem Bauleitplanverfahren

BauleitplanverfahrenBebauungsplan (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) 29.11.2021 - 10.12.2021
OrtsteileStadtbezirk Ost (Bockum)
LageKrefeld-Bockum

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