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Stadtrat hebt Allgemeinverfügung zum Betteln für die Innenstadt auf

Veröffentlicht am: 22.06.2023

Fahrzeug des Kommunalen Ordnungsdiensts der Stadt Krefeld. Foto: Stadt Krefeld, Presse und Kommunikation
Fahrzeug des Kommunalen Ordnungsdiensts der Stadt Krefeld.
Bild: Stadt Krefeld, Presse und Kommunikation

Weiterhin strenge Regeln zum Betteln

Anlässlich des Beschlusses des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf im Eilverfahren wird die Stadt Krefeld die Allgemeinverfügung „Betteln im öffentlichen Raum" aufheben. Diese Entscheidung hat der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung mehrheitlich beschlossen. Ungeachtet dessen gelten in Krefeld durch die Ordnungsbehördliche Verordnung (OBV) weiterhin strenge Regeln zum Betteln -so bleibt aggressives Betteln in ganz Krefeld ebenso untersagt wie bandenmäßiges und organisiertes Betteln, verkehrsbehinderndes Betteln, Betteln in Begleitung oder durch Kinder und Jugendliche oder das Betteln unter Zuhilfenahme von Tieren. Aufgehoben werden in Folge der Gerichtsentscheidung die zusätzlich in der Allgemeinverfügung festgelegten Regelungen für den Bereich der Kerninnenstadt zwischen den vier Wällen. Dort war durch die Allgemeinverfügung zusätzlich zur OBV auch aktives Betteln in Form von nachhaltiger und fortwährender gezielter Ansprache, Aufhalten von Dritten, aktive Verfolgung sowie Nebenhergehen untersagt.

Bestandteil des Stärkungspakets

Am Ziel, übermäßig störendes Betteln zu verhindern, hält die Stadt Krefeld nach wie vor fest. Die Maßnahmen hinsichtlich des „Bettelns im öffentlichen Raum" sind ein wesentlicher Bestandteil des Stärkungspakets Innenstadt, das der Stadtrat im September 2022 beschlossen hat und das seit Einführung in Krefeld deutlich Wirkung zeigt. Für die Maßnahmen aus dem Stärkungspaket Innenstadt hat die Stadtverwaltung aus Bürgerschaft und Handel zahlreiche positive Hinweise erhalten. Die Verwaltung hat deshalb den Auftrag, dem Rat nach der Sommerpause konkretisierende Regelungen für die „Ordnungsbehördliche Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung auf den Verkehrsflächen und Anlagen in der Stadt Krefeld (OBV)" vorzuschlagen.

 

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