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Bundestagswahlkreise: Krefeld gegen kleinteilige Aufteilung

Veröffentlicht am: 19.09.2022

Geplante Neuabgrenzung des Bundestagswahlkreises Krefeld II/Wesel II

Der Krefelder Stadtrat hat in seiner jüngsten Sitzung einen Beschluss zur möglichen Neuabgrenzung der Bundestagswahlkreise gefasst. Im Rahmen der vorgesehenen Neufassung des Bundeswahlrechtes gibt es eine Diskussion über die Zahl der Direktwahlkreise, wie auch über eventuelle neue Wahlkreisbildungen. Im Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat es schon konkrete Vorschläge gegeben, Teile des nördlichen Krefelder Wahlkreises (Wahlkreis 114 Krefeld II/Wesel II) mit Teilen der Stadt Duisburg zusammenzuführen. Aus der Erfahrung vorangegangener Wahlkreiseinteilungen hatte daraufhin die Verwaltung dem Stadtrat empfohlen, sich in dieser Frage möglichst frühzeitig zu positionieren und seine grundsätzliche Haltung in einem Beschluss zu dokumentieren. Dieser Beschluss solle auch Leitlinie für die Verwaltung in möglichen Beteiligungsverfahren zur Wahlkreiseinteilung sein.

Aufgrund dieser Empfehlung fasste der Stadtrat nun den folgenden Beschluss: Es ist ein eigener Bundestagswahlkreis für Krefeld anzustreben, um wieder möglichst zu einer Einheit von Stadtgebiet und Wahlkreis zu kommen. Sollte eine Aufteilung des Stadtgebietes auf mehrere Wahlkreise mit dem Umland erforderlich bleiben, ist darauf zu achten, dass Krefeld einen wesentlichen Teil der jeweiligen Wahlkreise repräsentiert. Eine kleinteilige Aufteilung auf mehrere Wahlkreise ist abzulehnen. Die im Raum stehende Bildung eines gemeinsamen Wahlkreises mit der Stadt Moers und Teilen der Stadt Duisburg wird abgelehnt. Der Oberbürgermeister wird nach dem Beschluss des Stadtrates diese Position gegenüber dem Vorsitzenden der Bundeswahlkreiskommission, der Bundesinnenministerin und dem Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen vertreten.