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Bürger können einen Eigentümerwechsel frühzeitig mitteilen

Veröffentlicht am: 27.01.2022

Eigentümer von Häusern, Eigentumswohnungen oder unbebauten Grundstücken, die diese im Jahr 2021 verkauft oder neu erworben haben, werden darauf hingewiesen, dass die Steuerbehörde der Stadt nicht automatisch von den Notaren oder dem Grundbuchamt über die Veräußerung informiert wird. Insofern erfolgten steuerliche Veranlagungen für 2022 zu den Grundbesitzabgaben noch auf der Basis der Daten und Informationen, die der Stadtverwaltung bis zum 19. November 2021 bekannt waren. Um frühzeitig die steuerlichen Korrekturen vornehmen zu können, bietet die Verwaltung den Bürgern den Service an, durch die Mitteilung „Eigentümerwechsel" (Vordruck) entsprechende Informationen und Unterlagen zu übermitteln. So können die notwendigen Änderungen zu den Abgabescheiden vorgenommen werden. Dieser Service bezieht sich auch auf alle eigentumsmäßigen Veräußerungen, die im Laufe des Jahres 2022 stattfinden.

Gleiches gilt für alle Adress- oder Namensänderungen, soweit sie für die kommunale Steuer- oder Abgabenerhebung von Bedeutung sind. Auch hier wird die Steuerbehörde aufgrund rechtlicher Bestimmungen nicht automatisch durch die Meldebehörde informiert. Alle Informationen zur Grundsteuer und zu den Abfallentsorgungs-, Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren sowie Vordrucke für den Änderungsdienst können unter www.krefeld.de/de/finanzservice/grundbesitzabgaben-gebuehren-fuer-strassenreinigung-winterdienst-und-abfallbeseitigung/ aufgerufen oder schriftlich sowie per Fax unter 0 21 51 / 86 17 40 bei der Stadt Krefeld, Finanzservice und städtische Immobilien-/Flächenmanagement, angefordert werden.