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Grundbesitzabgaben: Umstellung auf jährliche Zahlung zum 01. Juli

Der Bundesgesetzgeber räumt Steuerpflichtigen die Möglichkeit ein, die Grundsteuer für ihr Grundstück, Haus oder die Eigentumswohnung anstelle zu den vier unterjährigen Fälligkeitszeitpunkten 15. Februar, Mai, August und November in einer Summe am 1. Juli jeden Jahres zu entrichten. Solche Anträge auf "Änderung der Fälligkeit der Grundsteuer" müssen bis zum 30. September gestellt sein, um für das Folgejahr zu gelten. Der Antrag kann online auf der Internetseite der Stadt "Grundsteuer - Antrag auf Änderung der Fälligkeit" ausgefüllt und dann abgeschickt werden.

Das Antragsformular kann aber auch beim Service-Team des Fachbereiches Finanzservice per E-Mail unter grundsteuer@krefeld.de angefordert werden.

Die Verwaltung empfiehlt diese Möglichkeit auch deshalb, weil inzwischen bei der reinen Grundsteuererhebung seit dem Jahr 2015 bei unveränderter Besteuerungsgrundlage keine neuen Grundsteuerbescheide zur Einsparung von Druckkosten und Porto mehr ausgestellt werden. Die „letzten" Steuerbescheide aus dem Jahr 2015 gelten insofern bis auf Weiteres quasi als Dauerbescheid fort. Hiervon unabhängig empfiehlt die Verwaltung den Bürgerinnen und Bürgern, am Abbuchungsverfahren teilzunehmen.

Für die einfache Variante der Abbuchung, die unabhängig von der Möglichkeit der Jahresfälligkeit besteht, haben sich inzwischen mehr als 75 % aller Steuerpflichtigen in Krefeld entschieden - und die Quote steigt ständig. Auch hier senden die Servicemitarbeiter das entsprechende Antragsformular bei Anforderung über die vorgenannte E-Mail-Anschrift zu.

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Fachbereich Finanzservice

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