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Grundbesitzabgaben: Informationen zum Eigentumswechsel von Immobilien

Alle, die in diesem Jahr in Krefeld eine Eigentumswohnung, ein Haus oder ein Grundstück veräußert oder erworben haben, können den steuerlichen Service des städtischen Fachbereichs Finanzservice und städtische Immobilien-/Flächenmanagement nutzen. Sie haben bereits im laufenden Jahr die Gelegenheit, die Veranlagung der Grundsteuer und der sonstigen Grundbesitzabgaben (Gebühren für Abfallbeseitigung, Straßenreinigung und Winterdienst) vorabumzustellen.

Im Downloadbereich steht das Formular „Eigentumswechselanzeige" zur Verfügung. Es kann mit allen für den Verkauf beziehungsweise Kauf relevanten Daten ausgefüllt per E-Mail an grundsteuer@krefeld.de oder per Post an die Stadt Krefeld übermittelt werden.
Anzugeben ist unter anderem die Telefonnummer, damit die zuständigen Mitarbeiter des Fachbereichs bei Rückfragen Kontakt aufnehmen können.

„Vielen Immobilienbesitzern ist der aufgrund gesetzlicher Vorgaben grundsätzlich vorgesehene komplexe Weg bei einem Eigentumswechsel im steuerlichen Verfahren nicht bekannt: Dieser geht vom Notar über das Grundbuchamt des Amtsgerichtes sowie das Finanzamt zur Stadtverwaltung Krefeld. Hierdurch kann teilweise ein sehr hoher zeitlicher Verzug entstehen," erläutert Peter Mertens, Leiter des Fachbereichs Finanzservice und städtisches Immobilien-/Flächenmanagement. Er weist jedoch darauf hin, dass eine Vorab-Umstellung der Veranlagung der Grundsteuer grundsätzlich nur in den Fällen erfolgen kann, in denen keine Änderungen hinsichtlich der Bewertung des Grundbesitzes durch das Finanzamt zu erwarten sind. Sollte eine vorzeitige Bearbeitung durch die Steuerabteilung der Stadt Krefeld nicht möglich sein, erhalten die Betroffenen eine Rückmeldung, so Mertens.

Kontakt

Anschrift

Fachbereich Finanzservice

Petersstr. 9

47798 Krefeld

Formulare