Surfpark und Elfrather See: Änderung des Regionalplans empfohlen
Veröffentlicht am: 23.12.2020
Die Verwaltung soll beauftragt werden, den Antrag zur Änderung des Regionalplans Düsseldorf im Bereich des Elfrather Sees bei der Bezirksregierung Düsseldorf zu stellen. Das haben die Mitglieder des Ausschusses für Planung, Bauen, Mobilität und Stadtentwicklung in einer Sondersitzung mehrheitlich dem Stadtrat empfohlen. Dieser tagt am 4. Februar 2021.
Die Änderung des Regionalplanes ist die Voraussetzung für die weiteren Planungen der Stadt Krefeld am Elfrather See. Dort soll das Projekt „Surfpark und Campingplatz" im Bereich nördlich des Badesees als Impulsgeber für die gesamte Entwicklung des Erholungs- und Sportparks fungieren. Zuvor hatte die Mehrheit der Ausschussmitglieder zwei Anträge abgelehnt, die ein komplettes „Nein" zum Surfpark beziehungsweise zur Privatisierung des Areals beinhalteten.
Der Masterplan Elfrather See nimmt immer deutlicher Gestalt an. Aktuell stehen im Haushalt Mittel von 4,2 Millionen Euro zur Planung und Umsetzung des Projekts zur Verfügung.
Wichtige Fragen und Antworten zum Projekt Surfpark und Masterplan Elfrather See werden hier aufgeführt. Die Liste liefert für Interessierte einen Einstieg in die Planung zum Surfpark und versucht die komplexen Inhalte verständlich zu erläutern.
Die Stadt Krefeld hat, wie angekündigt, eine Klimawirkungsprüfung für den geplanten Surfpark am Elfrather See vorgenommen. Die Klimawirkungsprüfung geht von 95 Tonnen CO2 pro Jahr aus. Auch die Emissionen eines möglichen Verkehrsaufkommens wurden untersucht.
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat eine erneute Umweltprüfung für die geplanten Sport- und Freizeitangebote am Elfrather See abgelehnt. Sie begründet die Entscheidung damit, dass Mängel des Abwägungsvorgangs und Verletzungen der Vorschriften im Rahmen des Verfahrens „nicht festgestellt“ werden konnten.
Eine zusätzliche Prüfung hat ergeben, dass Messdaten nicht vollständig übertragen wurden. Insgesamt müssen 99 weitere Bäume auf der Fläche ersetzt werden. Darüber hinaus sollen zusätzliche Neupflanzungen festgesetzt werden.