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Vorhabenbezogener Bebauungsplan 836 V - östlich Elfrather See, südlich Asberger Straße -; Offenlage

Die nachstehenden Ausführungen zu Anlass, Zielsetzung und Inhalten der Planung sollen einen ersten Überblick über die Planung und ihre Zielsetzungen bieten. Gegenstand der öffentlichen Auslegung im Sinne des § 3 Absatz 2 Baugesetz sind der Planentwurf, die dazu gehörende Planbegründung mit Umweltbericht, Fachgutachten und die wesentlichen bisher vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan, die im Downloadbereich [siehe unten] dieser Seite zur Verfügung stehen.

  Vorhabenbezogener Bebauungsplan 836 (V) in der Stadtkarte


Anlass und Ziel der Planung

Der im Nordosten des Krefelder Stadtgebietes liegende „Erholungs- und Sportpark Krefeld" (Elfrather See) stellt ein wichtiges Sport-, Naherholungs- und Freizeitgebiet für die Stadt Krefeld und die nähere Umgebung dar, das im Kern unter anderem wasserbezogene Sportnutzungen ermöglicht. Zielsetzung der Stadt ist es, diese wichtige Freizeitfunktion des Erholungsparks Elfrather See weiterzuentwickeln und auszubauen.

Die Elakari Estate GmbH ist in Zusammenarbeit mit dem Ingenieur-Unternehmen für Wellengenerierungssysteme und Surflagunen „Wavegarden" nach einer Standortuntersuchung in der Rhein-Ruhr-Region und in Abstimmung mit der Stadt Krefeld zu dem Ergebnis gekommen, dass der Bereich zwischen dem Elfrather See und der Asberger Straße bzw. der Parkstraße in Krefeld für die Errichtung einer professionellen gewerblichen Surfanlage mit ergänzenden, auf den Themenkomplex „Surfen und Freizeit am Wasser" bezogenen Freizeitangeboten geeignet ist. Ergänzt werden soll die Freizeitanlage mit einem Campingplatz. Aus Sicht der Stadtverwaltung ist die Planung grundsätzlich geeignet, die angestrebte Weiterentwicklung des Erholungs- und Sportparks Krefeld zu unterstützen. Für die Umsetzung des Vorhabens ist die Aufstellung eines Bebauungsplans und eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.

Die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des erforderlichen Bebauungsplanes wurde durch den Rat der Stadt am 06.02.2020 beschlossen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung der geplanten Surfanlage und des Campingplatzes und damit zur qualitativen Weiterentwicklung des Erholungs- und Sportparks Krefeld im Bereich zwischen Elfrather See, Asberger Straße, Parkstraße sowie nördlich des Badesees geschaffen werden. Ziel der Planung ist, das Gesamtkonzept des Erholungs- und Sportparks Krefeld mit seinen vielfältigen Wassersport- und sonstigen Freizeitangeboten durch weitere Freizeit- und Erholungsnutzungen zu ergänzen.

Mit Schreiben vom 27.09.2021 hat die Elakari Estate GmbH, Monheim die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Sinne des § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch beantragt, mit der Zielsetzung, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer professionellen, gewerblichen Wellensurfanlage mit angegliedertem ergänzenden Sportangeboten und einem Campingplatz zu schaffen. Der Rat der Stadt Krefeld hat in seiner Sitzung am 20.01.2022 beschlossen, das am 06.02.2020 eingeleitete Verfahren zur Bebauungsplanaufstellung auf das Verfahren eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans im Sinne des § 12 Baugesetzbuch umzustellen, und die Entwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und der parallel erfolgenden Flächennutzungsplanänderung öffentlich auszulegen.


Plangebiet

Das Plangebiet liegt im Nordosten des Krefelder Stadtgebietes unmittelbar angrenzend an die Regattastrecke des Elfrather Sees. Die Flächen des Plangebietes liegen zwischen der Regattastrecke im Westen, der Asberger Straße im Norden und der Parkstraße im Osten. Südlich des Plangebietes grenzt ein ehemals als Badesee genutztes Gewässer an, welches aufgrund hoher Verschmutzung - vorübergehend - geschlossen wurde.

Abb.: Übersicht über die Lage und die Abgrenzung des Plangebietes
Plangebiet des Bebauungsplanes 836
Quelle der Kartengrundlage: Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW

Bebauungs- und Nutzungskonzept

Im Zuge dieser angestrebten Weiterentwicklung des Erholungs- und Sportparks Krefeld soll zwischen Elfrather See, Parkstraße, Asberger Straße und Badesee ein Surfpark entstehen, der ganzjährig betrieben werden und dadurch die Gesamtattraktivität des Erholungs- und Sportgebietes steigern soll.

Das Plangebiet kann grundsätzlich in vier thematische Bereiche gegliedert werden:

  • Surfanlage mit ergänzenden Freizeitnutzungen
  • Campingplatz
  • Stellplatzanlagen
  • Öffentliche Grünflächen und Wasserflächen

Abb: Konzeption Surfpark und Campingplatz mit Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (schwarz) und des Vorhaben- und Erschließungsplans (türkis)Surfpark und Campingplatz im vorhabenbezogenen Bebauungsplan 836 (V)
Luftbild: Land NRW (2020) - Lizenz dl-de/zero-2-0 (www.govdata.de/dl-de/zero-2-0) -, Darstellung: Mola Landschaftsarchitekten / Kauth Von Buch Architekten / Elakari Estate / Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH, 20.09.2021

Surfanlage mit ergänzenden Freizeitnutzungen
Die Vorhabenplanung sieht die geplante Surfanlage nordwestlich des vorhandenen Parkplatzes P3 vor. Die Surfanlage nimmt im Wesentlichen den Bereich der zurzeit vorhandenen Asphaltplätze und der westlich anschließenden Rasenflächen in Anspruch. Als zentrales Element sieht die Vorhabenplanung ein ca. 2,2 ha großes diamantenförmiges Surfbecken vor. Die Schenkel des diamantenförmigen Beckens haben eine Länge von jeweils 160 m. Um die Lagune herum sollen sogenannte „Hot Tubs" (warme Becken) zum Aufwärmen für Surfer, ein kleines Becken als Trainingsfläche, ein mobiles Gastronomieangebot (Imbiss und Getränke) für die Besucher, Flächen zum Aufenthalt für Zuschauer, zur Erholung oder zum Techniktraining und Yoga angeboten werden. Südlich des Surfbeckens befindet sich eine ca. 1.000 große Fläche für die erforderlichen Technikanlagen (u. a. Wellenerzeugung) und Werkstatt.

Nördlich der Surflagune soll ein zweigeschossiges Empfangsgebäude als zentraler Zugang in den Surfpark mit einer absoluten Gebäudehöhe von 10 m errichtet werden. Das Empfangsgebäude wird mit Räumen für Verwaltung, Gastronomie, Surfbedarf, Sanitäranlagen, Wellness und Multifunktionsräumen für Yoga, Seminare, Firmenveranstaltungen vielfältige Funktionen bündeln. Das im Hauptgebäude geplante Restaurant mit Außenterrasse soll sowohl Besuchern des Surfparks als auch Besuchern des übrigen Erholungs- und Sportparks Krefeld zur Verfügung stehen und so ein Bindeglied über die eigentliche Freizeitanlage hinaus mit dem weiteren Sport- und Freizeitangebot des Erholungs- und Sportparks Krefeld bilden.

Vor dem Empfangsgebäude soll ein kleiner Vorplatz mit Pflanzbeeten entstehen. Auf dem Vorplatz können an besonderen Tagen Einzelaktionen wie z. B. Surfkunst im öffentlichen Raum, Mitmach-Aktionen für Kinder und ähnliche für die allgemeine Öffentlichkeit zugängliche Kleinevents erfolgen.

Nordwestlich des Surfbeckens sieht das Plankonzept die Umsetzung „surfnaher" Freizeitaktivitäten vor. Den Besuchern wird dort die Möglichkeit geboten, balanceorientierte Freizeitsportarten auszuüben. Dazu zählen ein „Pumptrack" (spezielle Form einer Skate-Strecke), ein Snakepark bzw. Snakerun (spezielle Form einer Bahn zum Skateboarden), „Bouldern" (spezielle Form des Kletterns), Klettern, „Slacklining" (Trendsportart ähnlich dem Seiltanzen) und andere die Balance und Körperbeherrschung trainierende Sportarten. Vorgesehen sind auch professionelle Beachvolleyballplätze und ein Strandfußballplatz. Ziel der Angebote ist es, die Fähigkeiten Balance und Körperbeherrschung zu üben, als Vorbereitung auf das Surfen oder zur Festigung der Fähigkeiten im Anschluss an das Surfen. Um das Angebot auch für Familien abzurunden werden im Nahbereich der Außengastronomie Flächen für das Kinderspiel angeboten. Die Fläche mit den benannten Aktivitäten wird nach Norden durch einen 4,0 m hohen und 140 m (inklusive Wallfuß) langen Lärmschutzwall abgeschirmt.

Campingplatz
Im Westen und Südwesten des Plangebietes sieht die Planung auf einer Anhöhe die Errichtung eines Campingplatzes vor. Die Planung des Campingplatzes orientiert sich an der bestehenden Topographie. Vorhandene Geländeplateaus (im Süden: rund 36,4 m über NHN und rund 37,9 m über NHN, Hochpunkt: rund 39,2 m über NHN) werden als Terrassen genutzt und nach Norden erweitert. Die Geländemodellierung erfolgt ausgehend von einer Höhe von rund 39,2 m über NHN Richtung Norden und wird im nördlichen Bereich auf das heutige Geländeniveau von rund 35,0 m über NHN abflachen.

Durch ein vielfältiges Campingangebot soll unterschiedlichen Nutzungsansprüchen der Besucher Rechnung getragen werden. Es sollen insgesamt 100 Standplätze für Zelte, Wohnmobile, Wohnwagen und „Tiny Houses" (in Form von im Straßenverkehr zugelassenen, jederzeit ortsveränderlichen Wohnanhängern) ermöglicht werden. Die Übernachtungsmöglichkeiten des Campingplatzes werden ergänzt durch bauliche Anlagen wie Empfangsgebäude mit Rezeption, Verwaltung und Kiosk sowie Sanitäranlagen.

Vom Campingplatz ist ein direkter Zugang in den Surfpark (mit Zugangskontrolle) ausschließlich für die Campingplatznutzer direkt über den Campingplatz ermöglicht. Der Campingplatz ist jedoch nicht auf Besucher / Nutzer des benachbarten Surfparks begrenzt, sondern steht allen Camping-Interessierten am Erholungs- und Sportpark Krefeld zur Verfügung. Die Anlage ist für das (zeitlich begrenzte) touristische Camping konzipiert, nicht zum Dauercamping.

Stellplatzanlagen
Die Vorhabenplanung sieht vor, auf die vorhandenen und derzeit untergenutzten Parkplätze des nördlichen Bereichs des Parkplatzes P3 und auf einen Teil der Parkplätze des Parkplatzes P4 an der Asberger Straße zurückzugreifen.

Von den zurzeit insgesamt 546 Stellplätzen auf dem Parkplatz P3 werden 398 Stellplätze auf dem nördlichen Teil des Parklatzes durch das Vorhaben in Anspruch genommen. Davon werden 10 Stellplätze durch Umbaumaßnahmen zur Berücksichtigung von Fahrradien von Feuerwehr-Fahrzeugen und Pkw-Gespannen mit Wohnwagen im Rahmen der Umsetzung der erforderlichen Anbindung des Campingplatzes an die Parkstraße sowie einer guten Befahrbarkeit der Stellplatzanlage entfallen. 47 bisherige Pkw-Stellplätze werden in 10 Wohnmobil-Stellplätze umgewandelt, so dass im Planzustand 341 Stellplätze auf dem nördlichen Teil des Parkplatzes P3 verbleiben werden, die den Nutzern / Besuchern und Mitarbeitern des Surfparks und des Campingplatzes zur Verfügung stehen. Auf dem südlichen Teil des Parkplatzes P3 verbleiben 148 öffentliche Stellplätze.

Von den insgesamt 109 Stellplätzen auf dem Parkplatz P4 wird die südliche Stellplatzreihe und damit insgesamt 25 bestehende Stellplätze durch das Vorhaben in Anspruch genommen. Durch die Errichtung von vier 3,5 m breiten Behinderten-Stellplätzen werden zwei Stellplätze entfallen, so dass dem Vorhaben hier insgesamt 23 Stellplätze zugeordnet werden. Die hier angeordneten Stellplätze sollen Behinderten und Mitarbeitenden des Surfparks dienen.

Im Bereich des Vorplatzes vor dem Empfangsgebäude sollen zwei Stellplätze für eine geordnete Abwicklung von Lieferverkehr und ein Behinderten-Stellplatz errichtet werden.

Im Eingangsbereich zum Campingplatz sollen fünf Stellplätze zum kurzzeitigen Parken für das Einchecken im Empfangsgebäude und zum Be- und Entladen dienen.

Der Vorhabenplanung sind damit in Summe 372 Stellplätze zugeordnet (341 Pkw-Stellplätze auf dem Parkplatz P3, 23 Pkw-Stellplätze auf dem Parkplatz P4, sowie insgesamt 8 neu zu erstellende Stellplätze vor dem Eingang zum Campingplatz und zum Surfpark). Hinzu kommen 10 Wohnmobilstellplätze im nördlichen Bereich des Parkplatzes P3.

Öffentliche Grünflächen und Wasserflächen
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans umfasst nördlich und nordwestlich des rund 8,5 ha großen Vorhabengebietes des Surf- und Freizeitparks in-klusive des Campingplatzes (ohne Stellplatzflächen) öffentliche Grünflächen. Die im Bestand vorhandenen öffentlichen Wegebeziehungen entlang der Regattastrecke des Elfrather Sees auf Höhe des Vorhabens sollen erhalten werden. Auch soll umlaufend um den Campingplatz und die Surf- und Freizeitanlage eine öffentliche Wegebeziehung, überwiegend durch den Erhalt bestehender Wege sowie teilweise durch die Ergänzung neuer Wegeabschnitte, ermöglicht werden.

Im nordwestlichen Randbereich des Bebauungsplangebietes (außerhalb der geplanten Freizeitanlage) ist beabsichtigt, auf rund 3.500 die bisherige planungsrechtliche Ausweisung aus den 1970er Jahren (öffentliche Grünfläche) an die tatsächliche Flächennutzung (Wasserfläche (Regattastrecke) des Elfrather Sees) anzupassen. In diesem Bereich wurde der Ausbau der Wasserfläche anders ausgeführt als im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens 366 noch vorgesehen.


Für weitere Details des Bebauungs- und Nutzungskonzeptes siehe Kapitel IV.2.1 der Begründung zum Bebauungsplanentwurf (siehe Downloadbereich)

Erschließungs- und Verkehrskonzept

Das Vorhaben soll von / nach Süden über den Charlottering (Landesstraße 473), die Rather Straße (Kreisstraße 2) und die Parkstraße an das überörtliche und regionale Straßennetz angeschlossen werden.

Die Verkehrskonzeption sieht vor, die Parkstraße am Knotenpunkt Asberger Straße / Parkstraße abzubinden und in einer neu zu errichtenden Wendeanlage münden zu lassen. Die Wendeanlage ist für das Wenden von großen Fahrzeugen wie Gelenkbussen geeignet. Die allgemeine öffentliche Durchfahrt zur Asberger Straße wird physisch unterbunden. Denkbar ist die Errichtung einer Schrankenanlage, die von einem zu definierenden Kreis von Berechtigten mit Hilfe eines Berechtigungsnachweises (z. B. Codekarte oder Eingabe eines Berechtigungscodes an der Schranke) geöffnet und passiert werden kann. Notfall-Verkehre (Rettungsdienst, Feuerwehr, etc.) sollen die Schranke im Bedarfsfall mit einem entsprechenden Dreikantschlüssel („Feuerwehr-Dreikantschlüssel") öffnen können, um in Notfallsituationen Umwegfahrten vermeiden zu können. Als Kreis der Berechtigten sind die im Bereich Asberger Straße (westlich und östlich der Einmündung Parkstraße) / Reitweg / Sandstraße gemeldeten Anwohner denkbar, um diesem Personenkreis Umwege zu ersparen. Besucher und Dienstleister mit Ziel in dem Wohngebiet müssen dagegen bei dieser Lösung einen Umweg in Kauf nehmen. Die allgemeine öffentliche Zufahrt zum Bereich Asberger Straße / Sandstraße ist weiterhin von Norden über den Reitweg und die Wildstraße möglich.

Von der neuen Wendeanlage wird eine Zufahrt des bestehenden Parkplatzes (P4) südlich der Asberger Straße ermöglicht. Die heutige Anbindung des Parkplatzes an die As-berger Straße wird physisch abgebunden (z. B. durch Steckpfosten), so dass Schleichverkehr über den Parkplatz nicht möglich ist.

Mit Umsetzung dieser Verkehrskonzeption wird der heutige Durchfahrtsverkehr auf dem Reitweg, der Asberger Straße zur / von der Kaldenhausener Straße aus / in Richtung Süden unterbunden. Des Weiteren wird durch die Abbindung der Parkstraße am Knotenpunkt Asberger Straße / Parkstraße und die Anbindung des Parkplatzes (P4) an die Parkstraße sichergestellt, dass künftige Verkehre des Planvorhabens den Vorhabenstandort ausschließlich von Süden über die Parkstraße anfahren können. Die Konzeption hat auch zur Folge, dass für nicht zur Durchfahrt berechtigte Nutzergruppen (siehe oben) sowie für die Bewohner des Stadtteils Moers-Vennikel und des Bereichs „Auf der Heide" in Duisburg-Kaldenhausen Umwegfahrten aus / in Richtung Süden entstehen.

Abb.: verkehrliche Einbindung des Planvorhabens in das Umfeld
Verkehrliche Einbindung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 836 (V)
Kartengrundlage und Luftbildausschnitt: Land NRW (2020) - Lizenz dl-de/zero-2-0 (www.govdata.de/dl-de/zero-2-0) -, Planung: Mola Landschaftsarchitekten / Kauth Von Buch Architekten / Elakari Estate / ISR, 20.09.2021, eigene Darstellung

Abb.: verkehrliche Anbindung des Planvorhabens an die Parkstraße
Verkehrliche Anbindung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 836 (V)
Kartengrundlage und Luftbildausschnitt: Land NRW (2020) - Lizenz dl-de/zero-2-0 (www.govdata.de/dl-de/zero-2-0) -, Planung: Mola Landschaftsarchitekten / Kauth Von Buch Architekten / Elakari Estate / ISR, 20.09.2021, eigene Darstellung

Die Anbindung des Campingplatzes erfolgt südlich des Planvorhabens über den Ausbau eines 5,5 m breiten Weges. Der Weg ist Teil des öffentlichen (Fuß-) Wegenetzes im Erholungs- und Sportpark Krefeld und soll neben dem Campingplatz selbst auch fünf Kurzzeitstellplätze am Eingangsbereich des Campingplatzes erschließen. Der Weg kann untergeordnet durch Betriebs- und Wartungsfahrzeuge der Surfanlage, durch Ver- und Entsorgungsfahrzeuge sowie Liefer- und Technikfahrzeuge des Campingplatzes und am An- und Abreisetag durch Gäste des Campingplatzes befahren werden.

Durch die Umsetzung eines Verkehrsleitsystems, welches Besucher des Surfparks direkt zum Parkplatz des Surfparks leitet und eine aktive Information über die Anfahrtsroute durch den Vorhabenträger (Internet), sollen Irrfahrten im Straßennetz und das Parken z. B. in nahegelegenen Wohngebieten weitestgehend vermieden werden. Am Reitweg könnte beispielsweise im Bereich der Stadtgrenze, südlich der Zufahrt zum dortigen Parkplatz P5 („Parkplatz Brüggerfeldweg") ein Hinweisschild aufgestellt werden, dass über den Reitweg eine Zufahrt zum Surfpark, Badesee und Campingplatz nicht möglich ist. Wenn mit Umsetzung der Planung festgestellt wird, dass gehäuft „wildparkende" Fahrzeuge zum Beispiel im Bereich der Wohnbebauung nördlich der Asberger Straße festgestellt werden, ist hier gegen verstärkt ordnungsrechtlich vorzugehen. Zudem sollen hier auch baulich-physische Maßnahmen im Straßenrandbereich (dort, wo das Parken nicht zulässig ist) wie beispielsweise Holzpfähle (vgl. Hüttenallee östlich des Stadtwaldes), Baumstämme (vgl. Forstwaldstraße im Bereich Forstwald) oder große Steinblöcke umgesetzt werden.

Der vorhabenbezogene ruhende Verkehr soll überwiegend über den im Südosten des Plangebietes gelegenen Parkplatz P3 abgewickelt werden. Insgesamt werden auf dem Parkplatz 341 Pkw-Stellplätze und 10 Wohnmobil-Stellplätze dem Vorhaben zugeordnet. Die Stellplätze sollen Nutzern und Mitarbeiten des Surfparks und des Campingplatzes zur Verfügung stehen. Auf dem Parkplatz P4 an der Asberger Straße werden 23 Stellplätze (hierunter 4 Behinderten-Stellplätze) dem Vorhaben zugeordnet. Die Stellplätze sollen Behinderten und Mitarbeitern des Surfparks zur Verfügung stehen. Eine Nutzung der Stellplatzanlage ist aufgrund der mit ihrer Nutzung einhergehenden Schallauswirkungen auf die nahegelegene Wohnbebauung an der Asberger Straße nur zur Tagzeit (06:00 - 22:00 Uhr) möglich. Eine Beschränkung des Parkplatzes zur Nachtzeit kann (wie im Bestand) durch Beschilderung oder durch ein Schrankensystem erfolgen. Erforderliche Regelungen hierzu werden in den Durchführungsvertrag aufgenommen.

Im Bereich des Vorplatzes vor dem Empfangsgebäude sollen zwei Stellplätze für eine geordnete Abwicklung von Lieferverkehr und ein Behinderten-Stellplatz errichtet werden.

Die bestehende Buswendeschleife an der Parkstraße soll zukunftsgerichtet für eine Verbesserung der ÖPNV-Anbindung des Elfrather Sees und damit auch des Planvorhabens ausgebaut werden. Ziel des Masterplans „Elfrather See" ist eine Vergrößerung der Wendeschleife nach Norden, um das Wenden von Gelenkbussen sowie das Aufstellen von zwei Gelenkbussen zu ermöglichen. Hierdurch würde eine bessere Anbindung des Standortes an den öffentlichen Personennahverkehr planerisch vorbereitet werden. Die Wendeschleife soll zudem auch Reise- und Schulbussen (im Falle von Schulsport in der Surfanlage) eine Möglichkeit zum Halten und ggf. Parken bieten.

Weitere Details zur Erschließungs- und Verkehrskonzeption und den Ergebnissen der Verkehrsuntersuchung zum Vorhaben sind der Begründung zum Bebauungsplanentwurf zu entnehmen (insbesondere Kapitel IV.2.2).

Grün- und Freiflächenkonzept

Durch den vorliegenden Bebauungsplan wird eine zusätzliche Versiegelung des Plangebietes planungsrechtlich vorbereitet, gleichwohl wird knapp die Hälfte der Flächen unversiegelt bleiben. Die Surflagune bildet den Kern des Konzepts und fügt sich, einge-bettet in eine Freiraumgestaltung, ein sinnvolles Wegekonzept sowie ansprechende Grünstrukturen in die bestehenden Freiflächen ein. Ein umlaufender befestigter Weg um das Surfbecken ermöglicht eine sichere Nutzung sowie das Befahren für Pflege- und Wartungsfahrzeuge. Von diesem barrierefreien Rundweg aus erstrecken sich weitere Wege, die den Campingbereich und die Freizeitangebote nordwestlich des Surfbeckens erschließen.

Ziel des Grün- und Freiraumkonzeptes ist es, im Rahmen der Konzeptplanung und -umsetzung möglichst viele der im Bestand vorhanden Bäume und Gehölzflächen zu erhalten und in die Planung zu integrieren. Insgesamt werden im Bereich des Surfparks / der Sportangebote und des Campingplatzes mindestens 29 Einzelbäume sowie der Baum- und Gehölzbestand entlang der westlichen Plangebietsgrenze im Bereich der Böschung des geplanten Campingplatzes erhalten. Auch der Baumbestand auf den Stellplatzanlagen P3 und P4 wird erhalten. Es ist davon auszugehen, dass insgesamt 290 satzungsgeschützte Bäume innerhalb der zukünftig privaten Flächen entfallen werden. Eine finale Zahl der entfallenden Bäume kann erst im Rahmen der Umsetzungsarbeiten des Vorhabens definiert werden. Hintergrund ist, dass für die vorgesehene Geländemodellierung der Bodenaushub aus dem Bereich des Surfbeckens verwendet werden soll. Da erst im Rahmen der konkreten Aushubarbeiten final definiert werden kann, wieviel Bodenmaterial vor Ort verbleiben kann, kann auch die Geländemodellierung im letzten Detail erst im Rahmen der konkreten Arbeiten vor Ort definiert werden. Sofern der vor Ort verbleibende Bodenaushub und damit die Geländemodellierung geringer ausfällt als erwartet, könnten gegebenenfalls vereinzelt noch weitere Bäume erhalten werden. Die Planung sieht als Ersatz für die entfallenden Bäume die Pflanzung von 290 neuen Bäumen innerhalb der Flächen des Vorhaben- und Erschließungsplans vor.

Besucher des Erholungs- und Sportparks Krefeld werden die Möglichkeit haben, über bereits bestehende Fußwege die Surf- und Freizeitanlage und den Campingplatz zu umlaufen. Die aus Sicherheitsgründen und zur Überwachung des Zu- und Abgangs erfor-derliche Zaunanlage soll - soweit möglich - so gestaltet werden, dass sie als ein natürlicher Bestandteil des Gebietes wahrgenommen wird. Die Umsetzung einer blickdurchsichtigen Einfriedung ermöglicht Besuchern des Erholungs- und Sportparks Krefeld einen Einblick in die geplante Anlage und die Besucher haben ebenso einen Blick nach draußen in den Erholungs- und Sportpark.

Auch umliegend um die Vorhabenfläche sollen im Bereich der öffentlichen Flächen vielfältige Baum- und Gehölzstrukturen entstehen. Für die Aufwertung mit Gehölzstrukturen soll eine Mischung aus Baumpflanzungen 1. bis 3. Ordnung bis hin zu Strauchstrukturen, die sich unter anderem als Vogelnährgehölze eignen, eingesetzt werden. Einzelbäume eignen sich, um Wegekreuzungen oder besondere Sichtbeziehungen zu markieren. Gehölzgruppen können gut auf größeren Flächen integriert werden, um Biotopverbunde zu stärken, Schutzhabitate zu bilden oder auch bei Bedarf unerwünschte Sichtbeziehungen zu versperren. Eine Unterbindung von Sichtbeziehungen betrifft zum Beispiel die Vermeidung von Einblicken in Campingparzellen, auf Sanitärhäuser und auf technischen Anlagen.

Ver- und Entsorgungsaspekte

Die geplante Ver- und Entsorgung des Vorhabens (z. B. die Wasserversorgung und Entleerung des Surfbeckens, Umgang mit Niederschlagswasser), das Energie- und das Beleuchtungskonzept sind in der Begründung zum Bebauungsplanentwurf erläutert (Kapitel IV.2.4 bis 2.6 sowie im Umweltbericht).


Öffentliche Auslegung


Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 836 (V) - östlich Elfrather See, südlich Asberger Straße -, die Begründung (einschließlich Umweltbericht), die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan liegen in der Zeit

vom 4. Februar 2022 bis einschließlich 18. März 2022

montag- bis freitagvormittags von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
montag- bis mittwochnachmittags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
donnerstagnachmittags von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr

beim
Oberbürgermeister der Stadt Krefeld
Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung
Parkstraße 10

in der Stadtkarte

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Abweichend von den vorstehenden Öffnungszeiten ist die Verwaltung am Rosenmontag, dem 28.02.2022, geschlossen.

Während des Offenlagezeitraumes sind der Planentwurf mit Begründung (einschließlich Umweltbericht), die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan im Internet unter www.krefeld.de/bauleitplanverfahren abrufbar.

Zum Schutz aller Besucherinnen und Besucher sowie Mitarbeitenden der Verwaltung vor Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus gilt für den Zutritt zum Verwaltungsgebäude die „3G-Regel" (Zutritt nur für vollständig geimpfte oder genesene Personen im Sinne der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen oder Personen mit einem negativen Testnachweis im Sinne der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen). Bitte zeigen Sie Ihren entsprechenden Nachweis, dass Sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind sowie ein amtliches Ausweisdokument bei Betreten des Gebäudes unaufgefordert vor.

Innerhalb des Verwaltungsgebäudes besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes (mindestens medizinische Maske (sogenannte OP-Maske)).

Der Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung ist durch den Regionalexpress RE 42 und die Regionalbahnen RB 33 / 35 (Haltestelle Krefeld-Uerdingen Bf), die Straßenbahnlinie 043 und die Buslinien 054, 058, 831, 927 und 941 (Haltestelle Uerdingen Bf) sowie die Buslinien 058 und 059 (Haltestelle Querstraße) erreichbar.

Es liegen zudem Informationen zu folgenden umweltbezogenen Aspekten vor:

1. Umweltbericht als ergänzender Bestandteil der Begründung mit Untersuchungen zu den Schutzgütern und weiteren Belangen des Umweltschutzes im Untersuchungsraum (Bestandsaufnahme und -bewertung sowie Prognose der Planauswirkungen unter Berücksichtigung von Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen)

Schutzgut Mensch / Bevölkerung / Gesundheit
Straßenverkehrslärm, Freizeitlärm / Betriebslärm, Lärmimmissionen / Erschütterungen / Staubimmissionen während der Bauphase, Infraschall, Gerüche, Lichtemissionen / -immissionen, magnetische Strahlung, Funktion des Gebietes und der Umgebung für die menschliche Gesundheit, Freizeit- und Erholungsnutzung des Sees

Schutzgut Tiere und Pflanzen / Biologische Vielfalt
Bestandssituation der Vegetationsstrukturen, Wegfall bestehender Vegetationsstrukturen bei Planumsetzung und geplante neue Vegetationsstrukturen. Funktion des Gebietes und der Umgebung für Tierarten / tierische Organismen (Fledermäuse, Vögel, Amphibien, Makrozoonbenthos). Auswirkungen der Planumsetzung auf die erfassten Tierarten / tierische Organismen (Fledermäuse, Vögel, Amphibien, Makrozoonbenthos)

Schutzgut Boden
Aussagen der digitalen geologischen Karte und der hydrologischen Karte zum Untersuchungsgebiet, Vorbelastung der Böden im Untersuchungsgebiet (verfüllte Kiesgruben), Erkenntnisse aus den Baugrund-, Bodenluft- und Altlastenuntersuchungen. Erkenntnisse zu den bergbaulichen Verhältnissen im Plangebiet (Erlaubnisfeld für Erdwärme, Steinkohle-Bergwerksfeld ohne Abbautätigkeiten), Zunahme der Flächenversiegelung im Plangebiet bei Vorhabenumsetzung, Geländemodellierung bei Vorhabenumsetzung

Schutzgut Fläche
Bestehende und geplante Flächeninanspruchnahme im Plangebiet

Schutzgut Wasser
Elfrather See und (ehemaliger) Badesee als bestehende Oberflächengewässer, Bestimmung der ökologischen Potenzialklasse der Oberflächengewässer, Grundwasser / Erkenntnisse aus Grundwasserbeprobungen, Trinkwasserschutzgebiet außerhalb des Vorhabenstandortes vorhanden, Erkenntnisse zum Hochwasserrisiko im Plangebiet, Auswirkungen der Vorhabenumsetzung auf die Oberflächengewässer und das Grundwasser, Wasserbedarf für die geplante Anlage

Schutzgut Klima/ Luft
Aussagen des Klimaatlas NRW, der Gesamtstädtischen Klimaanalyse und des Fachinformationssystems Klimaanpassung zum Untersuchungsgebiet. Erkenntnisse des lufthygienischen Gutachtens zu Luftschadstoffen (Feinstaub PM10 und PM2,5 sowie Stickoxide (NOx)) durch die vorhandene Hintergrundbelastung, die derzeitige Parkplatznutzung, die künftige Parkplatznutzung nach Vorhabenumsetzung sowie durch den vorhabenbedingten Verkehr im untersuchten umliegenden Straßennetz. Auswirkungen der Vorhabenumsetzung (zusätzliche Versiegelung, Beseitigung von Gehölzstrukturen, Neuschaffung von Gehölzstrukturen, Geländemodellierung, Schaffung einer künstlichen Wasserfläche) auf das Lokalklima

Schutzgut Landschafts- und Ortsbild, Erholung
Landschaft / Landschaftsbild im Bestand und nach Umsetzung des Vorhabens, Erkenntnisse aus der Landschaftsbildanalyse (im Bestand und nach Vorhabenumsetzung (bauliche Anlagen, Beleuchtungsmasten, Geländemodellierung)), Erholungsfunktion der Flächen und Einrichtungen im Plangebiet

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Keine Baudenkmäler im Plangebiet und der näheren Umgebung vorhanden. Spiel- und Freizeitanlagen im Plangebiet als Sachgüter

Weitere Belange des Umweltschutzes

  • Zur Frage der UVP-Pflicht des aufzustellenden Bebauungsplans
  • Keine Auswirkungen der Planung auf Natura-2000-Gebiete zu erwarten
  • Zur Bewältigung der Eingriffsregelung (Bilanzierung des Eingriffs in Natur und Landschaft, Ermittlung des entsprechenden Ausgleichsbedarfs, Darstellung der plangebietsexternen Ausgleichsflächen und -maßnahmen)
  • Zur Frage von Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes
  • Gewährleistung eines sachgerechten Umgangs mit Abfällen und Abwässern durch die Anforderungen des Fachrechts und der fachrechtlichen Verfahren
  • Zum Energiebedarf der geplanten Anlage und dem geplanten Einsatz regenerativer Energiequellen zur Deckung des Energiebedarfs, Anlagen zur Nutzung regenerativer Energien im Plangebiet (Solarkollektoren, Geothermie, Photovoltaikanlagen)
  • Zur Abschätzung der Klimafolgen der Planung (Entstehung von CO2-Emissionen durch die Deckung des Energiebedarfs sowie durch den vorhabenbedingten Verkehr) und zum Spannungsverhältnis zwischen der vorhabenbedingten Entstehung zusätzlicher CO2-Emissionen und der Zielsetzung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes für die Stadt Krefeld, bis zum Jahr 2050 als Stadt klimaneutral zu werden.
  • Unfall- und Katastrophenfälle (keine Störfall-Betriebsbereiche im Plangebiet bzw. der näheren Umgebung)
  • Zu möglichen planübergreifenden kumulativen Wirkungen der Vorhabenplanung mit anderen Planungen im Umfeld (Gewerbegebiet südlich der Rather Straße, Gewächshausanlage östlich der Parkstraße, Masterplan für den gesamten Elfrather See)

2. Gutachterliche Beschreibung und Bewertung der prognostizierten Umweltauswirkungen der Bauleitplanung auf bestimmte Schutzgüter unter Berücksichtigung der Bestandssituation sowie von Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen:

Schutzgut Mensch / Bevölkerung / Gesundheit

  • Schalltechnische Untersuchung zu den Lärmemissionen und -immissionen des Vorhabens „Surfpark" (Straßenverkehrslärm, Betriebs- / Freizeitlärm)
  • Baulärm- und Erschütterungsprognose sowie Aussagen zur Staubentwicklung zu den Bautätigkeiten beim Bauvorhaben „Surfpark"
  • Lichttechnische Untersuchung zum Bauvorhaben „Surfpark" (Beleuchtung der Betriebseinrichtungen, Wege und Parkplätze

Schutzgut Tiere und Pflanzen / Biologische Vielfalt

  • Artenschutzuntersuchung der Stufen 1 und 2 mit Fokus auf bestimmte Vogelarten, Fledermäuse und Amphibien (Erfassung des Bestandes und Prognose der Auswirkungen der Planumsetzung auf planungsrelevante Arten)
  • Untersuchung des Makrozoobenthos (am Gewässerboden lebende tierische Organismen) des Elfrather Sees und des (ehemaligen) Badesees in Form einer ökologischen Zustandsbewertung nach EU-Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL)

Schutzgut Boden

  • Untersuchung der im Plangebiet vorhandenen verfüllten Kiesgruben hinsichtlich des Bodenaufbaus / der verwendeten Verfüllmaterialien inkl. Untersuchung der Bodenluft
  • Baugrunduntersuchung / Erkundung der Untergrundverhältnisse und Empfehlung von Maßnahmen zur Verbesserung der Tragfähigkeit des Bodens für die geplante Anlage

Schutzgut Wasser

  • Grundwasseruntersuchung (Einfluss der Altablagerung am Vorhabenstandort (bauschutthaltige Verfüllungen) auf das Grundwasser)
  • Untersuchung des ökologischen Gewässerzustandes des Elfrather Sees und des (ehemaligen) Badesees nach EU-Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL)

Schutzgut Klima/ Luft

  • Lufthygienische Untersuchung zu Luftschadstoffen (Feinstaub PM10 und PM2,5 sowie Stickoxide (NOx)) im Untersuchungsraum durch die bestehende Hintergrundbelastung, die derzeitige Parkplatznutzung, die künftige Parkplatznutzung nach Vorhabenumsetzung sowie durch den vorhabenbedingten Verkehr im untersuchten umliegenden Straßennetz

Schutzgut Landschafts- und Ortsbild, Erholung

  • Landschaftsbildanalyse (Erfassung und Bewertung des Landschaftsbildes, Prognose und Bewertung des Einflusses des Vorhabens auf das Landschaftbild)
  • Landschaftspflegerischer Fachbeitrag (Ermittlung und Bewertung des Eingriffs in Natur und Landschaft durch das Planvorhaben gemäß der gesetzlichen Eingriffsregelung und Entwicklung von Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und Ausgleich)

Schutzgutübergreifend bzw. sonstige Umweltbelange

  • Verkehrsuntersuchungen zum Vorhaben „Surfpark" (bestehende Straßenverkehrsbelastung im relevanten Straßennetz, zu erwartendes Verkehrsaufkommen durch die Vorhabenumsetzung, Ermittlung und Bewertung der Leistungsfähigkeit des Straßenverkehrsnetzes nach Vorhabenumsetzung in verschiedenen Erschließungsvarianten, Ermittlung des erforderlichen Stellplatzbedarfs, Abgleich mit dem bestehenden Parkraumangebot unter Berücksichtigung der derzeitigen Parkraumnachfrage)
  • Prognose der durch den vorhabenbedingten Verkehr entstehenden CO2-Emissionen auf den dem Vorhaben zugeordneten Parkplätzen und im untersuchten umliegenden Straßennetz

3. Stellungnahmen

Schutzgut Mensch / Bevölkerung / Gesundheit

  • Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Verbraucherschutz der Stadt Krefeld (hier: Untere Immissionsschutzbehörde) zu den Immissionsschutzanforderungen an die Planung (Erforderlichkeit Erschütterungsgutachten und Schallimmissionsprognose für die Bauphase sowie Schallimmissionsprognose für die Betriebsphase)
  • Stellungnahme des Fachbereichs Gesundheit der Stadt Krefeld zu den Lärmemissionen der geplanten Anlage und dem anlagenbezogenen Verkehr / Lärmbelastung im direkten Umfeld
  • Stellungnahme der EGK Entsorgungsgesellschaft Krefeld GmbH & Co. KG zu über Genehmigungsbescheide ermöglichte Lärmemissionen der Müll- und Klär-schlammverbrennungsanlage im Nahbereich des Planstandortes sowie zum Schutzanspruch des geplanten Vorhabens
  • Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit zu vorhandenen Belästigungen durch Besucher des Elfrather Sees bzw. Personen auf dem Parkplatz P4 an der Asberger Straße (Lärm, Müll)
  • Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit zur bestehenden hohen Verkehrsbelastung der Straße „Reitweg", der Asberger Straße und der Parkstraße mit einhergehenden Lärmbelastungen

Schutzgut Tiere und Pflanzen / Biologische Vielfalt

  • Niederschriften über die Anhörung des Naturschutzbeirates zum Bauleitplanverfahren zu (planungsrelevanten) Tierpopulationen im Plangebiet und der Umgebung (insbesondere Vogel- und Fledermausarten), der Funktion der durch die Planung betroffenen Flächen für die Arten und Auswirkungen des Vorhabens auf die Arten

Schutzgut Boden

  • Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg zu den bergbaulichen Verhältnissen im Plangebiet (Erdwärme, Steinkohle)
  • Stellungnahmen der RAG Montan Immobilien GmbH zum Bergbau (Steinkohle) im Plangebiet
  • Stellungnahme des Geologischen Dienstes NRW zur Erdbebengefährung (Erdbebenzone 0) und zum Baugrund am Vorhabenstandort
  • Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Verbraucherschutz der Stadt Krefeld (hier: Untere Bodenschutzbehörde) zur bodenschutzrechtlichen Bewertung der Planung (vorhandene verfüllte Kiesgrube, Bodenmanagementkonzept und Grundwassermonitoring bei Baumaßnahmen erforderlich)

Schutzgut Wasser

  • Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Verbraucherschutz der Stadt Krefeld (hier: Untere Wasserbehörde) zur wasserrechtlichen Bewertung der Planung (Umgang mit Niederschlagswasser, Wasserschutzzone, Hinweise auf die Erforderlichkeit wasserrechtlicher Erlaubnisse oder Anzeigen bei bestimmten Maßnahmen)
  • Stellungnahme des Fachbereichs Gesundheit der Stadt Krefeld zur Frage der Wasserquelle für die Befüllung des geplanten Surfbeckens
  • Stellungnahme der EGK Entsorgungsgesellschaft Krefeld GmbH & Co. KG zu über Genehmigungsbescheide ermöglichte Grundwasserentnahmen der Müll- und Klärschlammverbrennungsanlage im Nahbereich des Planstandortes sowie eine geplante Grundwasserentnahme durch eine Gewächshausanlage nördlich des Betriebsgeländes
  • Stellungnahme der LINEG - Linksrheinische Entwässerungs-Genossenschaft zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen im Plangebiet, weiteren Untersuchungen des Grundwassers, dem Grundwasserflurabstand, dem Aubruchkanal im Nahbereich des Plangebietes sowie vorhandenen Abwasserdruckleitungen in der Parkstraße
  • Stellungnahme des Kommunalbetriebs Krefeld zur Erforderlichkeit und Rahmenbedingungen eines Entwässerungskonzeptes und zur Schmutzwasserkanalisation in der Parkstraße sowie zur Erforderlichkeit eines Entwässerungsantrags und eines Überflutungsnachweises im Bauantragsverfahren

Schutzgut Klima/ Luft

  • Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Verbraucherschutz der Stadt Krefeld zur Erforderlichkeit einer eingehenderen Untersuchung der Auswirkungen auf die Luftqualität sowie der Auswirkungen auf das Klima / die Funktion klimatischer Ausgleichsflächen / den Klimawandel sowie Darstellung von Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

  • Stellungnahme der Bezirksregierung Düsseldorf zu den von der Behörde zu vertretenden Belangen der Denkmalangelegenheiten

Schutzgutübergreifend bzw. sonstige Umweltbelange

  • Stellungnahme des Landesbetriebs Wald und Holz NRW zu möglichen Kompensationsmaßnahmen (Erstaufforstung)
  • Stellungnahme der Bezirksregierung Düsseldorf zu den von der Behörde zu vertretenden Belangen der ländlichen Entwicklung und Bodenordnung, des Landschafts- und Naturschutzes, der Abfallwirtschaft, des Immissionsschutzes sowie des Gewässerschutzes
  • Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Verbraucherschutz der Stadt Krefeld (hier: Untere Naturschutzbehörde) zum Entwicklungsziel des Landschaftsplans im Plangebiet, zu Auswirkungen des Vorhabens auf das Landschaftsbild, zum Eingriff in Natur und Landschaft, zur Erforderlichkeit von Umweltprüfung, landschaftspflegerischem Fachbeitrag, Artenschutzuntersuchung und Aufmaß des satzungsgeschützten Baumbestandes im Plangebiet)
  • Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Verbraucherschutz der Stadt Krefeld zur Prüfung der Erforderlichkeit eines Landschaftsplanänderungsverfahrens bzw. der Herausnahme des Plangebietes aus dem Landschaftsplan
  • Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen zu Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung sowie zum Verzicht auf Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen für Kompensationsmaßnahmen
  • Stellungnahme des Bundes für Umwelt und Naturschutz zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, zum Arten- und Naturschutz (Störungen für vorhandene Tier- und Pflanzenpopulationen), zum Bodenschutz (Auswirkungen von Maßnahmen zur Baugrundverbesserung), zu vorhandenen Altlasten, zur Wasserversorgung (abnehmende Grundwasserspiegel, hohe Grundwasserentnahmen, Einzugsbereiche von Wassergewinnungsanlagen, hoher Wasserbedarf der geplanten Anlage, Auswirkungen der Anlage und der vorhandenen Auffüllung auf das Grundwasser), zu zunehmenden Luftschadstoffen durch Verkehr und Betrieb der Anlage, zu Geruchsbelastungen, zu Auswirkungen aus das lokale und überörtliche / globale Klima, zu zunehmendem Verkehrs- und Betriebslärm für Fauna, Flora und Anwohner, zu Störfallgesichtspunkten (Müllverbrennungsanlage als nahegelegener Störfallbetrieb, eventuell störfallrelevante Anlagen im Surfpark / auf dem Campingplatz), zum Müllaufkommen / Vermüllung von Flächen
  • Stellungnahmen des Naturschutzbundes Deutschland zum Wasserschutz (abnehmende Grundwasserspiegel, hohe Grundwasserentnahmen, hoher Wasserbedarf der geplanten Anlage), zum Arten- und Naturschutz (Beeinträchtigungen / Störungen für vorhandene (teilweise planungsrelevante) Insekten-, Fledermaus- und Vogelarten), zum Aspekt Boden (Bergbaubereich, Infraschall durch die Anlage, Baugrund), zu zunehmenden Luftschadstoffen durch den Besucherverkehr der Anlage, zum entstehenden CO2-Ausstoß durch den Betrieb der Anlage sowie zum entstehenden Müllaufkommen und zu entstehenden Abwassermengen
  • Stellungnahme des Landesbüros der Naturschutzverbände an die Bezirksregierung Düsseldorf im Rahmen des Verfahrens zur Änderung des Regionalplans im Bereich Elfrather See zur Lärmsituation, zur Luftschadstoffbelastung im Bereich Elfrather See und zur Luftschadstoffempfindlichkeit dieses Bereiches, zum Vorhandensein von gesetzlich geschützten und schutzwürdigen Biotopen im Planungsbereich bzw. im Umfeld, zum Vorkommen von (zum Teil planungsrelevanten) Tierarten (insbesondere Fledermäuse und Vögel), zum Vorhandensein von regionalplanerisch festgelegtem Freiraum und Schutzbereichen, zu vorhandenen Böden (Altablagerungen / Verfüllungen, schutzwürdige Böden), zum Grundwasserkörper und seinem Zustand sowie zur klimatischen und lufthygienischen Funktion der Flächen am Elfrather See

4. Die gesamtstädtischen Untersuchungen und Pläne

  • die Digitale Bodenbelastungskarte der Stadt Krefeld,
  • das Integrierte Klimaschutzkonzept für die Stadt Krefeld („KrefeldKlima 2030") sowie
  • die Gesamtstädtische Klimaanalyse

wurden ergänzend zur Beschreibung und Bewertung der Bestandssituation und der prognostizierten Umweltauswirkungen der Bauleitplanung auf die betroffenen Schutzgüter herangezogen.

Auch diese Informationen sowie das aktuelle Zentrenkonzept der Stadt Krefeld (2014) können während der Offenlage eingesehen werden.

Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen vorgebracht werden. Bei gleichlautenden Eingaben (Unterschriftenlisten, vervielfältigte gleichlautende Texte, etc.) wird um die Benennung desjenigen gebeten, der die gemeinschaftlichen Interessen vertritt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Absatz 6 Baugesetzbuch unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Krefeld deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage von § 3 Baugesetzbuch. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Hinweise nach Artikel13 Datenschutz-Grundverordnung für Bauleitplanverfahren der Stadt Krefeld".

Übersicht über das Bauleitplanverfahren
TerminVerfahrensschritt
6. Februar 2020Einleitender Beschluss
18. Juni 2020Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch
29. September 2020Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch
30. Oktober 2020 bis 3. Dezember 2020Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch
28. Januar 2021Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch
20. Januar 2022Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch
27. Januar 2022Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung im Amtsblatt
gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch

4. Februar 2022 bis einschließlich
18. März 2022

Durchführung der öffentlichen Auslegung
gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch

parallel zur OffenlageBeteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch
 Satzungsbeschluss
gemäß § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch
 Bekanntmachung im Amtsblatt
gemäß § 10 Absatz 3 Baugesetzbuch
= Verfahrensende und Rechtskraft

Details zu diesem Bauleitplanverfahren

BauleitplanverfahrenBebauungsplan (Offenlage) 04.02.2022 - 18.03.2022
OrtsteileStadtbezirk Ost (Elfrath), Stadtbezirk Uerdingen
LageKrefeld-Uerdingen, Krefeld-Ost

Kontakt

Stefan Kosak

Telefon: 0 21 51 / 86-3736

E-Mail: stefan.kosak@krefeld.de

Zimmer 287

Anschrift

Stadt- und Verkehrsplanung

Oberschlesienstraße 16

47807 Krefeld

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