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Surfpark - Fragen und Antworten
Veröffentlicht am: 14.02.2022
So könnte der Surfpark aussehen.
Animation: Kauth & Von Buch Architekten
Surfpark - Fragen und Antworten
Diese FAQ-Liste wurde auf Basis der bestehenden Gutachten und Vorlagen erstellt. Wichtige Fragen und Antworten zum Projekt Surfpark und Masterplan Elfrather See werden hier aufgeführt. Die Liste liefert für Interessierte einen Einstieg in die Planung zum Surfpark und versucht, die komplexen Inhalte verständlich zu erläutern. Die knappe und kurze Darstellung ist unverbindlich und dient allein Informationszwecken. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, insbesondere berührt und ersetzt sie nicht die planungsrechtliche Offenlage.
Insgesamt teilt sich die FAQ in fünf Oberthemen in folgender Reihenfolge:
- Allgemeine Informationen zum Surfpark
- Masterplan Elfrather See
- Planverfahren
- Naturrechtliche Belange
- Altlasten / Boden / Lärm
Allgemeine Informationen zum Surfpark
Mit Klick gelangen Sie direkt zur entsprechenden Frage bzw. Antwort.
- Was plant der Investor Elakari am Elfrather See?
- Wo soll die Surfanlage gebaut werden, und wie soll sie aussehen?
- Warum hat sich der Investor für Krefeld als Standort entschieden?
- Wie ist der Zeitplan für das Areal?
- Welche Zielgruppe soll der Surfpark ansprechen?
- Kostet es Eintritt, auf das Surfpark-Gelände zu kommen?
- Ist das Gesamt-Areal Elfrather See dann nur noch privat und gegen Bezahlung nutzbar?
- Welche Freizeitangebote werden im Surfpark vorgehalten?
- Wie ist die Planung für den Campingplatz?
- Welche Gebäude werden auf dem Surfpark-Gelände errichtet?
- Welche Technologie kommt im Surfpark zum Einsatz?
- Wo kommt die Surfpark-Technik von Wavegarden noch zum Einsatz, wie bewährt sie sich?
- Wie wird gesichert, dass das Projekt auch tatsächlich finanziell umgesetzt werden kann?
- Warum wird nicht die Fläche gegenüber dem Großhandelsmarkt Metro für den Surfpark genutzt?
- Wer ist Eigentümer des Areals, wie profitiert die Stadt?
- Wie viele Arbeitsplätze werden entstehen?
- Zuletzt wurden vermehrt Pläne bekannt, weitere Surfparks an verschiedenen Standorten in Deutschland zu errichten. Wie wirkt sich diese Konkurrenz auf die Elakari-Pläne aus?
- Mit wie vielen Besuchern pro Jahr wird gerechnet?
- Wird es auch besondere Veranstaltungen vor Ort geben?
Was plant der Investor Elakari am Elfrather See?
Für rund 30 Millionen Euro möchte das Unternehmen Elakari bis 2024 eine Outdoor-Surfanlage mit Gastronomie- und Freizeitangeboten am Elfrather See errichten. Ein-gebettet in öffentliche Grünflächen, sollen auf knapp neun Hektar der Surfpark mit ergänzenden Freizeitangeboten und ein Campingplatz entstehen. Zurück
Wo soll die Surfanlage gebaut werden, und wie soll sie aussehen?
Die Surfanlage soll nordwestlich des vorhandenen Parkplatzes P3 entstehen, also nördlich des Badesees. Die Anlage nimmt im Wesentlichen den Bereich der Asphaltsportplätze und der westlich anschließenden Rasenflächen in Anspruch. Zentrales Element ist ein Surfbecken in Form eines Diamanten, die sogenannte Lagune. Sie umfasst rund 2,2 Hektar und wird durch einen 200 Meter langen Steg in zwei Hälften geteilt. So können in den einzelnen Teilbereichen rechts- und linksdrehende Wellen erzeugt werden. Entlang der Lagune sind weitere kleine Becken zum Aufwärmen und zu Trainingszwecken geplant. Auch Flächen für Zuschauer, zur Erholung, für Techniktraining und Yoga sind vorgesehen. Ein kleines Areal im Süden der Lagune ist für die Technik reserviert. Zurück
Warum hat sich der Investor für Krefeld als Standort entschieden?
Als Sportstadt bietet Krefeld mit dem Konzept „Sport, Natur und Erholung" sehr gute Rahmenbedingungen für den Surfpark am Elfrather See. Vor allem die Einbindung des Surfens in die zahlreichen anderen Wassersportarten, ein ausreichendes zusam-menhängendes Flächenangebot und die landschaftliche Einbindung in den Erholungs- und Sportpark Krefeld zeichnen diesen Standort aus. Die Lage und die Anbindung an das (über-)regionale Straßennetz sprechen für ein großes Einzugsgebiet in die Rhein-Ruhr-Metropolregion und in die Nachbarländer. Deshalb ist die Elakari-Gruppe in Zusammenarbeit mit dem Ingenieur-Unternehmen für Wellengenerierungssysteme und Surflagunen „Wavegarden" nach einer Standortuntersuchung in der Rhein-Ruhr-Region und in gemeinsamer Abstimmung mit der Stadt Krefeld zu dem Ergebnis gekommen, dass der Bereich zwischen dem Elfrather See und der Asberger Straße bzw. der Parkstraße in Krefeld für die Errichtung einer professionellen gewerblichen Surfanlage mit ergänzenden, auf den Themenkomplex „Surfen und Freizeit am Wasser" bezogenen Freizeitangeboten geeignet ist. Zurück
Wie ist der Zeitplan für das Areal?
Aktuell geht die Stadt davon aus, dass die Bauleitplanverfahren in der zweiten Jahreshälfte 2022 zum Abschluss gebracht werden können. Eine Baugenehmigung könnte im Anschluss erteilt werden. Auf dieser Basis erwartet die Stadtverwaltung die Aufnahme der Bautätigkeiten für Ende 2022/Anfang 2023 sowie eine Fertigstellung der Hauptbestandteile des Surfparks - Pool und Hub - im Frühjahr 2024, sodass dann im Sommer 2024 die Eröffnung des Surfparks möglich wäre. Zurück
Welche Zielgruppe soll der Surfpark ansprechen?
Ziel des Investors ist es, mit der Freizeitanlage ein breites Publikum anzusprechen. In der Surfanlage soll besonders auch Anfängern ein leichter Einstieg in das Surfen ermöglicht werden. Kindern soll bereits ein erster Kontakt mit dem Element Wasser ermöglicht werden. Kinder, Jugendliche und Erwachsene sollen mit der Surfanlage ein attraktives Angebot vorfinden. Eine Nutzung zu Therapiezwecken für Menschen mit Behinderung ist möglich. Die Anlage bietet grundsätzlich auch Möglichkeiten für Stand-Up-Paddling und evtl. auch für den Kajaksport. Zurück
Kostet es Eintritt, auf das Surfpark-Gelände zu kommen?
Das Restaurant steht jedem ohne Eintritt offen. Die Kalkulation der Eintrittspreise - sowohl für Zuschauer als auch für Nutzer der zahlreichen Freizeitaktivitäten - ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen, da die Investitionssumme noch nicht feststeht. Erst, im Moment der Genehmigung, wenn alle Kosten und Auflagen bekannt sind, können auch der Wirtschaftsplan entwickelt und die Preise definiert werden. Im europäischen Wettbewerbsvergleich liegt der Preis für eine Stunde Surfen derzeit bei circa 50 Euro. Zurück
Ist das Gesamt-Areal Elfrather See dann nur noch privat und gegen Bezahlung nutzbar?
Nein. Das Gelände des Surfparks umfasst etwa sechs Prozent der Gesamtfläche des Areals. Das bedeutet, dass etwa 94 Prozent des Geländes weiterhin der Öffentlichkeit und den anliegenden Vereinen zur Verfügung stehen. Der Rundweg um den See bleibt für Spaziergänger erhalten. Zurück
Welche Freizeitangebote werden im Surfpark vorgehalten?
Neben dem Wellenreiten soll es weitere Freizeitnutzungen geben. Nordwestlich des Surfbeckens werden gemäß Planung zwei Beachvolleyballplätze, ein Beachsoccerplatz sowie ein Bereich für die Umsetzung eines Pumptracks (Mountainbikestrecke) und eines Snakeruns (Skateboardanlage) festgelegt. Weitere Nutzungen wir Bouldern (Klettern), Anlagen zum Kinderspiel und Wiesenflächen sind ebenfalls vorgesehen und zulässig. Der Vorhabenträger sieht eine Öffnung der Anlagen auch im Winterhalbjahr vor. Zurück
Wie ist die Planung für den Campingplatz?
Im Westen und Südwesten des Plangebietes sieht die Planung auf einer Anhöhe die Errichtung eines Campingplatzes vor. Ein solcher Campingplatz ist bereits seit den 1970er-Jahren planerisches Ziel der Stadt. Bislang gab es keinen Investor. Nun macht das Zusammenspiel von Erholungs- und Sportpark Elfrather See und Surfpark eine Umsetzung möglich, um dem Bedarf an heimischen Reisezielen gerecht zu werden. Deutschlands Campingplätze waren im Sommer ausgebucht, es gibt viel zu wenig Angebot für einen wachsenden Markt. Es sind ca. 100 Standplätze für Zelte und Wohnwagen / Wohnmobile / Wohnanhänger („Tiny houses") vorgesehen. Durch dieses vielfältige Campingangebot soll unterschiedlichen Nutzungsansprüchen Rechnung getragen werden. Die beheizbaren mobilen Unterkünfte sind auch außerhalb der Sommermonate nutzbar, wodurch die Campingsaison auf die Herbst-, Winter- und Frühjahrsmonate ausgeweitet werden kann. So kann das breite Sport- und Freizeitangebot des Erholungs- und Sportparks Krefeld auch in der Nebensaison attraktiv gestaltet und genutzt werden. Die Übernachtungsmöglichkeiten des Campingplatzes werden ergänzt durch bauliche Anlagen wie Empfangsgebäude mit Rezeption, Verwaltung und Kiosk sowie Sanitäranlagen. Zurück
Welche Gebäude werden auf dem Surfpark-Gelände errichtet?
Im Norden der Lagune soll, begrünt und eingebettet in die Landschaft, das zweigeschossige Hauptgebäude stehen. Es enthält Verwaltungsräume, Sanitäranlagen, Räume für Wellness und Seminare sowie ein Restaurant mit Außenterrasse, das auch externen Besuchern offensteht und einen guten Überblick über die Anlage bieten soll. Auf dem Vorplatz können zum Beispiel Mitmach-Aktionen für Kinder angeboten werden. Südlich des Surfparks ist ein Technikgebäude geplant. Zurück
Welche Technologie kommt im Surfpark zum Einsatz?
Die Technologie zur Erzeugung dynamischer künstlicher Wellen, die in Krefeld zum Einsatz kommen soll, stammt vom baskischen Unternehmen Wavegarden. Die Wellenhöhe variiert zwischen einem halben Meter und 1,95 Metern, dadurch werden sowohl Anfänger als auch Profis angesprochen. Zurück
Wo kommt die Surfpark-Technik von Wavegarden noch zum Einsatz, wie bewährt sie sich?
Vom Unternehmen „Wavegarden" gibt es in Betrieb befindliche Anlagen in Sao Paulo (Brasilien), in Gipuzkoa (Spanien), in Snowdonia (Wales), in Bristol (England), in Sion (Schweiz) und in Melbourne (Australien). Weitere rund 10 Anlagen, davon ca. 30 in Europa, befinden sich weltweit derzeit in Entwicklung oder im Bau. In Deutschland gibt es nach Kenntnis der Stadt Krefeld derzeit insgesamt sieben Planungen von künstlichen Surfanlagen. Eine in Betrieb befindliche Anlage gibt es noch nicht. Zurück
Wie wird gesichert, dass das Projekt auch tatsächlich finanziell umgesetzt werden kann?
Der Investor hat im Bauleitplanverfahren gegenüber der Stadt darzulegen, dass er finanziell in der Lage ist, das Vorhaben und die Erschließung durchzuführen. Die Prüfung und Prognoseentscheidung obliegen der Stadt Krefeld. Zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplans wird ein Durchführungsvertrag zwischen Stadt und dem Vorhabensträger bzw. der Projektgesellschaft geschlossen. In diesem können, sofern erforderlich, zielführend und verhältnismäßig, auch Regelungen zu Bürgschaften getroffen werden. Dem Rat wird dieser ausgearbeitete Vertrag vor Unterschrift vorgelegt. Der Vorhabenträger bzw. die Projektgesellschaft muss auch nachweisen, dass er/sie „in der Lage" ist, das Projekt wirtschaftlich durchführen zu können. Die Stadt wird auf Basis dessen bewerten, ob das Unternehmen das Vorhaben umsetzen kann. Mögliche Risiken hinsichtlich einer Baukostenüberschreitung zum Beispiel liegen dabei grundsätzlich beim Investor. Die Planung des Projektes erfolgt durch die Elakari Estate GmbH. Die Vorlaufinvestitionen bis zur Erteilung einer Baugenehmigung übernimmt die Elakari Estate GmbH selbst, während die tatsächliche Bauphase und der Betrieb des Surfparks über eine noch zu gründende Projekt- und Betriebsgesellschaft mit weiteren Investoren umgesetzt und finanziert werden soll. Zurück
Warum wird nicht die Fläche gegenüber dem Großhandelsmarkt Metro für den Surfpark genutzt?
Die in Stellungnahmen vorgeschlagene Fläche gegenüber dem Großhandelsmarkt an der Parkstraße („Metro") steht für die Entwicklung eines Surfparks nicht zur Verfügung. Hier sollen sich Gewerbebetriebe ansiedeln. Die Stadt Krefeld hat weiteren Bedarf an Gewerbeflächen. Diese Flächen sind in weiten Teilen bereits im Eigentum der Stadt. Der Rat der Stadt Krefeld hat am 15.06.2021 mehrheitlich die Verwaltung beauftragt für das Areal gegenüber des Großhandelsmarktes in Bauleitplanverfahren mit der entsprechenden Zielsetzung durchzuführen (Bebauungsplanverfahren Nr. 847 - Parkstraße / Rather Straße / Bruchweg). Auch weitere Flächen vor Ort wie die vorgeschlagene Wasserfläche nordwestlich des Parkplatzes der Müll- und Klärschlamm-Verbrennungsanlage (MKVA) oder der vorhandene Badesee sind aus Sicht der Verwaltung weniger gut geeignet als die ausgewählte Fläche. Zurück
Wer ist Eigentümer des Areals, wie profitiert die Stadt?
Die Stadt Krefeld ist derzeit Eigentümerin der Flächen. Sie beabsichtigt, das Areal an den Investor zu verpachten bzw. ihm im Erbbaurecht zu überstellen. Die Stadt profitiert aber auch hinsichtlich der Entwicklung des Gesamtareals Elfrather See. Krefeld erhält eine Freizeiteinrichtung, die in dieser Form unter Berücksichtigung ihrer besonderen Lage und im Zusammenschluss mit dem geplanten Campingplatz in Deutschland einmalig ist. Mit dieser Stärkung der Freizeitstruktur werden ein deutlicher Imagegewinn für den Standort Erholungs- und Sportparks Krefeld, für die Gesamtstadt Krefeld und damit einhergehend höhere Einnahmen in anderen Bereichen erwartet. Zurück
Wie viele Arbeitsplätze werden entstehen?
Das ist abhängig von der weiteren Entwicklung des Projektes. Es werden neue Arbeitsplätze am Standort entstehen. Aktuell wird seitens des Investors im Vollbetrieb von mehr als 50 neuen Arbeitsplätzen in Voll- und Teilzeit ausgegangen. Zurück
Zuletzt wurden vermehrt Pläne bekannt, weitere Surfparks an verschiedenen Standorten in Deutschland zu errichten. Wie wirkt sich diese Konkurrenz auf die Elakari-Pläne aus?
Weltweit sind mehr als 100 Parks in Planung, davon über 30 in Europa. Einige sind bereits in Betrieb, andere eröffnen in den nächsten Jahren oder sind noch im Bau. Die Investoren sehen sich dadurch in ihrer Planung für Krefeld bestätigt und setzen auf einen Wachstumsmarkt. Aufgrund der Entfernung zwischen Werne und Krefeld (ca. 120 Kilometer) ist mit einer geringen Überschneidung der Einzugsgebiete zu rechnen. Zurück
Mit wie vielen Besuchern pro Jahr wird gerechnet?
Eine erste Kalkulation geht von rund 180.000 Besuchern pro Jahr aus. Diese Zahl ergibt sich unter anderem aus Erfahrungswerten aus bereits eröffneten Standorten in Europa sowie den besonderen Standortqualitäten in Krefeld. Es wird angenommen, dass Besucher aufgrund des besonderen Angebotes eine Fahrtzeit von rund einer Stunde in Kauf nehmen. Damit reicht das Einzugsgebiet im Norden bis nach Dorsten, im Osten bis nach Dortmund, im Süden bis nach Köln und im Westen bis an die niederländische Grenze. Es ist grundsätzlich aber anzunehmen, dass auch Besucher aus den Niederlanden und Belgien den Surfpark in Krefeld aufsuchen werden. Die prognostizierte Besucherzahl von 180.000 verteilt sich aber nicht gleichmäßig auf das Jahr. Ein Schwerpunkt der Nutzung werden die Sommermonate sein. Zurück
Wird es auch besondere Veranstaltungen vor Ort geben?
Für den ganzjährigen Betrieb sollen das Restaurant und geplante Multifunktionsräume genutzt werden können. Vor dem Empfangsgebäude wird ein Vorplatz entstehen. Dieser kann für besondere Einzelaktionen genutzt werden, etwa Surfkunst im öffentlichen Raum, Mitmach-Aktionen für Kinder und ähnliche für die allgemeine Öffentlichkeit zugängliche Kleinevents. Im Bereich der Freizeitanlage sind „seltene Ereignisse" im Sinne des Immissionsschutzrechts wie zum Beispiel die Ausrichtung eines Surf-Contests, denkbar. Die Genehmigung von Veranstaltungen ist allerdings nicht Gegenstand der vorliegenden Bauleitplanung. Sie erfolgt im konkreten Fall durch die zuständigen Stellen der Stadt Krefeld. Sofern bei Veranstaltungen besonders schall- oder lichtintensive Ereignisse geplant sind, sind diese vorab unter Erbringung eines entsprechenden Nachweises zur Verträglichkeit mit der Stadt Krefeld abzustimmen. Zurück
Blick auf den Eingangsbereich am Campingplatz.
Animation: Kauth & von Buch - Architekturbüro
Masterplan Elfrather See
Mit Klick gelangen Sie direkt zur entsprechenden Frage bzw. Antwort.
- Wird der E-See künftig noch attraktiv für Hobbysportler und Spaziergänger sein?
- Welche zeitlichen Abläufe sind für den Masterplan Elfrather See vorgesehen?
- Welche Ziele werden mit dem Masterplan Elfrather See verfolgt?
- Welche Sport-Maßnahmen sind konkret geplant?
- Soll der Badesee wieder reaktiviert werden?
- Wie wird mit dem am Elfrather See lebenden Gänsen umgegangen?
- Welche Rolle spielen die Punkte Erholung und Freizeit?
- Inwieweit ist die Errichtung eines Surfparks in den Überlegungen zum Masterplan Elfrather See inbegriffen?
Wird der E-See künftig noch attraktiv für Hobbysportler und Spaziergänger sein?
Die Aufenthaltsqualität und die Bedingungen vor Ort werden deutlich verbessert: Surfen, Segeln, Rudern, Stand-Up-Paddling, Tauchen, Angeln, Walken, Laufen, Streethockey, Minigolf, neue Outdoor-Freizeitsportangebote, ein aktivierter Badesee mit neuem Ambiente und Umfeld, Gastronomie, der erste Campingplatz in Krefeld: All das soll möglich und mittelfristig machbar sein. Der Masterplan Elfrather See wird all diese Entwicklungen einbeziehen. Zurück
Welche zeitlichen Abläufe sind für den Masterplan Elfrather See vorgesehen?
Der Sportausschuss hat den von der Stadtverwaltung erstellten Masterplan im Juni 2022 einstimmig verabschiedet und somit die weitere planerische Konkretisierung sowie die stufenweise bauliche Umsetzung der Um- und Neugestaltung in die Wege geleitet. Die Verwaltung wurde durch die Politik beauftragt, alle dafür notwendigen Maßnahmen zeitnah einzuleiten und durchzuführen sowie entsprechende Haushaltsmittel zeitnah einzuplanen. Erste bauliche Maßnahmen soll es schon im Jahr 2023 geben, denn der Fachbereich Sport und Sportförderung hat in Abstimmung mit dem Stadtsportbund über das Landesprogramm „Moderne Sportstätte 2022" die Möglichkeit, bereits im Jahr 2023 drei neue, attraktive Bewegungsräume am Elfrather See zu realisieren. Geplant sind ein inklusiver Sporttreff, ein Vereinstreff und eine Fitnessstraße. Zurück
Welche Ziele werden mit dem Masterplan Elfrather See verfolgt?
Die Stadt Krefeld möchte auf Basis des Masterplans mittelfristig das gesamte Erholungs- und Sportangebot am Elfrather See zielgerichtet erweitern, modernisieren und den aktuellen Bedürfnissen für Erholungssuchende sowie Freizeitsportler anpassen. Der Masterplan soll dabei insbesondere die Belange und Anforderungen der „Anliegersportvereine", und der Krefelder Bürgerschaft (Naherholung, Sport- und Bewe-gungsangebote „vor der Haustür") in diesem Areal berücksichtigen. Zielsetzung der Stadt: die wichtige Freizeit- und Naherholungsfunktion des ‚Erholungs- und Sportparks Krefeld (Elfrather See)' als „wasseraffines Sportareal", durch eine gezielte Weiterentwicklung und bauliche Ergänzungen zu stärken. Zurück
So könnte das Areal zukünftig aussehen.
Grafik: Stadt Krefeld, Presse und Kommunikation
Welche Maßnahmen sind konkret geplant?
Die Planung für den Badesee sieht konkret vor, dass östlich ein Eintrittsgebäude mit Umkleidekabine, Toiletten und Schließfächern errichtet wird. Im Eingangsbereich soll auch ein Gastronomiebetrieb positioniert werden, in dem Badeliegen, Pavillons oder Badeutensilien verkauft werden. Eine halb über dem Randbereich des Sees befindliche Außenterrasse ist geplant. Die Projektskizze sieht ferner vor, den Strandbereich zu vergrößern und den entstehenden Aushub entlang des Übergangs vom Sandstrand zur Liegewiese zu einem Plateau aufzuschütten. Dies soll für die Besucher sowohl Sicht- als auch Windschutz bieten. Der Randbereich soll dort mit Gehölzen und Sträuchern aufgeforstet werden. Im Badesee wird es einen schwimmenden Steg geben, der vielfältige Nutzungsmöglichkeiten bietet. Mit Holzstegen werden außerdem ausgehend von einem Weg auf der Böschung Strandbereiche für verschiedene Nutzergruppen getrennt - etwa für den Beachvolleyballbereich und den Mietliegenbereich. Für jüngere Besucher wird ein Kletterbereich errichtet. Entlang des Weges findet sich außerdem ein Boulespielangebot. Abgerundet wird die Planung durch ein Fußballfeld, welches sich etwas abseits befindet, um Störungen der Badegäste zu vermeiden. Im südlichen Bereich gibt es laut Plan eine große Liegewiese, eine befestigte Festwiese sowie einen möglichen Standort für die Wasserwacht.
Das Angebot der beleuchteten Joggingstrecken umfasst in der Planung drei Lauflängen: den Rundweg um den E-See mit einer Länge von 6,5 Kilometern, den Rundweg um Badesee und Surfpark mit einer Länge von 2,2 Kilometern und den Rundweg um den Badesee mit 1,3 Kilometern. So wird vor allem in den Morgen- und Abendstunden der Wintermonate ein Angebot zum gefahrlosen Laufsport geboten.
Die weitere Planung sieht einen Bewegungsraum „Trendsport" im Südosten des Seeareals vor. Dort sind eine asphaltierte Skaterbahn, eine Fitness-Station, Multifunktionsspielfelder für Fußball und Basketball, optional auch Handball und Streethockey sowie ein Aufenthaltsbereich zur aktiven Erholung geplant. Eine weitere Fläche wird eingebettet in die vorhandene Natur freizeitsportliche Nutzung und hochwertige Aufenthaltsmöglichkeiten bieten: Eine Boulefläche, ein Kinderspielplatz, Bänke, ein Sanitärhäuschen und Fahrradabstellmöglichkeiten sind vorgesehen.
Darüber hinaus hat der Fachbereich Sport und Sportförderung in Abstimmung mit dem SSB über das Landesprogramm „Moderne Sportstätte 2022", die Möglichkeit, bereits im Jahr 2023 drei neue, attraktive Bewegungsräume am Elfrather See zu realisieren. In Abstimmung mit dem Stadtsportbund wurden daher für drei geeignete Teilflächen Projektskizzen entwickelt und die Umsetzungskosten für einen entsprechenden Zuwendungsantrag bei der Staatskanzlei NRW erarbeitet. Drei verschiedene Projektskizzen sehen verschiedene Ansätze vor. Ein geplanter „inklusiver Sporttreff" enthält einen Calisthenics-Park aus Edelstahlelementen, verschiedene Fitnessgeräte für Senioren, drei Fitnessgeräte und eine Dipstange für Rollstuhlsportler, drei Reckstangen mit Diebstahlhemmung, eine „Hangelleiter", Edelstahl-Doppelbarren, Sprossenwand, Schrägbank, Liegestützgriffe sowie Aufsteller mit Beispielübungen. Weiterhin ist eine Böschung mit Sitzgelegenheiten vorgesehen. Die Fläche ist barrierefrei über die Parkplätze P4 und P5 zu erreichen.
Eine weitere Fitnessstraße soll im naturnahen Bereich des Parkplatzes 6 installiert werden. Die dritte Projektskizze sieht einen Vereinstreffpunkt mit DFB-Minispielfeld, Fitnesscontainer und Aufenthaltsbereichen zwischen dem südlich gelegenen Ruderclub und dem westlich durch Wassersportvereine genutzten Uferbereich vor. In allen drei Flächen ergänzen Radabstellmöglichkeiten sowie entsprechende Müllbehälter das Angebot der neuen Bewegungsräume. Zurück
Soll der Badesee wieder reaktiviert werden?
Die Möglichkeiten der Wiederinbetriebnahme und Attraktivierung des Badesees sollen geprüft werden. Dazu gehört auch eine Vertreibung der Gänse-Population, deren Fäkalien das Wasser seit Jahrzehnten belasten. Es ist erklärtes Ziel der Stadt Krefeld, den Badesee wieder für die Bevölkerung nutzbar zu machen. Zurück
Welche Rolle spielen die Punkte Erholung und Freizeit?
Der westliche Bereich des Elfrather Sees bleibt eher naturbelassen und soll entsprechend im Rahmen des Schwerpunktes „Erholung" entwickelt werden. Die allgemeine und freie Zugänglichkeit der Uferbereiche soll erhalten bleiben. Die Erholungsfunktion, auch für die individuelle Freizeitgestaltung dieses Areals, soll gestärkt werden. Die Nutzungsmöglichkeiten für den Vereins- und Breitensport sollen erhalten bzw. verbessert werden. Insbesondere sollen auch Trendsportarten Berücksichtigung finden. Es soll ein ergänzendes Angebot, auch für Menschen mit Einschränkungen entstehen. Die Gesamtentwicklung der Erholungs- und Sportparks soll unter Berücksichtigung verkehrlicher Belange (An-/Abfahrt, Stellplätze, ÖPNV-Anbindung) erfolgen. Zurück
Inwieweit ist die Errichtung eines Surfparks in den Überlegungen zum Masterplan Elfrather See inbegriffen?
Der Erholungs- und Sportpark Krefeld (Elfrather See) bildet, gemeinsam mit dem geplanten Surfpark, einen wichtigen Baustein im Rahmen des Sportentwicklungsplans KR2032; der geplante Surfpark ergänzt das bestehende Wasser- und Freizeitsportan-gebot am Elfrather See auf hervorragende Weise. Deshalb wurde als Grundlage für die zielgerichtete und zukunftsfähige Entwicklung des Erholungs- und Sportparks Krefeld (Elfrather See), ein umsetzungsorientierter „Masterplan" mit attraktiven Nutzungs- und ersten flächenbezogenen Gestaltungsvorschlägen für Teilbereiche erarbeitet. Zurück
Blick auf den geplanten Eingangsbereich an der Nordseite.
Animation: Kauth & von Buch - Architekturbüro
Planverfahren
Mit Klick gelangen Sie direkt zur entsprechenden Frage bzw. Antwort.
- Wie ist der Status Quo des Areals gegenwärtig, welche Nutzungen gibt es dort?
- Welches Planrecht gilt gegenwärtig für das Areal?
- Ist der Surfpark jetzt schon genehmigt?
- Was besagen die Gutachten zum Bau des Surfparks?
- Inwieweit werden die Bürgerinnen und Bürger in dem Verfahren beteiligt?
- Wo können die Unterlagen eingesehen und Stellungnahmen eingereicht werden?
- Sieht die Planung weiterhin öffentliche Spazierwege mit Rundweg vor Ort vor?
- Kann der Investor von der geplanten Bebauung abweichen?
- Gibt es eine Rückbauverpflichtung, wenn der Investor in Krefeld nicht mehr aktiv sein kann?
- Wer sind im Plangebiet die Nachbarn des Surfparks?
- Welchen Einfluss hat die Müllverbrennungsanlage (MKVA) auf die Planung?
- Was bedeutet der Surfpark planerisch für den ehemaligen Badesee in direkter Nachbarschaft?
- Wie soll das Areal verkehrlich erschlossen werden?
- Wie soll die Verkehrsbelastung der nördlichen Anliegerstraßen verhindert werden?
- Reichen die Straßenkapazitäten vor Ort aus?
- Wie viele Stellplätze sind für den Surfpark vorgesehen?
- Wie erreicht man die Parkplätze?
- Welche Mittel hat man gegen Wildparker?
- Wie ist das Areal an den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) angebunden?
- Wie kommen Fußgänger und Radfahrer zum Gelände?
Wie ist der Status Quo des Areals gegenwärtig, welche Nutzungen gibt es dort?
Derzeit wird das Plangebiet als öffentliche Grünanlage zu Freizeit- und Erholungs-zwecken genutzt. Fuß- und Radwege führen durch offene Grünflächen mit einzelnen Bäumen und Sträuchern. Im Südosten liegt der Parkplatz P3 mit Zufahrt von der Parkstraße, im Nordosten der Parkplatz P4 mit Zufahrt von der Asberger Straße. Zentral liegen zwei asphaltierte Flächen, die derzeit als Streethockey-, Basketball- und Fußballplatz genutzt werden. Nördlich angrenzend stehen auf einem kleinen baumumstandenen Platz vier Tischtennisplatten aus Beton. Weitere drei Beton-Tischtennisplatten stehen im Süden. Es gibt vor Ort außerdem eine Wiese mit Fuß-balltoren und Ballfangzaun, einen Spielplatz und südlich den künstlich angelegten - zurzeit nicht freigegebenen - Badesee mit angrenzendem Imbissstand und Umkleidekabinen. Zurück
Welches Planrecht gilt gegenwärtig für das Areal?
Im Regionalplan Düsseldorf (RPD) für die Planungsregion Düsseldorf ist der Planbereich als „Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich" (AFA) dargestellt, überlagert mit den Freiraumfunktionen „Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung" (BSLE) sowie „Regionaler Grünzug" (RGZ). Die bestehenden Wasserflächen des Elfrather Sees sind als „Oberflächengewässer" dargestellt. Die Bezirksregierung Düsseldorf als zuständige Behörde hat in 2021 ein Verfahren zur Änderung des Regionalplans durchgeführt, mit dem die Fläche im Bereich östlich des Elfrather Sees zwischen der Asberger Straße im Norden und der Rather Straße im Süden als „Erholungs- und Sportpark" regionalplanerisch dargestellt wird. Die vom Regionalrat am 16.12.2021 beschlossene Regionalplanänderung befindet sich zurzeit im landesplanerischen Anzeigeverfahren bei der Landesplanungsbehörde und wird voraussichtlich Ende des 1. Quartal 2023 wirksam werden. Der dann geänderte Regionalplan bildet eine entscheidende Grundlage für die kommunalen Bauleitplanverfahren der Stadt Krefeld (Änderung Flächennutzungsplan und Aufstellung Bebauungsplan) für das Projekt „Surfpark Krefeld". Zurück
Ist der Surfpark jetzt schon genehmigt?
Der Surfpark hat mit der Ratsentscheidung für die Offenlage einen weiteren wichtigen Schritt genommen. Im Dezember 2019 haben die Stadt Krefeld und der deutsche Projektentwickler Elakari eine Absichtserklärung (Letter of Intent) für den Surfpark unter-schrieben. Ein solcher Letter of Intent ist eine gemeinsame Bekräftigung des Vorhabens, hat aber noch keine abschließende rechtliche Bindung. Anfang Februar 2020 hat der Stadtrat einstimmig den einleitenden Beschluss für den erforderlichen Bebau-ungsplan und die Flächennutzungsplanänderung gefasst. Die frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden sind durchgeführt worden. Die notwendige Änderung des Regionalplans wurde im Regionalrat der Bezirksregierung Düsseldorf im Dezember 2021 ebenfalls beschlossen. Am 20. Januar 2022 hat der Stadtrat dann mit breiter Mehrheit entschieden, die Offenlage aller Unterlagen und Gutachten zu dem Projekt durchzuführen. Sie beginnt Anfang Februar und dauert sechs Wochen (4.2 bis 18.3.2022. Parallel erfolgt die gesetzlich vorgeschriebene landesplanerische Abstimmung zur Flächennutzungsplanänderung mit der Bezirksregierung Düsseldorf. Die nächsten Schritte sind der abschließende Beschluss zur Flächennutzungsplanänderung bzw. der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan 836 V. Vorgesehen sind diese für das 1. Quartal 2023. Mit der öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses erhält der Bebauungsplan Rechtskraft. Der Satzungsbeschluss kann ortsüblich bekannt gemacht werden, sobald die Bezirksregierung Düsseldorf die Flächennutzungsplanänderung genehmigt hat. Über die Genehmigung ist grundsätzlich innerhalb von drei Monaten zu entscheiden. Auf Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplanes könnte dann zur Jahresmitte 2023 der Bauantrag für den Surfpark gestellt und genehmigt werden. Zurück
Was besagen die Gutachten zum Bau des Surfparks?
Sie kommen alle generell zu dem Schluss, dass der Bau eines Surfparks am Elfrather See rechtlich machbar ist. Die Gutachten sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung sowie der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange. Zurück
Inwieweit werden die Bürgerinnen und Bürger in dem Verfahren beteiligt?
Die Bürger konnten bereits im Vorfeld in der rechtlich vorgesehenen frühzeitigen Anhörung Hinweise und Anregungen geben sowie Fragen zum Projekt stellen, die von der Verwaltung geprüft und beantwortet wurden. Neben kritischen Stellungnahmen zu dem Projekt wurden aus der Öffentlichkeit auch befürwortende Stellungnahmen eingereicht. Unabhängig von beiden Veranstaltungen hatten die Bürger die Gelegenheit, sich bis eine Woche nach der zweiten Veranstaltung zu der Planung zu äußern. Im Zuge der Offenlage ist es nun erneut sechs Wochen lang möglich, Stellungnahmen einzureichen.Zurück
Wo können die Unterlagen eingesehen und Stellungnahmen eingereicht werden?
Vom 4. Februar bis einschließlich 18. März 2022 erfolgte die Durchfürung der öffentlichen Auslegung, die gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch vorgeschrieben ist. Diese ist bereits abgeschlossen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: www.krefeld.de/bauleitplanverfahren. Zurück
Sieht die Planung weiterhin öffentliche Spazierwege mit Rundweg vor Ort vor?
Mit Umsetzung des Vorhabens wird es weiterhin eine öffentliche Wegebeziehung um den Elfrather See geben, so dass auch in Zukunft eine Umrundung des Elfrather Sees möglich ist. Der Uferweg zwischen Vorhaben und Elfrather See bleibt erhalten. Nordwestlich des Vorhabens soll im Uferbereich des Elfrather Sees eine Vogelschutzzone angelegt werden. Hierdurch wird ein öffentlicher Wegeabschnitt in diesem Bereich unterbrochen und es entsteht ein rund 100 Meter langer Umweg. Die betreffenden Uferbereiche werden für die Öffentlichkeit dann nicht mehr zugänglich sein. Das Vorhaben selbst wird keine Uferbereiche in Anspruch nehmen, so dass die Erreichbarkeit von Ufern ansonsten durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt wird. Entsprechend bleibt auch die Zugänglichkeit des Ostufers der Regattastrecke für die Wasserrettungsorganisationen erhalten. Im Rahmen des Masterplans "Erholungs- und Sportpark Krefeld" soll es darüberhinaus drei beleuchtete Joggingstrecken geben. Zurück
Kann der Investor von der geplanten Bebauung abweichen?
Nein. Für den Surfpark wird ein sogenannter „vorhabenbezogener Bebauungsplan" aufgestellt. Das Vorhaben muss so umgesetzt werden, wie die Planung es vorsieht. Zurück
Gibt es eine Rückbauverpflichtung, wenn der Investor in Krefeld nicht mehr aktiv sein kann?
Die Stadt Krefeld wird eine Rückbauverpflichtung sowie deren Sicherung in einem noch abzuschließenden Durchführungsvertrag nach § 12 des Baugesetzbuches (für die Bauphase des Vorhabens) festlegen sowie in den erforderlichen Erbbaurechts-und Pachtverträgen - für die Zeit nach Inbetriebnahme des Vorhabens - verhandeln und regeln. Die Erarbeitung der Verträge und damit auch die Festlegung von Art und Umfang einer Rückbauverpflichtung erfolgt im weiteren Bauleitplanverfahren unter Ein-bindung der Politik wie vom Stadtrat am 20.01.2022 beschlossen, die ausgearbeiteten Verträge werden vor einem Satzungsbeschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan den zuständigen politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt. Zurück
Wer sind im Plangebiet die Nachbarn des Surfparks?
Rund 600 Meter südöstlich des Vorhabenstandorts liegt die Müllverbrennungsanlage sowie im Westen die Regattastrecke Elfrather See mit mehreren ansässigen Vereinen. Etwa 250 Meter östlich des Plangebietes liegt die Kleingartenanlage „Im Rosen-hain". Rund 100 Meter weiter östlich beginnt der Duisburger Stadtteil Rumeln-Kaldenhausen. Die erste Wohnbebauung auf Duisburger Stadtgebiet an der Heidestraße liegt in einer Entfernung von rund 460 Meter. Die Asberger Straße liegt nördlich des geplanten Surfparks. An der Asberger Straße befinden sich direkt nördlich angrenzend und nordöstlich in circa 100 Metern Entfernung einige Wohnhäuser. In einer Entfernung ab rund 450 Metern nördlich beginnt im Bereich der Kaldenhausener Straße das Stadtgebiet von Moers. Zurück
Welchen Einfluss hat die Müllverbrennungsanlage (MKVA) auf die Planung?
Die MKVA an der Parkstraße gehört zur Entsorgungsgesellschaft Krefeld (EGK). Diese betreibt hier die Müll- und Klärschlammverbrennungsanlage sowie die Kläranlage als Bestandteile der öffentlichen Infrastruktur der Stadt Krefeld im Bereich der Haus- und Gewerbemüllentsorgung und der kommunalen Abwasserreinigung. Ausgehend vom Klärbetrieb innerhalb der Kläranlage sowie aus der Müllverbrennungsanlage sind derzeit keine wesentlichen Geruchseinwirkungen bekannt, die auf das Plangebiet einwirken. Die Müllverbrennungs- und Kläranlage unterliegt der immissionsschutzrechtlichen Aufsicht der Bezirksregierung Düsseldorf. Zurück
Was bedeutet der Surfpark planerisch für den ehemaligen Badesee in direkter Nachbarschaft?
Der Badesee kann derzeit nicht genutzt werden. Er wurde beim Landesministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz als Badegewässer abgemeldet, da der See stark von Wildgänsen bevölkert wird, was eine Verschmutzung der Ufer und eine schlechte Gewässerqualität zur Folge hat. Mit der Einrichtung eines Areals für Freizeit und Erholung hat die Stadtverwaltung das Ziel, auch diesen Badesee im Rahmen des Masterplans Elfrather See wieder zu reaktivieren und ihn für die Öffentlichkeit nutzbar zu machen. Zurück
Wie soll das Areal verkehrlich erschlossen werden?
Das Plangebiet besitzt für die verkehrliche Erschließung eine gute räumliche Lage. Die an den geplanten Surfpark angrenzende Parkstraße bietet eine gute Anbindung an das Straßennetz. In südlicher Richtung ist über die Parkstraße, die Rather Straße (Kreisstraße 2) und den Charlottering (Landesstraße 473) in wenigen Fahrminuten die A 57 über die Zufahrt 12 „Krefeld-Gartenstadt" erreichbar. Über die A 57 und die weiteren Autobahnen A 40, A 42, A 44 und A 52 sind der Niederrhein, die Niederlande, das Ruhrgebiet sowie die Rheinschiene Düsseldorf, Neuss und Köln gut angebunden. Über den Charlottering sind zudem Krefeld und Duisburg zu erreichen. Gutachterlich ist untersucht worden, wie dieses Straßennetz die erwarteten Fahrzeuge in Spitzenzeiten aufnehmen kann. Dabei wurden verschiedene Varianten geprüft. Letztlich entschieden sich die Gutachter für die Variante 3, die nun der Planungsstand ist. In Variante 3 wird die Parkstraße am Knotenpunkt Asberger Straße / Parkstraße abgebunden („Sackgasse") und mündet in einer Wendeanlage. Der Surfpark ist also ausschließlich von Süden über den Charlottering (Landesstraße 473), die Rather Straße (Kreisstraße 2) und die Parkstraße erschlossen. Zurück
Wie soll die Verkehrsbelastung der nördlichen Anliegerstraßen verhindert werden?
Mit Umsetzung der Variante 3 wird der heutige Durchfahrtsverkehr von der Parkstraße in Richtung Norden zu den Anliegern unterbunden - etwa mithilfe einer Schrankenanlage. Dort wird eine Wendeanlage gebaut. Dadurch wird sich die Verkehrsstärke auf der Asberger Straße und der Straße Am Reitweg deutlich reduzieren. Die Schrankenanlage kann aber von einem zu definierenden Kreis von Berechtigten mit Hilfe eines Berechtigungsnachweises (Codekarte oder Eingabe eines Berechtigungscodes) geöffnet und passiert werden. Der Rettungsdienst, die Feuerwehr und weitere Notfalldienste sollen die Schranke im Bedarfsfall öffnen können. Die Wendeanlage ist für das Wenden von großen Fahrzeugen wie Gelenkbussen geeignet. Von der neuen Wendeanlage wird eine Zufahrt des bestehenden Parkplatzes (P4) südlich der Asberger Straße ermöglicht. Die heutige Anbindung des Parkplatzes an die Asberger Straße wird physisch abgebunden (z. B. durch Steckpfosten), so dass Schleichverkehr über den Parkplatz nicht möglich ist. Vorgesehen ist auch ein Verkehrsleitsystem, das Irrfahrten vermeiden soll. Mit dem Pkw anreisende Besucher sollen direkt von der Parkstraße auf den Parkplatz P3 geleitet werden. Auch der Verkehr auf der Parkstraße wird sich nach den Prognoseergebnissen durch die Umsetzung der Verkehrsvariante 3 und die damit einhergehende Vermeidung von Durchgangsverkehr über die Parkstraße verringern und in Zukunft mit Umsetzung des Projektes „Surfparks" und der Reaktivierung des Badesees hinter dem heutigen Verkehrsaufkommen zurückbleiben. Zurück
Reichen die Straßenkapazitäten vor Ort aus?
Die Stadt hat geprüft, ob die Straßen den erwarteten Verkehr aufnehmen können. Im Ergebnis der Verkehrsuntersuchung kann das mit der Planung des Surfparks und der weiteren absehbaren Entwicklungen im Umfeld (Reaktivierung Badesee und Realisie-rung Gewerbegebiet südlich Rather Straße) einhergehende Verkehrsaufkommen auf allen Straßenzügen sowie an nahezu allen relevanten Kontenpunkten leistungsfähig abgewickelt werden. Im Gutachterbericht heißt es: „Im Ergebnis der Leistungsfähigkeitsuntersuchung der Knotenpunkte ist das bestehende Straßennetz für die Abwicklung des heutigen Verkehrsaufkommens (Analyse-Fall) ausreichend dimensioniert." Eine Veränderung wird angestrebt: An der Kreuzung Charlotterings/Adolf-Dembach-Straße ist der Umbau der Kreuzung mit einer zweiten Linksabbiegespur und neuer Lichtsignalgebung vorgesehen. Zurück
Wie viele Stellplätze sind für den Surfpark vorgesehen?
Rund um den Elfrather See sind auf sieben Parkplätzen rund 1.800 Stellplätze vorhanden. Umliegend um den Planstandort des Surfparks gibt es mit dem Parkplatz P2 (328 Stellplätze), dem Parkplatz P3 (546 Stellplätze) und dem Parkplatz P4 (109 Stellplätze) bereits bestehende Anlagen. Für die Surfparkbesucher sollen die Parkplätze P3 und zum Teil P4 genutzt werden. Gutachter haben untersucht, ob dieses Angebot ausreicht. Die Gutachter kommen bei der Bewertung der erwarteten Besucherzahlen zum Ergebnis, dass auch unter Berücksichtigung der jetzigen Nutzerzahlen die Kapazität ausreicht. Für das Planvorhaben sollen deshalb die vorhandenen Stellplatzanlagen genutzt werden. So kann eine zusätzliche Inanspruchnahme von Flächen durch die Errichtung weitergehender Stellplätze vermieden werden.
Die Nutzung der sieben Parkplätze rund um den Elfrather See ist unter Berücksichtigung von betrieblichen Voraussetzungen und den Bedarfen von Besuchern und Anwohnern im Rahmen eines Öffnungszeitenkonzeptes bereits angepasst worden. So werden die Parkplätze P4 und P5 in den kommenden Wochen mit Schrankenanlagen ausgestattet, um die dortigen Nutzungen besser regulieren zu können. Diese Parkplätze stehen den Besuchern zukünftig ganzjährig von 8 bis 21 Uhr zur Verfügung. Die Parkplätze P2 und P3 öffnen zu den gleichen Zeiten von Mai bis Oktober. In den Monaten November bis April bleiben die Parkplätze P2 und P3 ganztägig geschlossen. Sie wurden in der Vergangenheit regelmäßig für Partys oder Auto-Treffen, als LKW-Stellflächen oder untersagte Zufahrt zum direkten See-Areal zweckentfremdet. Zurück
Wie erreicht man die Parkplätze?
Angesteuert wird das Areal wie bisher über den Charlottering, die Rather Straße und die Parkstraße. Zentrale Anlaufstelle ist der Parkplatz P3 an der Parkstraße mit rund 340 Stellplätzen. Darüber hinaus sollen auf dem Parkplatz P4 südlich der Asberger Straße 23 Stellplätze für das Vorhaben mit neuer Zufahrt direkt von der Parkstraße zur Verfügung gestellt werden. Zurück
Welche Mittel hat man gegen Wildparker?
Sollte in Zukunft im Umfeld des Elfrather Sees eine erhöhte Anzahl von widerrechtlich geparkten Fahrzeugen festgestellt werden, kann neben einer ordnungsrechtlichen Behandlung auch konzeptionell vorgegangen werden. In den entsprechenden Bereichen können beispielsweise physische Sperren wie Holzpfosten, Baumstämme oder große Steinblöcke aufgestellt werden. Sofern sich bei Sonderveranstaltungen ein höherer Stellplatzbedarf ergeben sollte, ist vorab zu einer solchen Veranstaltung ein geeignetes Park- und Verkehrskonzept vom Veranstalter mit der Stadt Krefeld abzu-stimmen. Eine Parkraumbewirtschaftung durch die Stadt ist nicht vorgesehen.
Wie ist das Areal an den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) angebunden?
Alle bisher vor Ort liegenden Haltestellen liegen außerhalb der für Bushaltestellen angenommenen angemessenen Entfernung von rund 300 Metern Luftlinie. Die Stadt Krefeld prüft deshalb derzeit im Rahmen des Masterplanverfahrens „Elfrather See" und der Fortschreibung des Nahverkehrsplans Krefeld eine Verbesserung der beste-henden ÖPNV-Erschließung des Erholungs- und Sportparks Elfrather See. Die bestehende Buswendeschleife an der Parkstraße soll zukunftsgerichtet für eine Verbesserung der ÖPNV-Anbindung des Elfrather Sees und damit auch des Planvorhabens ausgebaut werden. Zurück
Wie kommen Fußgänger und Radfahrer zum Gelände?
Das Plangebiet ist gut in das Fuß- und Radwegenetz rund um den Elfrather See eingebunden. Über gemeinsame Fuß- und Radwege werden auch geeignete Fuß- und Radwegeverbindungen in die umliegenden Ortschaften Krefeld-Elfrath, Moers-Vennikel sowie Duisburg-Kaldenhausen sichergestellt. Bestehende intakte öffentliche Fuß- und Radwege sollen Besuchern des Erholungs- und Sportparks Krefeld auch zukünftig rund um den Surfpark und den Campingplatz sowie insbesondere auch entlang der Regattastrecke des Elfrather Sees zur Verfügung stehen. Der Masterplan Elfrather See wird hier zu weiteren Verbesserungen führen. Entsprechend erfolgt im Süden des Planvorhabens aufgrund einer Überplanung einzelner Wegeabschnitte ein Lückenschluss zwischen den bestehenden Wegen am Elfrather See und dem westlich an den Parkplatz P3 angrenzenden bestehenden Weg. Vom Parkplatz P3 ist das geplante Hauptgebäude über den bereits im Bestand vorhandenen Fußweg östlich des Bebauungsplan-Geltungsbereichs zu erreichen. Zurück
Blick auf das geplante Empfangsgebäude an der Südseite.
Animation: Kauth & von Buch - Architekturbüro
Naturrechtliche Belange
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- Welcher Status hinsichtlich des Naturschutzes besteht für das Plangebiet?
- Welchen Status haben die angrenzenden Flächen?
- Welches Ergebnis hat die Umweltprüfung für den Bau des Surfparks ergeben?
- Welche Art von Kompensation soll erfolgen?
- Welche Auswirkungen hat der Surfparkbau für Pflanzen und Biodiversität?
- Welche Pflanzen befinden sich im Plangebiet und wie viele Bäume müssen gefällt werden?
- Welche Tiere leben im Plangebiet?
- Welche Maßnahmen sind für diese Tiere durch das Gutachten festgelegt worden?
- Wie wird mit der großen Gänsepopulation am Elfrather See umgegangen?
- Welche Auswirkungen auf das Gewässer Elfrather See sind durch den Surfpark zu erwarten?
- Welche besonderen Maßnahmen hinsichtlich Begrünung der Bauten werden umgesetzt?
- Wie wird das Hauptgebäude des Surfparks in die Landschaft eingebettet?
- Wie wird der Surfpark mit Ökopunkten beglichen?
- Woher kommt das Wasser für den Surfpark?
- Welche Auswirkungen auf das Grundwasser sind zu erwarten?
Welcher Status hinsichtlich des Naturschutzes besteht für das Plangebiet?
Das Plangebiet selbst liegt nicht in natur- oder landschaftsrechtlich ausgewiesenen Schutzgebieten. Es weist eine typische Parkvegetation auf. Weite Rasenflächen werden von Gehölzgruppen, Hecken und Einzelbäumen strukturiert. Heimische standortgerechte Gehölze stellen den überwiegenden Anteil. Die Einzelbäume sind meist Linden, Eichen oder Feld-Ahorn. Viele Bäume fallen mit über 80 Zentimetern Stammumfang unter die Baumschutzsatzung. Das Plangebiet und seine unmittelbare Umgebung bieten aufgrund ihrer vielfältigen Habitat-Strukturen einen potenziellen Lebensraum für eine Vielzahl an Tierarten. Deshalb wurde eine Artenschutzuntersuchung (Stufe I und II) erarbeitet, um sicherzustellen, dass mit Umsetzung der Planung keine Verbotstatbestände nach § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes ausgelöst werden. Erforderliche Maßnahmen werden in der Artenschutzuntersuchung sowie im Umweltbericht dargestellt und im Bebauungsplan bzw. im Durchführungsvertrag geregelt. Zurück
Welchen Status haben die angrenzenden Flächen?
Östlich vom Plangebiet liegt ein Landschaftsschutzgebiet. Eine Beeinträchtigung durch das neue Bauvorhaben ist im Ergebnis der Umweltprüfung zur Bauleitplanung nicht zu erwarten. Der Elfrather See selbst ist kein Naturschutzgebiet. Er ist lediglich ein nach Landesnaturschutzgesetz geschütztes Biotop. Das Abgrabungsgewässer wird als bedingt naturnahes, bzw. gering beeinträchtigtes und mesotrophes (mittlerer Nährstoffzustand) Binnengewässer mit Unterwasservegetation geschützt. Das geschützte Biotop wird durch den Bebauungsplan nicht direkt beeinträchtigt. Es sind keine Eingriffe in den See geplant. Zurück
Welches Ergebnis hat die Umweltprüfung für den Bau des Surfparks ergeben?
Im Rahmen der Bauleitplanung wurde eine Umweltprüfung durch ein externes Büro durchgeführt und die Ergebnisse in einem Umweltbericht zusammengefasst. Im Umweltbericht werden die Umweltauswirkungen beschrieben und bewertet. Die Umweltprüfung kommt im Kern zu dem Ergebnis, dass überwiegend „bedingt erhebliche Einflüsse" zu erwarten sind. Das bedeutet: Es gibt Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt, sie sind aber beherrschbar. Die Baumaßnahme stellt allerdings eine ausgleichspflichtige Beeinträchtigung des Naturhaushaltes im Sinne der Eingriffsregelung dar und bedarf der Kompensation. Durch das Vorhaben wird ein großer Teil der Fläche neu versiegelt, was zu einem Verlust der Bodenfunktionen sowie von Vegetationsstrukturen, einer Verringerung der biologischen Vielfalt und einer Reduzierung der Niederschlagswasserversickerung im Plangebiet führen kann. Zurück
Welche Art von Kompensation soll erfolgen?
Im Plangebiet selbst sind Ersatzpflanzungen und Eingrünungen des Geländes und der Gebäude sowie Dachbegrünung vorgesehen. Weitergehende Ausgleichsmaßnahmen erfolgen auf Flächen angrenzend an das Plangebiet. Das weitergehende Ausgleichsdefizit wird über Maßnahmen aus dem Ökokonto der Stadt Krefeld ausgeglichen. Zurück
Welche Auswirkungen hat der Surfparkbau für Pflanzen und Biodiversität?
Auf der eigentlichen Vorhabenfläche für den Surfpark befinden sich keine geschützten oder schutzwürdigen Biotope. Die Grün- und Parkflächen mit einzelnen Gehölzgruppenunterliegen über die Baumschutzsatzung hinaus keinem besonderen Schutzstatus. Der Aubruchkanal und Teile der angrenzenden Äcker und Wiesen südöstlich des Plangebietes werden als schutzwürdiges Biotop klassifiziert. Die geplante Baumaßnahme stellt eine ausgleichspflichtige Beeinträchtigung des Naturhaushaltes im Sinne der Eingriffsregelung dar und bedarf der Kompensation. Es sind entsprechende Kompensationsmaßnahmen geplant. Die Ausgleichs- und Minderungsmaßnahmen werden im Landschaftspflegerischen Begleitplan dargestellt und planungsrechtlich gesichert. Zurück
Welche Pflanzen befinden sich im Plangebiet und wie viele Bäume müs-sen gefällt werden?
Es handelt sich um eine typische Parkvegetation: Weite Rasenflächen werden von Gehölzgruppen, Hecken und Einzelbäumen strukturiert. Mit Umsetzung der Planung würde ein Teil der Flächen neuversiegelt. Davon betroffen sind zum großen Teil geringwertige Rasenflächen, aber auch zusammenhängende Gehölzbestände sowie zahlreiche Einzelbäume. In einem sogenannten Landschaftspflegerischen Fachbeitrag wurden die Bäume klassifiziert und der erforderliche Ausgleich nach Baumschutzsatzung ermittelt. Nach Hinweisen aus Umweltverbänden hat die Stadt Krefeld im Herbst 2022 den Baumbestand auf dem geplanten Surfpark-Gelände am Elfrather See nochmals eingehend geprüft. Insgesamt müssen demnach 99 weitere Bäume auf der Fläche ersetzt werden. Darüber hinaus sollen zusätzliche Neupflanzungen festgesetzt werden, so dass am Ende mehr Bäume vor Ort in die Erde gesetzt werden, als durch das Bauvorhaben wegfallen. Im Februar 2020 hatte die Stadt Krefeld vor Ort Vermessungsarbeiten für den Baumbestand vorgenommen. Diese Daten wurden jedoch vom Planungsbüro nicht vollständig in die Pläne übertragen. Im Planungsgebiet für den Surfpark befinden sich 684 Bäume, die aufgrund ihres Stammumfangs unter die Baumschutzsatzung fallen. Gut die Hälfte muss für das Vorhaben gefällt werden. Für diese 351 Bäume sollen Ersatzpflanzungen am Elfrather See vorgenommen werden. „Die Pflanzung bezieht sich auf heimische Laubbäume mit einem Stammumfang von mindestens 14 bis 16 beziehungsweise 20 bis 25 Zentimetern", erklärt Umweltdezernentin Sabine Lauxen. „Sie werden zu einem großen Teil auf dem Gelände des Surfparks sowie möglichst angrenzend gepflanzt." Zurück
Welche Tiere leben im Plangebiet?
Im Rahmen eines Artenschutzfachbeitrages durch ein externes Büro (Ökoplan) wurde neben einer Auswertung bestehender Daten der Naturschutzverbände, eine aktuelle Erfassung der Vogelwelt sowie eine Höhlenbaumkartierung vorgenommen. Verschiedenste Quellen wurden dazu erfasst (Landesinformationssammlung, Daten der avifaunistischen Erfassung der Biologischen Station Wesel aus dem Jahr 2020, eine Artenliste der Vögel am Elfrather See aus den Jahren 2017 bis 2020 des NABU-Bezirksverbandes Krefeld / Viersen sowie die Informationen des Landesbüros der Naturschutzverbände). Durch das Büro Ökoplan wurde in den Wintermonaten 2020 (Januar bis April und Oktober bis Dezember) eine Zug- und Rastkartierung sowie im Brutzeitraum 2020 (März bis Juli) eine Brutvogelkartierung im Untersuchungsgebiet durchgeführt. Als Fledermausarten sind dort der Großen Abendsegler, die Rauhautfledermaus, die Teich- und Wasserfledermaus sowie die Zwergfledermaus bekannt. Aus der Vogelwelt waren bereits vor der Kartierung 16 planungsrelevante Brutvogelarten und 28 Rastvogelarten im Untersuchungsgebiet bzw. im Umfeld des Elfrather Sees bekannt. Die Brut- und Rastvogelkartierung durch das Büro Ökoplan konnte insgesamt 64 Vogelarten nachweisen, wobei acht planungsrelevante Gastvögel und zehn planungsrelevante Brutvögel nachwiesen werden konnten, insbesondere der Kiebitz ist hier zu erwähnen. Da es sich bei diesem Vorkommen um eines der zwei letzten Vorkommen im Stadtgebiet von Krefeld handelt, ist ein besonderer Schutz notwendig. Hinzu kommen Gänsearten, der Mäusebussard, die Kreuzkröte und als Kleinstlebewesen Makrozoobenthos (am Gewässerboden lebende tierische Organismen). Eine Verdrängung von Vögeln und Tieren im Bereich des Planstandortes selbst ist nicht auszuschließen. Ausweislich des Gutachtens des Büros Ökoplan finden jedoch die im Plangebiet verdrängten Tierarten (Nahrungsgäste) im Umfeld des Plangebietes weitere Flächenangebote zur Nahrungsaufnahme. Auch Ausgleichsflächen für Tiere sind laut Gutachten nicht zwingend erforderlich. Zurück
Welche Maßnahmen sind für diese Tiere durch das Gutachten festgelegt worden?
Für die Fledermäuse sollen möglichst viele Höhlenbäume erhalten bleiben. Auch die Lichteinstrahlung des Surfparks wurde für diese Tiere angepasst. Es werden LED-Leuchten eingesetzt, die eine maximale Lichttemperatur von 2.700 Kelvin (K) nicht überschreiten, um Blaulichtanteile zu vermeiden. So werden weniger Insekten, Vögel und Fledermäuse vom künstlichen Licht angezogen und vermindert gestört. Zum Schutz des Kiebitzes sowie weiterer Brut- und Rastvögel ist - vor Realisierung des Projektes - die Errichtung einer Vogelschutzzone am Ufer des Elfrather Sees auf Höhe der nordwestlich des Plangebietes liegenden Insel vorgesehen. Zum Schutz des Horststandortes des Mäusebussards nördlich des Plangebietes soll der Gehölzbestand eingezäunt werden. Für den Star werden Nistkästen angelegt. Das Baufeld soll zudem mit einem Amphibienzaun versehen werden, um ein „Einwandern" in die Baustelle (zum Beispiel in sich bei Regenfällen bildenden Pfützen) zu verhindern. Zurück
Wie wird mit der großen Gänsepopulation am Elfrather See umgegangen?
Seit 1980 kommen am Elfrather See vermehrt die Gänsearten Grau-, Nil- und Kanadagans vor. Es sind Tierarten, die früher nicht in Deutschland heimisch waren. Die Präsenz der Gänse hatte mit den Jahren eine stärkere Verschmutzung der Strandbereiche durch Gänsekot zur Folge. Der Badesee ist dadurch nicht mehr nutzbar. Dies soll sich ändern.
Die Präsenz der Gänse hatte mit den Jahren eine stärkere Verschmutzung der Strandbereiche durch Gänsekot zur Folge. Der Badesee ist dadurch nicht mehr nutzbar. Dies soll sich ändern. Begleitend zur Entwicklung des Elfrather Sees sollen die Gänse vom Areal vertrieben werden. Ziel ist hierbei auch ein effektives und langfristiges Vergraulen nach dem Vorbild anderer Kommunen. Die Stadtverwaltung hat der Politik dazu ein Bündel von Maßnahmen vorgeschlagen. Es soll eine reguläre Bejagung der Gänse während der Jagdzeit vom 16. Juli bis 31. Januar zu unterschiedlichen Zeiten geben. Dabei wird die Besucherfrequentierung berücksichtigt, es wird ein strenges Sicherheitskonzept geben. Ferner sollen Bruteier mit Beginn der Brutsaison Anfang April ausgetauscht werden. Die mit einem Betretungsverbot versehenen Vogelschutzinseln sollen dabei zunächst ausgespart werden, um zu prüfen, ob das Absammeln auf den übrigen Flächen ausreichend ist. Auch sollen mehrmals pro Woche ab Anfang/Mitte Mai eines Jahres Vergrämungsabschüsse auf Gössel auf solchen Flächen vorgenommen werden, auf denen Gänse nicht erwünscht sind. All die vorgenannten Maßnahmen sollen von Dritten im Auftrag der Stadt durchgeführt werden.
Am ehemaligen Badesee soll ferner unter Beachtung der Brutzeit eine temporäre Hundefreilaufwiese eingerichtet werden. Der Gänsekot wird abgesammelt. Begleitend ist ein Monitoring beabsichtigt, zudem wird eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit die Maßnahmen begleiten. Die Krefelder Verwaltung verweist bei ihren konzeptionellen Ansätzen auf die Stadt Duisburg, die seit dem Jahr 2010 ein ähnliches Konzept am Toeppersee und der Sechs-Seen-Platte vornimmt und mit der die Krefelder Verwaltung in engem fachlichen Austausch steht. Die Bilanz nach elf Jahren zeigt dort erkennbare Erfolge. Zurück
Welche Auswirkungen auf das Gewässer Elfrather See sind durch den Surfpark zu erwarten?
Der Elfrather See wird durch den Bebauungsplan nicht direkt beeinträchtigt. Es befindet sich zwar im nordwestlichen Plangebietsrand ein Teilstück der Wasserfläche des Elfrather Sees, in diesem Bereich wird allerdings nur die bisherige planungsrechtliche Ausweisung (öffentliche Grünfläche) an die tatsächliche Flächennutzung (Wasserfläche) angepasst. Es sind keine Eingriffe in den See geplant. Zurück
Welche besonderen Maßnahmen hinsichtlich Begrünung der Bauten werden umgesetzt?
Der Surfpark will sich in die natürliche Umgebung einfügen. Die Bauten werden begrünt. Im Bebauungsplan ist festgesetzt, dass Flachdächer und flach geneigte Dächer bis maximal 15 Grad Dachneigung zu mindestens 75 Prozent mit einer standortgerechten Vegetation extensiv und dauerhaft zu begrünen sind. Von der Verpflichtung zur Dachbegrünung ausgenommen sind nur Terrassen sowie verglaste Flächen. Aufgeständerte Photovoltaikanlagen sollen mit Dachbegrünung kombiniert werden. Auch der umgebende Zaun wird begrünt. Einfriedungen sind nur als Hecken, offene Zäune und als offene Zäune in Verbindung mit Bepflanzung zulässig. Auf einer Fläche von mindestens 74 Meter x 1,8 Meter im Bereich des Technikgebäudes südlich des Surfbeckens soll eine Eingrünung aus Rankpflanzen oder Hecken errichtet werden. So fügt sich der Surfpark in das Gesamtbild vor Ort. In den vorgesehenen Bauflächen (diese umfassen die Bereiche Surfbecken, Hauptgebäude und Campingplatz) sind darüber hinaus die nicht überbaubaren Grundstücksflächen, soweit sie nicht für sonstige zulässige Nutzungen in Anspruch genommen werden, mit einer strukturreichen Mischvegetation aus standortgerechten Bäumen, Sträuchern, geschnittenen Hecken, Bodendeckern, Stauden und Rasen dauerhaft zu begrünen. Dies bewirkt ein Zurückhalten des Niederschlagswassers und ortsnahe Verdunstung. Auch wird so eine möglichst hohe Begrünung der Fläche sichergestellt. Zurück
Wie wird das Hauptgebäude des Surfparks in die Landschaft eingebettet?
Nördlich der Surflagune soll ein zweigeschossiges Empfangsgebäude, das sogenann-te „Hub", als zentraler Zugang in den Surfpark mit einer absoluten Gebäudehöhe von zehn Metern errichtet werden. Das Gebäude erstreckt sich über eine Länge von rund 125 Metern. Der östliche und westliche Gebäudeflügel wird in die landschaftlich mo-dellierte Umgebung eingefügt. Das Gebäude wird im Westen auf eine Länge von rund 30 Metern abgeböscht. Der östliche Gebäudeflügel verläuft entlang des Hauptzu-gangsweges vom Parkplatz P3 zum Vorplatz. Nördlich dieses Weges soll durch eine Modellierung der Landschaft in Form einer kleinen Anhebung die Gebäudefassade auf einer Länge von rund 55 Metern so verdeckt werden, dass diese von Norden nicht einsehbar ist. Das Gebäude wird somit von Norden aus dem angrenzenden öffentli-chen Raum lediglich auf einer Länge von rund 60 Metern als solches wahrnehmbar sein. In weiterer Entfernung werden zudem Bäume und Sträucher weite Teile der Ge-bäudefront abdecken. Als Fassadenmaterial wird im Bereich der Nordfassade des Erdgeschosses überwiegend Beton / Sichtbeton gewählt. Die Nordfassade des Ober-geschosses sowie die Südfassade des Erd- und Obergeschosses soll überwiegend mit Glas kombiniert mit Holz errichtet werden. Zurück
Wie wird der Surfpark mit Ökopunkten beglichen?
Die Gutachter haben analysiert, auf welche Art der Eingriff in Natur und Landschaft erfolgt. Im begleitenden Landschaftspflegerischen Fachbeitrag wurde nach gültigen NRW-Kriterien festgelegt, welchen ökologischen Biotopwert der Bestand im Status Quo im Plangebiet hat. Dem wurde der ökologische Wert der Planung, die Biotopwertigkeit, gegenübergestellt. Somit verbleibt, hervorgerufen durch die Planung, ein Defizit von -150.356 Biotopwertpunkten, welche über externe Maßnahmen ausgeglichen werden müssen. Als externe Ausgleichsmaßnahme ist die Pflanzung von Bäumen und Sträucher in Form von Gehölzgruppen oder als Hecken bzw. Gehölzstreifenunmittelbar südlich, südöstlich und westlich an das Bebauungsplangebiet angrenzend vorgesehen. Diese soll die Eingrünung des Plangebietes ergänzen und führt zu einem Ausgleich von rund 8.880 Wertpunkten. Das verbleibende Defizit von 141.476 Wertpunkten wird über Maßnahmen aus dem Ökokonto der Stadt Krefeld ausgeglichen. Für diese muss der Investor zahlen. Die Kostenübernahme durch den Vorhabenträger wird im Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan geregelt werden. Zurück
Woher kommt das Wasser für den Surfpark?
Die Wasserversorgung des Planvorhabens soll grundsätzlich über die bestehenden Wasserversorgungsleitungen des städtischen Leitungsnetzes erfolgen. Für die Wasserversorgung des Surfbeckens ist eine abweichende Vorgehensweise vorgesehen. Für die Erstbefüllung des Surfbeckens sind 25.000 Kubikmeter Wasser notwendig. Die Erstbefülllung der Surfanlage soll unter Berücksichtigung der aktuellen Grundwasserverhältnisse über das städtische Leitungsnetz erfolgen. Aufgrund von Verdunstungseffekten wird es über das Jahr zu einem Wasserverbrauch kommen. Eine Nachbefüllung des Surfbeckens soll mit Grundwasser erfolgen. Eine Leerung des Surfbeckens ist im Regelfall nicht vorgesehen. Notwendige Wartungsarbeiten können laut Vorhabenträger in der Regel „unter Wasser" durchgeführt werden. Für eine Entleerung des Surfbeckens im Einzelfall wird jedoch ein Abflusssystem eingerichtet. Hierzu kann in Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde eine Einleitungsmöglichkeit in den Badesee oder in den Elfrather See eingerichtet werden. Die Entleerung des Surfbeckens kann gesteuert und bei Bedarf über mehrere Tage gezogen werden. Für die Einleitung ist eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich. Der Abgleich der Wasserdaten des Badesees und des Elfrather Sees mit den Erfahrungsdaten zur Wasserqualität in vergleichbaren Surfbecken zeigen, dass bei einer Einleitung des Wassers in den Badesee als auch in den Elfrather See dem Verschlechterungsverbot gemäß Wasserhaushaltsgesetz entsprochen wird. Es ist zu berücksichtigen, dass das zur Wasseraufbereitung eingesetzte Chlor zuvor entwichen sein muss. Ein Anschluss des Surfbeckens an die Abwasserkanalisation ist nicht vorgesehen. Lediglich das im Bereich der Filteranlagen anfallende Abwasser soll an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden. Zurück
Welche Auswirkungen auf das Grundwasser sind zu erwarten?
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde das Grundwasser untersucht, um festzustellen, ob die am Planstandort bestehenden Verfüllungen relevante Auswirkun-gen auf das Grundwasser haben. Auf Grundlage aller durchgeführten Untersuchungen ergeben sich keine Hinweise auf eine relevante Grundwasserbeeinflussung durch die bestehende Altablagerung. Durch das Planvorhaben selbst erfolgen ferner keine Schadstoff-Einträge in das Grundwasser. Ob es zu Auswirkungen auf das Grundwasser kommen wird, soll im vorgesehenen Grundwassermonitoring überprüft werden. Da für eine Nachbefüllung des Surfbeckens eine örtliche Grundwasserentnahme denkbar ist, sind in diesem Rahmen mögliche Auswirkungen auf die geschützten Biotope gesondert zu prüfen. Für die Grundwasserentnahme bedarf es einer wasserrechtlichen Genehmigung und einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Da noch keine detaillierten Daten vorliegen, ist die UVP nachgelagert bzw. separat durchzuführen. Sofern im Ergebnis dieser Prüfung eine Verwendung von Grundwasser nicht möglich ist, wird auf Wasser aus dem städtischen Leitungsnetz zurückgegriffen. Nach derzeitigem Planungsstand wird nicht von einem Erfordernis zur Absenkung des Grundwassers während der Bauphase ausgegangen. Zurück
Vorbilder zum Surfpark finden sich auf der ganzen Welt.
Bild: Wavegarden Urbnsurf Commissioning
Altlasten / Boden / Lärm
Mit Klick gelangen Sie direkt zur entsprechenden Frage bzw. Antwort.
- Wie entstand das Areal Elfrather See?
- Auf welche Art wurden Bodenproben genommen?
- Welche Art von Gestein und Schutt wurden gefunden?
- Was wurde in Bezug auf Altlasten herausgefunden?
- Welche Verpflichtung besteht bezüglich der Altlastenentsorgung?
- Welche Auswirkungen hinsichtlich Lärm sind für die Umgebung zu erwarten?
- Kann Lärm durch Infraschall der Wellenanlage entstehen?
- Auf welche Art wird Lärmreduktion erfolgen?
- Ist Schall durch Freizeitgeräusche vor Ort zu erwarten?
- Welche Stickoxyd/Feinstaubbelastung ist zu erwarten?
- Auf welche Art wird dafür Sorge getragen, dass es nicht zu einer Vermüllung am Elfrather See kommt?
- Welche Auswirkungen auf das sogenannte Kleinklima vor Ort sind zu erwarten?
- Welche Auswirkungen auf das Klima generell sind zu erwarten?
- Wie ist die Energieversorgung gesichert?
- Welche Materialien sollen beim Bau verwendet werden?
- Wie viel künstliches Licht muss für das Projekt erzeugt werden?
- Wie wird der Surfpark im Umfeld beworben?
Wie entstand das Areal Elfrather See?
Der Elfrather See entstand durch Kiesabgrabungen, die als Versorgungsstelle für den Bau der Autobahn A 57 dienten. In dem Gebiet um den See sind im Zuge der Errichtung des „Erholungsparks Elfrather See" in den1970-er und 1980-er Jahren zuvor ausgekieste Bereiche wieder verfüllt und landschaftsgestalterisch überformt worden. Das gesamte Gebiet wurde nach dem Kiesabbau mit unterschiedlichen Materialien (u. a. Erdaushub, Bauschutt und Straßenaufbruchmaterial) verfüllt. Daher handelt es sich bei dem Baugrund um eine künstliche Aufschüttung. Dies machte Boden- und Grundwasseruntersuchungen zur Klärung evtl. Belastungen erforderlich. Die Ergebnisse sind im Umweltbericht dargelegt. Zurück
Auf welche Art wurden Bodenproben genommen?
Das Büro Hydr.O. Geologen und Ingenieure hat im April 2020 eine Untersuchung des Bodens bzw. der Untergrundverhältnisse vorgenommen. Dazu gehören eine sogenannte Baugrunduntersuchung und Altlastenuntersuchung. Es wurden insgesamt neun Baggerschürfe bis ca. vier Meter Tiefe angelegt, um repräsentative Mischproben zu gewinnen, sowie sieben Rammkernbohrungen und zusätzlich sieben Sondierungen mit der schweren Rammsonde zur Gewinnung von Bodenproben ausgeführt. Die maximale Erkundungstiefe lag hierbei bei zehn Metern unter Geländeoberkante, wobei diese bei den meisten Rammkernbohrungen auf Grund von Bohrhindernissen (massive Bauschuttanteile in der Auffüllung) nicht erreicht werden konnte. Zudem wurden die Rammkernsondierungen zu provisorischen Bodenluftmessstellen ausgebaut. Außerhalb des Bauvorhabens Surflagune wurden zudem zehn Oberflächenmischproben aus dem Tiefenbereich von 0,0 Meter bis 0,1 Meter mittels Pürckhauer-Bohrstock gemäß den Vorgaben der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) entnommen. Zurück
Welche Art von Gestein und Schutt wurden gefunden?
Das Bodenprofil im Plangebiet wird durch eine im Mittel 0,2 Meter mächtige Oberbodenauflage, gefolgt von Auffüllungen aus umgelagerten Bodenmaterialien mit variierenden Anteilen an anthropogenen Beimengungen gebildet. Zu den anthropogenen Nebenbestandteilen zählen neben Bauschutt (Ziegel- / Betonbruch), u. a. Schotter, Schlacken / Aschen, Kohlebruch, Schwarzdeckenreste, Holzreste, Kunststoffreste und Eisen. Insgesamt ist die Auffüllung sehr heterogen zusammengesetzt und die Bauschuttanteile nehmen mit der Tiefe zu, wobei im oberen Meter überwiegend Bodenmaterialien ohne oder mit geringen Bauschuttanteilen anstehen. Zum Teil wurden reine Bauschuttlagen und größere Blöcke angetroffen. In verschiedenen Tiefen konnten zudem Stauwasserbildungen beobachtet werden. Zurück
Was wurde in Bezug auf Altlasten herausgefunden?
Gemäß der digitalen Bodenbelastungskarte der Stadt Krefeld existieren insbesondere im nordwestlichen und südöstlichen Bereich des Plangebietes Altablagerungen. Im Altlastenkataster ist das gesamte Gebiet als Verdachtsfläche eingetragen. Zur genauen Bestimmung der Altlastenverhältnisse im Plangebiet wurde eine Altlastenuntersuchung durchgeführt. Dazu wurden Bodenproben chemisch analysiert und die Bodenluft untersucht. Eine detaillierte Übersicht dazu findet sich im Umweltbericht, der Teil der Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist, auf Seite 139 ff. Generell sind dort die Ergebnisse nach Gefährdungspfaden dargestellt. Zum Gefährdungspfad „Boden (-luft) Mensch" heißt es dort zum Beispiel: „In den Oberflächenmischpro-ben wurden keine Überschreitungen von Prüfwerten der BBodSchV für die Nutzungsform „Park- und Freizeitgelände" festgestellt. (...) Lediglich in einer Probe aus einer Tiefe von 1,5 bis 2,4 Metern wurde eine deutliche Überschreitung bei der Schadstoffgruppe der Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) festgestellt. Als Ursache für diese deutlich erhöhten Werte werden teerhaltige Asphaltanteile in der Probe angenommen. (...) Bei den Bodenluftuntersuchungen wurde an einer Messstelle ein auffälliger Methangehalt von 4,8 Vol. % festgestellt. In einer Nachuntersuchung konnte dieser Wert nicht bestätigt werden. Die übrigen durchgeführten Bodenluftuntersuchungen wiesen keine Auffälligkeiten auf." Schluffige und humose Anteile mit modrigen und muffigen Gerüchen deuten darauf hin, dass in diesem Bereich auch pflanzenhaltige Bodenmaterialien verkippt worden sind, welche als Ursache für die positiven Methanbefunde in Betracht kommen. In der Gesamtbewertung lasse sich ein relevantes Gefährdungspotenzial sowohl für die aktuelle als auch für die geplante Nutzung nicht ableiten. Auch eine relevante Belastung des Grundwassers wurde nicht festgestellt. Zurück
Welche Verpflichtung besteht bezüglich der Altlastenentsorgung?
Da die Altablagerungen seit Jahrzehnten bestehen und diese dem Vorhabensträger bzw. der Projektgesellschaft nicht anzulasten sind, ist hierzu im Rahmen der Absichtserklärung („Letter of intent"), die zwischen der Elakari GmbH und dem Oberbür-germeister der Stadt Krefeld im Dezember 2019 und damit vor Einleitung des Bauleitplanverfahrensabgeschlossen worden ist, die Regelung getroffen worden, dass die Kosten der Altlastenbeseitigung und -entsorgung sowie die Kosten der Erstellung des Altlastengutachtens, die von der Elakari GmbH getragen werden, im Rahmen der abzuschließenden Verträge angerechnet werden. Zurück
Welche Auswirkungen hinsichtlich Lärm sind für die Umgebung zu erwarten?
Mit verschiedenen Untersuchungen sind die Lärmauswirkungen auf anliegende schutzwürdige Nutzungen analysiert worden. Für die Betrachtung der Auswirkungen auf die Wohnbebauung an der Asberger Straße und am Reitweg wird das Schutzniveau eines Allgemeinen Wohngebietes zugrunde gelegt. Nach ständiger Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes Nordrhein-Westfalen kann eine Wohnbebauung, die an den Außenbereich angrenzt, nur ein abgemildertes Schutzniveau für sich beanspruchen. Für die Gaststätte südlich des Planvorhabens wird der Schutzanspruch eines Gewerbegebietes berücksichtigt. Hinsichtlich der durch den Betrieb der Surfanlage entstehenden Betriebslärms wurde auf Vergleichsstudien einer ähnlichen Anlage in Wales zurückgegriffen; ein digitales Simulationsmodell wurde erstellt. Kennzeichnende Geräuschquelle beim Wasserbecken ist das Anlanden der Wellen. Die Beurteilung der rechnerisch ermittelten Schallimmissionen erfolgte anhand des „Runderlasses des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zur Messung, Beurteilung und Verminderung von Geräuschimmissionen bei Freizeitanlagen" (Freizeitlärmrichtlinie). Für den Aspekt des Lärmschutzes sind außerdem sogenannte „seltene Ereignisse" zu berücksichtigen. Dies sind über den Regelbetrieb der Anlage hinausgehende besondere Ereignisse und Veranstaltungen. Auch hier gibt es klare Regeln. Die Freizeitlärmrichtlinie NRW ermöglicht „seltene Ereignisse" an nicht mehr als 18 Tagen (24-Stunden-Zeitraum) eines Kalenderjahres und in diesem Rahmen auch nicht an mehr als zwei aufeinander folgenden Wochenenden. Hierbei ist die Gesamtheit aller der Freizeitlärmrichtlinie unterfallenden „seltenen Ereignisse" im Umfeld heranzuziehen (also auch andere der Sonderregelung unterfallende Veranstaltungen). „Für die Durchführung seltener Ereignisse ist eine Genehmigung erforderlich. In diesem Rahmen ist auch ein veranstaltungsspezifischer schalltechnischer Nachweis zur Einhaltung der Immissionsrichtwerte vorzulegen", betonen die Gutachter. Zurück
Kann Lärm durch Infraschall der Wellenanlage entstehen?
Auch der Aspekt Infraschallwellen ist berücksichtigt worden. Die Lärmauswirkungen der Wellenanlage sind in die schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplaneingegangen. Der Fachgutachter kommt zu dem Ergebnis, dass bei der vorliegenden Anlage nicht davon ausgegangen werden kann, dass an den nächstgelegenen Gebäuden in einem Abstand von deutlich mehr als 25 Metern die Wahrnehmungsschwelle für Infraschall erreicht werden kann. Zurück
Auf welche Art wird Lärmreduktion erfolgen?
Verschiedene Maßnahmen sind vorgesehen: Die Abbindung der Parkstraße in Richtung Norden wird Autoverkehr reduzieren. Ein Verkehrsleitsystem soll Pkw so lenken, dass Irrfahrten vermieden werden. Auch baulich sollen Vorkehrungen getroffen werden, dass Lärmreduktion erfolgt. Ein Lärmschutzwall mit einer Höhe von vier Metern und 140 Metern Länge soll nördlich an das Areal mit den Freizeitenangeboten (Beachvolleyball etc.) angrenzend errichtet werden. So wird sichergestellt, dass die Grenzwerte eingehalten werden. Zurück
Ist Schall durch Freizeitgeräusche vor Ort zu erwarten?
Im Rahmen des laufenden Betriebs der Surfanlage ist eine musikalische Begleitung nicht vorgesehen. Lediglich bei sogenannten Sonderveranstaltungen kann es im Einzelfall zur musikalischen Begleitung kommen. Sonderveranstaltungen sind gesondert zu genehmigen. Zur Ermittlung und Beurteilung der Schallauswirkungen der Planung wurde auf Grundlage der Vorhabenplanung eine schalltechnische Untersuchung durch ein anerkanntes Fachbüro erarbeitet. Erst aufbauend auf ersten schalltechnischen Berechnungen konnte ein vorhabenbezogenes Lärmschutzkonzept erarbeitet werden. Im Ergebnis der schalltechnischen Untersuchung können die zulässigen Immissionsrichtwerte gemäß Freizeitlärmrichtlinie an allen relevanten Immissionsorten in der Umgebung eingehalten werden. Zurück
Welche Stickoxyd/Feinstaubbelastung ist zu erwarten?
Im Bebauungsplanverfahren wurden im Rahmen einer Luftschadstoffuntersuchung die erwarteten verkehrsbedingten Luftschadstoffimmissionen ermittelt. Im Ergebnis werden auch mit Umsetzung des Vorhabens die Grenzwerte zu den Jahresmittelwerten und Kurzzeitgrenzwerten für Stickoxid (NO2) und Feinstaub (PM10 und PM2,5) im gesamten Untersuchungsgebiet deutlich unterschritten. Die Befürchtung verkehrsbedingter Einträge von Luftschadstoffen in den Elfrather See ist nicht begründet. Zurück
Auf welche Art wird dafür Sorge getragen, dass es nicht zu einer Vermüllung am Elfrather See kommt?
Die Flächen des Erholungs- und Sportparks Krefeld am Elfrather See sind grundsätzlich als Ort der Erholung und für sportliche Freizeit-Aktivitäten zum Aufenthalt für verschiedene Zielgruppen geplant worden und vorgesehen. Sofern es durch die Nutzung der öffentlichen Flächen zu etwaigen Ruhestörungen und Müll kommt, ist hiergegen ordnungsrechtlich vorzugehen bzw. die Reinigung der öffentlichen Flächen / die Leerung der Mülleimer zu intensivieren. Diese Belange sind allerdings nicht Gegenstand der vorliegenden Bauleitplanung. Eine attraktive und saubere Umgebung am Elfrather See trägt zu einem positiven Image des geplanten Vorhabens bei, so dass auch die Entstehung von Müll im Umfeld des Planvorhabens nicht im Sinne des Vorhabenträgers ist.
Welche Auswirkungen auf das sogenannte Kleinklima vor Ort sind zu erwarten?
Der Vorhabenträger beachtet im Rahmen seiner Planung die Klimaziele der Stadt Krefeld, des Landes NRW und der Bundesrepublik Deutschland. Das Plangebiet ist Teil eines großräumigen Kaltluftsammelgebiets im Nordosten des Stadtgebietes, in dem vor Ort und in den umgebenden Gebieten produzierte Kaltluft in Geländesenken zu-sammenfließen und stagnieren kann. Im Verbund mit den umliegenden Freiland-Klimatopen und Gewässer-Klimatopen dient das Gebiet als Ventilationsschneise. Eine Beeinträchtigung dieser Funktionen ergibt sich durch die vorliegende Planung nicht. Die Rodung von Gehölzen und die zusätzliche Versiegelung bei Umsetzung des Bauvorhabens können negative Auswirkungen auf das Kleinklima haben. Es könnte zu stärkerer Erhitzung, weniger Verdunstung kommen. 3,9 Hektar des Plangebietes werden versiegelt, wovon aber rund 2,2 Hektar auf die Wasserfläche des Surfbeckens entfallen, welche nicht zu einer Erwärmung oder Störung der Funktionen der Kaltluftbildung beiträgt. Die Wasserfläche wird vielmehr in den Sommermonaten durch Verdunstung zu einer Kühlung der lokalen Luftverhältnisse beitragen. Aufgrund der umliegenden großen Freiflächen (Ackerflächen, Elfrather See) und der im Vergleich im Plangebiet nur geringfügig vorgesehenen Veränderungen (durch Anlage einzelner überwiegend eingeschossiger Gebäude und Geländemodellierungen) ist nicht mit relevanten Auswirkungen auf die Windverhältnisse und auf Ventilationsbahnen zurechnen. Es verbleiben ausreichend Freiflächen, über denen Kaltluftströme erzeugt werden. Es werden keine negativen Auswirkungen hinsichtlich der lokalen Kaltluftentstehung erwartet. Zurück
Welche Auswirkungen auf das Klima generell sind zu erwarten? (Inhalte auf Basis der erweiterten Klimawirkungsprüfung zuletzt verändert und angepasst am 15. Juni 2023).
Für den Klimaausschuss am 15. Juni 2023 hat die Stadtverwaltung eine erweiterte Klimawirkungsprüfung erstellt. Darin sind nun u. a. auch die baubedingten Emissionen integriert. Die entsprechende Vorlage findet sich hier. . Zurück
Wie ist die Energieversorgung gesichert? (zuletzt angepasst am 16.5.2024)
Der Investor strebt den Betrieb des Surfparks mit Ökostrom an. Ziel ist es, auf regenerative, möglichst regionale Energien zu setzen und somit möglichst keine CO2-Emissionen zu verursachen. Daraus ergibt sich die Präferenz, den Energiebedarf an Wärme durch Nutzung von Geothermie zu decken. Ergänzend wird Wärme durch Solarthermie gedeckt. Strom soll innerhalb des Plangebietes über Photovoltaikanlagen gewonnen werden. Diese sollen auf dem Empfangsgebäude, den Sanitärhäusern, mobilen Wohnwagen (Tiny Houses) sowie den Technikbereichen der Surfanlage platziert werden. Der weitere Strombedarf wird durch einen Anschluss an das städtische Netz gedeckt. Der Vorhabenträger sieht dabei den Bezug von Ökostrom durch den städtischen Versorger (SWK) vor. (zuletzt angepasst am 16.5.2024). Zurück
Welche Materialien sollen beim Bau verwendet werden?
Die von Wavegarden entwickelte Konstruktion verwendet Materialien, die eine detaillierte Ökobilanz aufweisen und damit gut recycelbar sind. Laut Planung ist der Grund des Pools mit einer Folie ausgestattet und nur die Riffe und Wände sind aus Beton. Insgesamt wird dabei ein Drittel des Bebauungsplangebietes zusätzlich versiegelt. Zurück
Wie viel künstliches Licht muss für das Projekt erzeugt werden?
Ziel des Beleuchtungskonzepts für den Surfpark ist es, eine umweltverträgliche sowie den landschaftlichen Kontext so wenig wie möglich beeinflussende Beleuchtung zu generieren, die gleichzeitig eine sichere Nutzung der Aktivitäten und Angebote möglich macht. Es werden LED-Leuchten eingesetzt, die eine maximale Lichttemperatur von 2.700 K nicht überschreiten, um Blaulichtanteile zu vermeiden. So werden weniger Insekten, Vögel und Fledermäuse vom künstlichen Licht angezogen und vermindert gestört. Die Ausleuchtung des Surfbeckens spielt insbesondere vor dem Hinter-grund der Energieeffizienz, der Auswirkungen auf das Umfeld (Lichtimmissionen), der Sicherheitsaspekte für die Surfer, dem Betrieb und der Instandhaltung sowie einer guten und homogenen Ausleuchtung eine wichtige Rolle. Die Masten sollen eine Höhe von 24 Metern haben. Acht Mastleuchten mit in Summe 26 Lichtstrahlern werden in-stalliert. Um abstruses Licht zu vermeiden, werden asymmetrische Optiken benutzt. Auf dem Campinggelände wird der Hauptweg beleuchtet. Für die Bestandsparkplätze ist eine Grundausleuchtung vorgesehen. Das interne Wegenetz wird zu den Surfpark-Öffnungszeiten mit einer funktionalen Ausleuchtung versehen, die eine sichere Nutzung der Wege möglich macht. Der Bereich um das Empfangsgebäude wird eine höhere Ausleuchtung erfahren. Zurück
Wie wird der Surfpark im Umfeld beworben?
Der Charakter als attraktive Freizeitfläche mit viel Grün am Elfrather See soll erhalten bleiben. Die Zulässigkeit von Außenwerbung ist streng geregelt. Die Größe von Werbeanlagen an Gebäuden wird beschränkt, um sicherzustellen, dass keine übergroßen Schriftzüge auf den öffentlichen Raum im Erholungs- und Sportpark einwirken. Die Vorhabenplanung sieht ferner die Errichtung von freistehenden Standfahnen vor. Ausgeschlossen sind Werbeanlagen, die vom Beobachter häufig als besonders aufdringlich empfunden werden. Hierzu zählen alle nichtstatischen Werbeanlagen, da sie in der Regel durch ihre Bewegung zusätzliche Unruhe in den öffentlichen Raum brin-gen und für eine sehr starke Aufdringlichkeit sorgen. Dies gilt insbesondere für Lauf-, Wechsel- oder Blinkschaltungen sowie Anlagen vergleichbarer Bauart und Wirkung wie z. B. mit wechselnden Farben. Im Plangebiet sind daher Werbeanlagen in Form von Blinklichtanlagen, Wechsellichtanlagen, Lauflichtanlagen, Projektoren und Monitore aller Art, angestrahlte Anlagen, wenn die Lichtquelle bewegt oder in der Helligkeit verändert wird, Anlagen mit der Möglichkeit, Motive zu wechseln (Wendeanlagen) und die Kombinationensolcher Anlagen ausgeschlossen. Zurück
Weitere Nachrichten zum Surfpark:
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