Inhaltsbereich

Stadtverwaltung fördert privaten Klimaschutz mit 150.000 Euro

Veröffentlicht am: 20.08.2021

Mit einem umfassenden Förderprogramm für die Bürgerschaft will die Krefelder Stadtverwaltung Anreize für Investitionen in Klimaschutz setzen. Der Klimawandel macht auch auf der Ebene der Kommunen schnelles Handeln erforderlich. Umweltdezernentin Sabine Lauxen hat jetzt gemeinsam mit Klimaschutzmanager Marco Gröger aus dem neuen Stab für Klimaschutz und Nachhaltigkeit das neue Förderprogramm vorgestellt, das am 1. Oktober starten soll. „Wir nehmen damit in erheblichem Maße kommunales Geld in die Hand, um den Klimaschutz voranzutreiben", betont Sabine Lauxen. Ihr sei vor allem der niederschwellige Ansatz wichtig. Die Hürden für die Antragssteller sollen nicht zu hoch sein. Fördergelder gibt es sowohl für Photovoltaikanlagen und thermischen Solaranlagen als auch für Wärmepumpen, Dachbegrünung und klimafreundliche Sondermaßnahmen wie Fassadenbegrünung.

Volumen des Fördertopfes für 2021 liegt bei 150.000 Euro

Krefeld hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2035 die Klimaneutralität zu erreichen. Im Ausschuss für Umwelt, Klima, Nachhaltigkeit und Landwirtschaft war deshalb im Februar entschieden worden, dass die Stadtverwaltung als einen der Bausteine ein Förderprogramm für Energiesparmaßnahmen in privaten Haushalten auflegen soll. Das Volumen des Fördertopfes für 2021 liegt bei 150.000 Euro. „Es soll aber ausdrücklich kein Einmalprogramm sein. Mein Ziel ist, dass wir dieses Programm auch in den kommenden Jahren auflegen können, dann mit einem größeren Volumen mit einer Höhe bis zu 350.000 Euro", betont Sabine Lauxen. Für sie ist der schnelle Umstieg auf erneuerbare Energien der entscheidende Erfolgsfaktor bei der Erreichung der Klimaziele. Die Dezernentin verweist darauf, dass nach Erhebungen 32 Prozent des CO2-Ausstoßes in Krefeld durch Privathaushalte erfolgt. „Wir wollen nun schnell viele Bürgerinnen und Bürger für den Klimaschutz gewinnen. Auf Landesebene gibt es ein solches Förder-Angebot nicht. Deshalb wollen wir als Kommune hier ein Signal setzen, das hoffentlich auch auf der Ebene des Landes für ein Umdenken sorgt."

Erarbeitet wurde das Programm in der neuen Stabsstelle Klimaschutz und Nachhaltigkeit. Fünf Kolleginnen und Kollegen sind derzeit in dem Team tätig, das als Stabsstelle direkt bei Umweltdezernentin Sabine Lauxen angesiedelt ist. Das Förderprogramm soll im nächsten Klima-Ausschuss am 26. August verabschiedet werden. Darauf folgt der Beschluss im Rat. Vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes durch die Bezirksregierung kann das Förderprogramm am 1. Oktober starten. Dann wird die Internetseite www.krefeld.de/klimafreundlicheswohnen erreichbar sein, auf der die Förderanträge bereitgestellt werden.

 

Folgende Maßnahmen sind förderfähig

Die Stadt fördert Photovoltaik-Anlagen mit 100 Euro je Kilowattpeak (kWp), maximal 1.000 Euro Förderung sind möglich. Einen Extra-Zuschuss gibt es für die gleichzeitige Installation eines Stromspeichers oder die Ertüchtigung der Gebäude-Elektrik von bis zu 1.500 Euro. Thermische Solaranlagen, mit denen die Warmwasser- oder Heizkosten gesenkt werden können, sind ebenfalls förderfähig. Mit bis zu 2.000 Euro bezuschusst die Stadt Krefeld beispielsweise eine Solarthermie-Anlage mit Heizungsunterstützung. Wärmepumpen in unterschiedlicher Ausführung werden auch gefördert. Der Zuschuss der Stadt für Wärmepumpen beträgt 2.000 Euro. Ein weiterer Programm-Teil ist die Förderung für Dachbegründung. 20 Euro pro Quadratmeter werden gezahlt. Berücksichtigt werden können ferner klimafreundliche Sondermaßnahmen. „Wenn jemand mit einer besonders guten Idee kommt, kann es auch eine individuelle Förderung geben, wenn sich dieses Projekt nicht in den übrigen Fördertatbeständen wiederfindet", betont Lauxen.

 

Zum Verfahren

Jeder Antrag wird auf Förderfähigkeit geprüft. Die Antragsteller werden schriftlich über das Ergebnis der Prüfung benachrichtigt. Bei positiven Bescheid erhält man eine Fördernummer. Erst nach positivem Bescheid und Erhalt der Fördernummer kann allerdings mit den Maßnahmen begonnen werden, und es dürfen dann erst Aufträge vergeben werden. Sonst entfällt die Förderung. Wenn die Klimaschutzmaßnahme fertiggestellt ist, kann der Auszahlungsantrag bei der Stadtverwaltung gestellt werden. Beizulegen sind die Kopie der Abschlussrechnung, Zahlungsnachweise und Planungsunterlagen. Wenn alles vollständig, korrekt und genehmigungsfähig eingereicht ist, werden die Fördermittel überwiesen. Eine Beratung erfolgt über Klimaschutzmanager Marco Gröger (Telefon 0 21 51 / 86-23 66) und per E-Mail unter klimafreundlicheswohnen@krefeld.de oder über den Kooperationspartner Verbraucherzentrale NRW an der Petersstraße 55-57, die per Telefon unter 0 21 51 / 4 12 11 03 und per E-Mail unter krefeld@verbraucherzentrale.nrw erreichbar ist.