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Mietpreisrecht im sozialen Wohnungsbau
Mieter als auch Vermieter finden hier einen Ansprechpartner in Fragen zum Mietrecht im sozialen Wohnungsbau.
- Erstellung und Überprüfung von Wirtschaftlichkeitsberechnungen zur Ermittlung der preisrechtlich zulässigen Miete
- Zustimmungen zu Modernisierungen nach § 11 II. Berechnungsverordnung und der daraus resultierenden Mieterhöhung
- Erteilung von Löschungsbewilligungen für abgelaufene Besetzungsrechte
Gebühren:
Die Beratung ist kostenfrei.
Für das Erstellen von Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Löschungsbewilligungen und die Zustimmung zu Modernisierungen ist eine Gebühr zu entrichten.
Kontakt
Anschrift
Fachbereich Finanzservice
Petersstr. 9
47798 Krefeld